Kunden

Unitymedia: FRITZ!Box-Übernahme & Verträge vor 2013

Kunden haben Unitymedia im Rahmen der Router-Freiheit gefragt, ob diese die gestellte FRITZ!Box für den Kabel­anschluss übernehmen können. Zudem wurde geklärt, was für Kunden­verträge vor 2013 gilt.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Unitymedia informiert seine Kunden derzeit ausführlich zu der bevorstehenden Umsetzung der Router-Freiheit ab dem 1. August. In einem Blogbeitrag [Link entfernt] hat sich der Kabelnetz­betreiber noch zu ausstehenden Kunden-Fragen geäußert. So bezieht das Unternehmen in einem anderen Artikel Stellung dazu, ob und welche Daten vom Kunden-Router ausgelesen werden. Nun klären wir, ob der Kunde die von Unitymedia gestellte FRITZ!Box übernehmen kann und welche Möglichkeit Kunden haben, die einen Vertrag von vor 2013 besitzen.

Bridge Mode, FRITZ!Box-Übernahme & Kundenverträge vor 2013

Unitymedia äußert sich zu der FRITZ!Box-Übernahme & den Kundenverträgen vor 2013 Unitymedia äußert sich zu der FRITZ!Box-Übernahme & den Kundenverträgen vor 2013
Bild: artivista | werbeatelier - Fotolia.com, Unitymedia, Montage: teltarif.de
Kunden wollte auch gerne wissen, ob sich bestimmte Router von Unitymedia nach der Umstellung nun auch im Bridge Mode verwenden lassen. Unitymedia sagt dazu:

Für einige Anwender ist die Aktivierung des Bridge Modes wichtig, um den Internetanschluss nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen nutzen zu können. Wir wissen das und prüfen derzeit mögliche Lösungen, damit Sie den Bridge Mode in unseren Geräten aktivieren können. Einen genauen Termin oder die in Frage kommenden Unitymedia-Router können wir derzeit leider noch nicht nennen. Aber wir halten Sie hier im Blog auf dem Laufenden, was das Thema 'Bridge Mode' angeht. Uns ist nämlich viel daran gelegen, die Wünsche unserer Kunden zu erkennen und diese soweit möglich in die Tat umzusetzen.

Bestandskunden mit einem Vertrag von vor 2013 können keinen selbstgewählten Router nutzen?

Das ist richtig. Die Einführung der Router-Freiheit erfordert zur Umsetzung eine umfangreiche Anpassung der IT-Systeme für die einzelnen Tarife. Für die ganze Breite des historischen Tarif-Portfolios ist das nicht zu leisten, vom Gesetz aber auch nicht gefordert, da die Router-Freiheit verpflichtend nur für Neuverträge gilt. Wir wollen aber, dass auch Bestandskunden dieses Wahlrecht nutzen können, deshalb haben wir uns für die Stichtags­regelung entschieden, die den ganz großen Teil der Kunden mit umfasst, sowie ergänzend die Tarifwechseloption für interessierte Kunden mit vereinzelten, noch älteren Tarifen. Bei einem Vertragswechsel beginnt eine neue Laufzeit.

Lässt sich auf Routern von Unitymedia nun selbst eine Update installieren?

Das ist nicht möglich, da Unitymedia-Geräte weiterhin von uns verwaltet werden. Das bedeutet, dass wir Firmware-Updates weiterhin prüfen und für Sie auf unsere Router verteilen. Das gilt natürlich nicht für eine von Ihnen gekaufte, kompatible FRITZ!Box, die Sie ab dem 1. August am Anschluss von Unitymedia nutzen können. Bei dieser sind Sie selber für die Firmware-Updates verantwortlich.

Kann der Kunde einen vorhandene FRITZ!Box übernehmen?

Einige Kunden haben sich auch die Frage gestellt, ob Sie die von Unitymedia gestellte FRITZ!Box für den Kabelanschluss einfach übernehmen können. Unitymedia meint:

Das Gerät stellen wir Ihnen im Rahmen eines Servicevertrages kostenlos bereit, Unitymedia bleibt jedoch Eigentümer. Bei Beendigung des Vertrages müssen Sie das bereit­gestellte Gerät an Unitymedia zurückzusenden. Eine Übernahme ist also nicht möglich
.

Wer einen eigene Router einsetzen möchte, fragt sich nach dieser Antwort, ob er das Gerät an Unitymedia zurückschicken und damit den Mietvertrag kündigen kann. Hierzu meint der Kabelnetzbetreiber:

Bei der Bereitstellung eines Routers oder Modems von Unitymedia handelt es sich nicht um eine Miete. Stattdessen stellen wir die Hardware im Rahmen des Servicevertrags zur Verfügung - und das ohne Aufpreis. Denn die monatlichen Kosten fallen nur für den Service an (zum Beispiel Internet und Telefonie). Daher können Sie keinen Hardware-Mietvertrag kündigen - es gibt nämlich keinen.

Generell gilt also, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Routern um das Eigentum von Unitymedia handelt und daher auch kein Verkauf durch den Kunden stattfinden darf - eingeschlossen ist davon auch die Entsorgung des Gerätes. Daher muss das Kabel-Internet-Modem bzw. Router an den Kabelnetz­betreiber zurückgeschickt werden. Es werde auch kein Angebot seitens Unitymedia für eine Übernahme des Routers an den Kunden geben.

Lesen Sie in einem weiteren Hintergrundbericht, warum die Nutzung der in die Kritik geratenen WiFiSpots nicht mit einem freiem Router möglich ist.

Wir möchten gerne wissen, ob Sie noch eine offene Frage an Unitymedia oder einen anderen Kabelnetz­betreiber im Rahmen der Router-Freiheit haben. An dieser Stelle legen wir Ihnen die Kommentar­funktionen unter dem Artikel ans Herz.

Mehr zum Thema Internet über TV-Kabel