Gericht

Ordnungsgelder: Vodafone muss 41.000 Euro zahlen

Immer wieder errei­chen uns haar­sträu­bende Geschichten von Über­bera­tung oder dreist unter­gescho­benen Verträgen. Und ein Name ist zu oft dabei: Voda­fone
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Immer wieder errei­chen uns Berichte, wonach insbe­son­dere wenig erfah­rene Kunden in Voda­fone-Shops "über­beraten" wurden, um es freund­lich zu sagen. Auch dreiste Haus­tür­ver­käufer, die sich von Voda­fone Provi­sionen erhoffen, lassen sich teils absurde Dinge einfallen, wie den Verkauf von Verträgen an Katzen oder Hunde oder das Fälschen von Briefen mit Absender und Logo der Deut­schen Telekom, um die von den Vertriebs­beauf­tragten gefor­derten "Zahlen" zu erfüllen.

41.000 Euro Strafe

Die Verbraucherzentralen hatten Urteile gegen Vodafone erwirkt, diese wurden aber nicht beachtet. Das kostet Vodafone 41.000 Euro. Die Verbraucherzentralen hatten Urteile gegen Vodafone erwirkt, diese wurden aber nicht beachtet. Das kostet Vodafone 41.000 Euro.
Logos: Vodafone/vzbv, Montage: teltarif.de
Nun muss die Voda­fone Deutsch­land GmbH 41.000 Euro Strafe zahlen, weil sie gegen ein Gerichts­urteil des Land­gerichts München I verstoßen hat. Demnach darf Voda­fone Verbrau­chern keinen Vertrags­abschluss über das Produkt "Red Internet & Phone Cable" und/oder das Produkt "Voda­fone Sicher­heits­paket" bestä­tigen, wenn diese nicht explizit von ihnen bestellt wurden.

Weil Voda­fone diese Unter­las­sungs­pflicht mehr­mals nach­weis­lich miss­ach­tete, hat die Verbrau­cher­zen­trale Hamburg Ordnungs­gelder bean­tragt und erfolg­reich durch­gesetzt (das Urteil des Land­gerichts München I ist vom 03.11.2020 und hat das Akten­zei­chen 1 HK O 14157/19).

Neun bewie­sene Verstöße gegen Auflagen

Insge­samt neunmal konnten die Hamburger Verbrau­cher­schützer Voda­fone in den zurück­lie­genden Monaten Verstöße gegen das schon im Jahr 2020 erlas­sene Urteil nach­weisen. Für alle Fälle hat das Land­gericht München I nach Antrag der Verbrau­cher­zen­trale Hamburg Ordnungs­gelder von 3.000 bezie­hungs­weise 5.000 Euro pro Zuwi­der­hand­lung verhängt.

"Es ist gut, dass Voda­fone seine Vergehen nun auch finan­ziell zu spüren bekommt", sagt Julia Rehberg von der Verbrau­cher­zen­trale Hamburg. Bei weiteren Verstoss­fällen könnte das Gericht auch höhere Ordnungs­gelder verhängen. Die Straf­summen gehen an die Staats­kasse.

Rech­nungen ohne Vertrags­grund­lage

"Immer wieder melden sich Betrof­fene bei uns, die gegen Rech­nungen von Voda­fone vorgehen müssen, für die es keine Vertrags­grund­lage gibt", berichtet Rehberg. "Wir werden alles daran­setzen, dass Voda­fone mit dieser Masche nicht durch­kommt." Verbrau­cher, die Probleme mit dem Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen haben, können ihren Fall der Verbrau­cher­zen­trale Hamburg melden. Die Verbrau­cher­schützer sind in den letzten Jahren bereits mehr­fach mit Erfolg außer­gericht­lich und gericht­lich gegen Voda­fone vorge­gangen.

Infor­mationen zu den verschie­denen Voda­fone-Verfahren und ein Beschwer­defor­mular hat die Verbrau­cher­zen­trale Hamburg auf einer eigenen eigenen Inter­net­seite zusam­men­gefasst.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

In der Branche gibt es einen Insider, der sich bei vielen Unter­nehmen "unbe­liebt" gemacht hat. Täglich verschickt dieser Insider zwei bis drei E-Mails an einen ausge­suchten Verteiler von Verant­wort­lichen, Betrof­fenen, Behörden und der Presse, einschliess­lich teltarif.de. Sein Tenor: Im Voda­fone-Vertrieb gehe es "nicht mit rechten Dingen zu", um es sehr freund­lich zu formu­lieren. Detail­liert listet er krasse Einzel­fälle auf, bei denen Rentner(innen) oder Personen mit geringen deut­schen Sprach­kennt­nissen sechs oder mehr Verträge (mit Handy, was sie nie gesehen haben) unter­geschoben bekamen und Rekla­mationen der Betrof­fenen in einem Dschungel aus Nicht­zustän­dig­keit und Desin­ter­esse unter­gingen oder erst nach massivem öffent­lichen Druck wieder aufge­löst wurden. Fälle, bei denen trick­reiche Verkäufer das Unter­nehmen Voda­fone arglistig getäuscht und - so der Insider - um Millio­nen­summen betrogen haben sollen. Beschwerden oder Hinweise an Voda­fone, den Fällen nach­zugehen, seien offenbar viel zu lange "igno­riert" worden oder irgendwo versandet.

Wer da welche "Schuld" hat, müssen die Gerichte klären. "Schuld" ist ursäch­lich wohl der barba­rische Druck, neue Kunden und viele Verträge auf Teufel komm raus zu präsen­tieren, damit die Konzern­füh­rung in Groß­bri­tan­nien, die wiederum unter einem extrem Druck von Inves­toren steht, "glück­lich" wird. Diese Damen und Herren aus Newbury (Standort der Voda­fone Zentrale) sind einge­laden, sich hier­zulande in einem Shop "beraten" zu lassen.

Der BGH räumt wohl den Verbrau­cher­schüt­zern ein Klage­recht beim Daten­schutz ein.

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