TKG-Novelle

Novelle des Telekommunikationsgesetzes vor dem Abschluss

Vermittlungsausschuss segnet finalen Kompromiss ab
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Vermittlungsausschuss segnet finalen Kompromiss zur TKG-Novelle ab Vermittlungsausschuss segnet finalen Kompromiss zur TKG-Novelle ab
Foto: Bundesrat
Der Novelle des Tele­kommuni­kations­gesetzes steht nichts mehr im Wege. Der Ver­mittlungs­ausschuss erzielte eine entsprechende Einigung und veröffentlichte eine Beschluss­empfehlung. Der Bundestag hat den Kompromiss bereits angenommen.

Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes werden die Mitsprachewünsche des Bundesrates berücksichtigt, der den Vermittlungsausschuss im November angerufen hatte und mehr Mitbestimmung bei der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen gefordert hatte.

Der Beschluss des Vermittlungsausschusses im Detail

Vermittlungsausschuss segnet finalen Kompromiss zur TKG-Novelle ab Vermittlungsausschuss segnet finalen Kompromiss zur TKG-Novelle ab
Foto: Bundesrat
Die gestern veröffentlichte Beschlussempfehlung [Link entfernt] enthält die neue Fassung des Artikel 1, Nummer 50 des Änderungsgesetzes, das den TKG-Paragrafen 53 Absatz 1 wie folgt neu fasst:

"Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik Deutschland sowie darauf bezogene weitere Festlegungen in einer Frequenzverordnung festzulegen. Die Frequenzverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. In die Vorbereitung sind die von Frequenzzuweisungen betroffenen Kreise einzubeziehen."

Der Branchenverband VATM hatte sich erst vor wenigen Tagen in einem Brandbrief gegen den jetzigen Kompromiss gewandt und es als "extremes Hindernis für die technologische Entwicklung in Deutschland" bezeichnet, wenn zukünftig der Bundesrat der Festlegung von Frequenzordnungen zustimmen müsste.

Neuerungen zu Warteschleifen damit ebenfalls freigegeben

Mit dem Beschluss kommen weitere Änderungen des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg, die mit dem Einspruch des Bundesrates ebenfalls vorübergehend auf Eis lagen. Gegen die Neuregelung der Abrechnung von Hotline-Gebühren hatte der Bundesrat seinerzeit allerdings keinen Widerspruch eingelegt. Die Neuregelung sieht vor, dass Firmen für Anrufe bei Hotline-Nummern für die Zeit der Warteschleife vor dem eigentlichen Gespräch und für Weitervermittlungen keine Gebühren mehr verlangen dürfen.

Nach wie vor nicht geklärt ist, welche Auswirkung dies beispielsweise auf Kundenservice-Hotlines hat. Aufgrund des Verbots der Weiterleitung eines Anrufes, könnte es zukünftig notwendig werden, per Wahlwiederholung mehrmals bei einer Servicestelle anzurufen, bis endlich ein kompetenter Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung sitzt. Alle noch ungeklärten Probleme und Lösungsansätze haben wir bereits in einer separaten Meldung behandelt.

Der Anbieterwechsel soll für Telefonkunden in Zukunft ebenfalls einfacher werden. Bei der Nutzung von Call-by-Call-Vorwahlen soll die Ansage der Verbindungsgebühren verpflichtend werden.

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