Kabel-Modem

Router-Freiheit: Unitymedia informiert über Umsetzung

Unitymedia hat im kleinen Kreis über die Umsetzung der Router-Freiheit und deren Schwierigkeiten gesprochen. Wir zeigen, was Kunden beachten und tun müssen, wenn sie ein Kabel-Modem kaufen und warum es zu Störungen kommen kann.
Von der Anga Com in Köln berichtet Marleen Frontzeck-Hornke

Router-Freiheit: Unitymedia informiert über Umsetzung Router-Freiheit: Unitymedia informiert über Umsetzung
Bild: teltarif.de
Unitymedia hat auf der Anga Com in Köln eine Presseveranstaltung im kleinen Rahmen zum Thema Router-Freiheit abgehalten. Dabei hat der Kabelnetzbetreiber über erste Vorgehensweisen mit den Neu- und Bestandskunden sowie den Kabel-Routern informiert. Es wird derzeit mit Hochdruck an der Implementierung der Router-Freiheit und der damit verbundenen Umsetzung der gesetzlichen Regelung gearbeitet. Zum 1. August wird endgültig der Routerzwang abgeschafft. Kunden haben somit die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welchen Router sie an ihrem Anschluss nutzen möchten.

Während die Umsetzung der Router-Freiheit bei den DSL- und VDSL-Anbietern aus technischer Sicht einfacher vonstattengeht, haben die Kabelnetzbetreiber auf Grund ihrer Breitband-Technologie mehr Arbeit damit. Bisher wurden den Kunden die Router mit integriertem Kabel-Modem vom Anbieter gestellt. Nun können sich Interessenten den Kabel-Router selber kaufen. Doch das hat Vor- und Nachteile, wie uns Unitymedia im Gespräch offenbart hat.

Router-Freiheit für Bestands- und Neukunden?

Router-Freiheit: Unitymedia informiert über Umsetzung Router-Freiheit: Unitymedia informiert über Umsetzung
Bild: teltarif.de
Die Router-Freiheit hat Unitymedia für seine Kunden zunächst unterschiedlich geregelt. Während Neukunden dann ab dem Stichtag davon Gebrauch machen können, wird bei den Bestandskunden unterschieden. Wer seit April 2013 Unitymedia-Kunde ist, der erhält ab dem 1. August die gewünschten Informationen. Kunden mit älteren Verträgen haben die Möglichkeit, in einen aktuellen Kabel-Tarif zu wechseln - erst dann können diese die Router-Freiheit nutzen.

Die Regeln für Business-Kunden weichen ab. Grund dafür sei eine "enge Verzahnung von Telekommunikations- und besonderen Serviceleistungen". Dennoch haben Geschäftskunden die Möglichkeit, ebenfalls am 1. August einen Router mit Kabel-Modem zu erwerben. Dann müssen diese allerdings je nach Produkt-Konstellation mit Einschränkungen beim Service rechnen - dies betrifft speziell provisionierte Geräte und andere Service-Leistungen.

Einschränkungen für den Privat-Kunden?

Der Privat-Kunde hat die freie Routerwahl, muss sich allerdings auch darüber im Klaren sein, dass der Kabelnetzbetreiber - in diesem Fall Unitymedia - nicht für den Support des Gerätes verantwortlich ist. Dem Unternehmen zufolge "wird es keinen kostenfreien Austausch im Schadensfall und keine Vor-Ort-Unterstützung im Fehlerfall durch Techniker geben". Der Kunde muss sich dann an den Hersteller wenden, sollte das Gerät einen Defekt haben. Etwas schwieriger verhält es sich dann auch bei der Update-Politik des Routers mit integriertem Kabel-Modem: Die von Unitymedia zur Verfügung gestellten Router (FRITZ!Box Cable von AVM) werden weiterhin geupdated - dies ist gesetzlich festgelegt. Kabel-Router, die gekauft werden, müssen vom Kunden selbst geupdatet werden. Der Kunde ist dann in gewisser Weise in der Pflicht, die Sicherheit seines Routers im Blick zu behalten. Kunden müssen dann auf den Service von Unitymedia in puncto Router verzichten. Dementsprechend wird Unitymedia die AGBs anpassen müssen. Unitymedia meinte im Gespräch, dass "eine gewisse Zeit benötigt wird, bis sich das System einspielt hat".

Was muss der Kunde tun?

Um den gekauften Kabel-Modem-Router an einem der Internet-Anschlüsse von Unitymedia nutzen zu können, muss der Kunde sich aktiv an den Kabelnetzbetreiber (Kundenservice) wenden. Die Inbetriebnahme eines eigenen Kabel-Routers fällt aufgrund seiner besonderen Technik im Gegensatz zu der DSL-Technologie anders aus. So findet ein spezieller Kommunikationstausch zwischen dem CMTS und CMT statt und es gilt "Shared Medium" versus "eigene Leitung".

Unitymedia wird wegen der knappen Übergangsfrist den Kunden in mehreren Phasen auf die Umsetzung vorbereiten. Die 1. Phase beginnt am 1. August, dann muss der Kunde dem Kabel-Anbieter seine Mac-Adresse und Seriennummer des gekauften Modems telefonisch mitteilen, damit Unitymedia das ausgewählte Endgerät dem Vertrag des Kunden zuordnen kann. Im Online-Kundencenter werden dem Kunden dann die Zugangsdaten hinterlegt. Auf Wunsch schickt Unitymedia diese dem Kunden auch per Brief zu. Nun muss der Kunde die Zugangsdaten in den Router eintragen.

Nicht alle Kabel-Router verwendbar und Störungen möglich

Außerdem müssen die frei erworbenen Kabel-Router den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen. Dabei handelt es sich um Schnittstellen-Informationen, die bisher geheim waren. Die Schnittstellen­beschreibung wird Unitymedia zufolge vor dem 1. August veröffentlicht. Hierzu meint Dr. Wolf Osthaus von Unitymedia: "Es wird eine netzspezifische Spezifikation geben. Diese muss gleich sein und eingehalten werden, um es den Herstellern zu erleichtern, die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können. Damit man sicher gehen kann, dass alles mit voller Leistung funktioniert, muss eine spezifische Anpassung an den Routern stattfinden. Beispielsweise aus Amerika, den Niederlanden oder Frankreich mitgebrachte Geräte können deshalb nicht damit funktionieren. Es lässt sich nicht anders lösen."

Zudem merkt Unitymedia an, dass sich die Router mit Kabel-Modem gegenseitig stören können, sofern sie den Spezifikationen nicht entsprechen. Daher sind durchaus Beeinträchtigungen durch das Kabel-Modem andere Kunden zu befürchten. Geräte, die die Spezifikation haben, sind störungsfrei. Aus dem Grund sollten die Geräte von den Schnittstellen her gleich sein und eine gleiche Software genutzt werden. Allerdings werde es wohl noch etwas dauern, bis diese Anpassungen bei allen Kabel-Modems gemacht werden, aber es werden wohl keine Jahre sein.

Schafft Unitymedia die Umsetzung bis zum 1. August?

Der Kabelnetzbetreiber ist zuversichtlich, dass er die technische Umsetzung der Router-Freiheit bis zum 1. August hinbekommt. Daniel Hesselbarth von Unitymedia meint, dass die Umsetzungszeit schon ziemlich knapp bemessen sei. So seien die internen Prozesse und Systemlandschaften umzubauen. Es soll aber bis dahin alles gesetzeskonform sein.

Außerdem werde Unitymedia auch nach dem Ende des Prozesses stetig an der Weiterentwicklung arbeiten. Zudem betont Unitymedia im Gespräch, dass das Unternehmen der Auffassung ist, dass sich nur ein sehr geringer Teil der Kunden für einen eigenen Router mit Kabel-Modem entscheiden werde. Unitymedia sieht in seinen Kombi-Tarifen mit Endgerät, Services und Komfortleistungen das bessere Angebot für den Kunden.

Neben der Router-Freiheit ist auch DOCSIS 3.1 ein großes Thema für Unitymedia auf der Anga Com in Köln. In einem weiteren Artikel hat der Unitymedia-CEO zu den Themen WiFiSpots-Kritik, weiterer Netzausbau, Ultra-HD-Einführung und DOCSIS 3.1 Stellung bezogen.

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