Themenspezial: Verbraucher & Service Paket-Lieferungen

Kontaktlose Zustellung: Dürfen Pakete abgestellt werden?

Der Online-Handel boomt dank Corona, auch im Weih­nachts­geschäft wird sich das vermut­lich bemerkbar machen. Die Pandemie hat auch die Paket­zustel­lung verän­dert. Doch nicht alles ist erlaubt.
Von dpa /

Paketdienste stellen Pakete während der Corona-Pandemie vermehrt "kontaktlos" zu Paketdienste stellen Pakete während der Corona-Pandemie
vermehrt "kontaktlos" zu
Bild: picture alliance/Jan Woitas/zb/dpa
Gedränge in den Geschäften? In diesem Jahr wird das in der Vorweih­nachts­zeit viel­leicht ein eher seltenes Bild sein. Viele werden ihre Geschenke ange­sichts der Corona-Pandemie online bestellen. Auf die Paket­dienste kommt jede Menge Arbeit zu.

Aller­dings hat sich auch die Zustel­lung geän­dert: Um eine Infek­tion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, werden Sendungen möglichst kontaktlos zuge­stellt. Das heißt aber nicht, dass Sendungen einfach im Haus­flur oder im Garten abge­stellt werden dürfen, wie Iwona Huse­mann von der Verbrau­cher­zen­trale NRW im Inter­view mit dem dpa-Themen­dienst erklärt (Mehr zum Thema Ärger mit Paketen).

Wie läuft eine "kontakt­lose Zustel­lung" ab?

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vermehrt "kontaktlos" zu
Bild: picture alliance/Jan Woitas/zb/dpa
Iwona Huse­mann: Hierzu gibt es unter­schied­liche Modelle: Zum einen fragen Paket­dienste vermehrt nach Abstell­geneh­migungen, die auch für einzelne Paket­sen­dungen erteilt werden können. Zum anderen sind verschie­dene andere Optionen denkbar: Quit­tieren mit dem eigenen Stift auf dem Adress­auf­kleber und Foto davon durch den Paket­boten - oder auch Klin­geln und nach Absprache Herauf­schi­cken des Pakets mit dem Aufzug.

Wo darf ein Paket­bote meine Sendung abgeben und wo nicht?

Huse­mann: Bei Paketen handelt es sich um eine versi­cherte Versand­form. Dies bedeutet, dass auch in Zeiten der Pandemie sicher­gestellt werden muss, dass der Empfänger das Paket erhält. Dies ist auch unter Einhalten des notwen­digen Sicher­heits­abstands möglich, wenn der Paket­bote beispiels­weise das Paket ablegt und der Empfänger dann auf dem Paket quit­tiert. Hiervon kann ohne weiteres ein Foto gemacht werden.

Ohne Abstell­geneh­migung ist es nach unserer Auffas­sung jedoch nicht zulässig, ein Paket einfach im Haus­flur abzu­stellen. Dann haftet bei Verlust oder Beschä­digung weiterhin das Trans­port­unter­nehmen.

Was kann ich tun, wenn der Bote nicht klin­gelt?

Huse­mann: Hier hilft es in erster Linie, sich konse­quent beim Paket­dienst zu beschweren. Denn nur, wenn der Dienst­leister das Fehl­ver­halten seiner Mitar­beiter kennt, kann er versu­chen, dies abzu­stellen. Verstoßen Paket­dienst­leister wieder­holt gegen ihre Pflichten, kann auch die Bundes­netz­agentur als Regu­lie­rungs­behörde infor­miert werden.

Per E-Mail vorab angekün­digte Briefe der Post gibt es jetzt nicht mehr nur für zuge­stellte Briefe, sondern auch für Post­fächer. Der Dienst ist nicht auf bestimmte Mail-Provider beschränkt. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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