Planungen

Justizministerium: Account-Sperren gegen Hass im Netz

Wenn Nutzer wieder­holt persön­liche Angriffen in sozialen Medien ausführen, sollen Gerichte künftig Nutzer­konten sperren lassen können. Das sieht ein Gesetzes-Entwurf vor.
Von dpa /

Bei wieder­holten persön­lichen Angriffen in sozialen Medien sollen Gerichte nach dem Willen des Bundes­jus­tiz­minis­teriums unter bestimmten Umständen künftig Nutzer­konten sperren lassen können. Wie das ARD-Haupt­stadt­studio am Dienstag unter Beru­fung auf Eckpunkte für ein „Gesetz gegen digi­tale Gewalt“ berich­tete, sollen solche Sperren bei „schwer­wie­genden Persön­lich­keits­ver­let­zungen“ nur erfolgen, wenn andere Möglich­keiten wie die Löschung eines Posts nicht ausrei­chen und Wieder­holungs­gefahr besteht.

Geset­zes­ent­wurf noch nicht bestä­tigt

Das Nutzerkonto von Hasspostern im Netz könnte auf Gerichtsbeschluss künftig gesperrt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor. Das Nutzerkonto von Hasspostern im Netz könnte auf Gerichtsbeschluss künftig gesperrt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor.
Foto: Picture-Alliance/ dpa
Das Justiz­minis­terium beant­wor­tete eine Anfrage zu den Plänen zunächst nicht. Im Koali­tions­ver­trag der Ampel ist aber bereits fest­gehalten, dass rich­ter­lich ange­ord­nete Account­sperren ermög­licht werden sollen.

Maßnahme gegen anonyme Hass­poster

Die ARD berich­tete weiter, geplante Account­sperren rich­teten sich gegen „noto­rische Rechts­ver­letzer im digi­talen Raum“. Das Vorhaben soll beson­ders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Ein Account­inhaber soll demnach von der jewei­ligen Platt­form auf ein Sperr­ersu­chen hinge­wiesen werden und Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme haben. Außerdem soll ein Profil „nur für einen ange­mes­senen Zeit­raum“ gesperrt werden können.

Hilfe bei der Iden­tifi­zie­rung von Hass­pos­tern

Dem Bericht zufolge sehen die Eckpunkte außerdem vor, dass die recht­lichen Hürden für Betrof­fene abge­baut werden sollen, wenn sie die Iden­tität der Person erfahren wollen, die ein Hass­pos­ting verfasst hat. Auch das deutet sich bereits im Koali­tions­ver­trag an. Darin heißt es, dass recht­liche Hürden für Betrof­fene abge­baut und Lücken bei Auskunfts­rechten geschlossen werden sollen.

Auch im Gefängnis gibt es Zugang zum Internet, um Häft­linge auf das Leben nach der Entlas­sung vorzu­bereiten.

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