Kontaktlose Zustellung: Dürfen Pakete abgestellt werden?
Paketdienste stellen Pakete während der Corona-Pandemie
vermehrt "kontaktlos" zu
Bild: picture alliance/Jan Woitas/zb/dpa
Gedränge in den Geschäften? In diesem Jahr
wird das in der Vorweihnachtszeit vielleicht ein eher seltenes Bild
sein. Viele werden ihre Geschenke angesichts der Corona-Pandemie
online bestellen. Auf die Paketdienste kommt jede Menge Arbeit zu.
Allerdings hat sich auch die Zustellung geändert: Um eine Infektion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, werden Sendungen möglichst kontaktlos zugestellt. Das heißt aber nicht, dass Sendungen einfach im Hausflur oder im Garten abgestellt werden dürfen, wie Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW im Interview mit dem dpa-Themendienst erklärt (Mehr zum Thema Ärger mit Paketen).
Wie läuft eine "kontaktlose Zustellung" ab?
Paketdienste stellen Pakete während der Corona-Pandemie
vermehrt "kontaktlos" zu
Bild: picture alliance/Jan Woitas/zb/dpa
Iwona Husemann: Hierzu gibt es unterschiedliche Modelle: Zum einen
fragen Paketdienste vermehrt nach Abstellgenehmigungen, die auch für
einzelne Paketsendungen erteilt werden können. Zum anderen sind
verschiedene andere Optionen denkbar: Quittieren mit dem eigenen
Stift auf dem Adressaufkleber und Foto davon durch den Paketboten -
oder auch Klingeln und nach Absprache Heraufschicken des Pakets mit
dem Aufzug.
Wo darf ein Paketbote meine Sendung abgeben und wo nicht?
Husemann: Bei Paketen handelt es sich um eine versicherte Versandform. Dies bedeutet, dass auch in Zeiten der Pandemie sichergestellt werden muss, dass der Empfänger das Paket erhält. Dies ist auch unter Einhalten des notwendigen Sicherheitsabstands möglich, wenn der Paketbote beispielsweise das Paket ablegt und der Empfänger dann auf dem Paket quittiert. Hiervon kann ohne weiteres ein Foto gemacht werden.
Ohne Abstellgenehmigung ist es nach unserer Auffassung jedoch nicht zulässig, ein Paket einfach im Hausflur abzustellen. Dann haftet bei Verlust oder Beschädigung weiterhin das Transportunternehmen.
Was kann ich tun, wenn der Bote nicht klingelt?
Husemann: Hier hilft es in erster Linie, sich konsequent beim Paketdienst zu beschweren. Denn nur, wenn der Dienstleister das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter kennt, kann er versuchen, dies abzustellen. Verstoßen Paketdienstleister wiederholt gegen ihre Pflichten, kann auch die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde informiert werden.
Per E-Mail vorab angekündigte Briefe der Post gibt es jetzt nicht mehr nur für zugestellte Briefe, sondern auch für Postfächer. Der Dienst ist nicht auf bestimmte Mail-Provider beschränkt. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.