Geduldig

Editorial: Vodafone will die Rechnung nicht mehr bringen

Zusätzliches Entgelt für Altverträge mehr als fraglich
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Vodafone-Papierrechnung Bei Vodafone kostet die Papierrechnung
ab sofort 1,50 Euro pro Monat
Montage: teltarif.de
Man kennt die Situation aus dem Restaurant: Man hat ein gutes Essen genossen, auch eine zuvorkommende Bedienung. So trägt man die "letzte Bitte" an die Bedienung vor, nämlich, die Rechnung zu bringen. Daraufhin verschwindet der gute Mann oder die gute Frau, um gefühlt eine halbe Ewigkeit lang nicht wiederzukommen. Man möchte gehen, kann aber nicht weg, denn noch hat man ja nicht bezahlt.

Wie die Bedienung in vielen Restaurants empfindet anscheinend auch der Vodafone-Konzern das pünktliche Vorlegen der Rechnung als lästige Pflicht, die mit dem eigentlichen Geschäft, nämlich der Bewirtung bzw. der Telekommunikation, nichts zu tun hat. Und so erklärt der Konzern kurzerhand das Übersenden der Papierrechnung an den Endverbraucher zur kostenpflichtigen Nebenleistung, die mit 1,50 Euro pro Rechnung bepreist wird.

Vodafone-Papierrechnung Bei Vodafone kostet die Papierrechnung
ab sofort 1,50 Euro pro Monat
Montage: teltarif.de
Nun genießt Vodafone - wie die anderen Telekommunikationsanbieter auch - Vertragsfreiheit. Diese findet ihre Grenzen erst in speziellen Gesetzen zur Missbrauchsaufsicht, etwa den Regelungen zum Wucher oder der Ausnutzung einer Monopolstellung. Diese Grenzen sind aber bei 1,50 Euro pro Rechnung definitiv noch nicht erreicht oder gar überschritten, da sich schon die unvermeidbaren Kosten für Porto, Papier, Druck, Kuvertierung und Mehrwertsteuer im Durchschnitt auf geschätzt 0,80 bis 1,00 Euro pro Rechnung addieren. Zudem verlangen auch zahlreiche andere Anbieter Zuschläge für Papierrechnungen bei Neuverträgen für Festnetz und Handy.

Nur gilt neben dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch der Grundsatz der Vertragstreue. Und letzterer ist dadurch verletzt, dass Vodafone den Briefrechnungsobulus von 1,50 Euro ab sofort auch von Bestandskunden verlangt. Und zwar sowohl von denen, bei denen die Papierrechnung bisher gar nichts kostete, als auch von denen, die bisher weniger dafür bezahlten, und für die die Kosten entsprechend erhöht werden. Zwar behalten sich Diensteanbieter in ihren Geschäftsbedingungen regelmäßig vor, Kostensteigerungen auf die Preise umzulegen, und solche Bedingungen sind i.d.R. auch wirksam. Doch haben sich in den letzten Monaten weder die Kosten für Porto noch Papier nennenswert erhöht, schon gar nicht in dem Umfang, wie sie nötig wären, einen Preissprung der Papierrechnung von 0,00 auf 1,50 Euro zu rechtfertigen.

Bei nicht vertragserheblichen Nebenleistungen behalten sich die Anbieter per AGB auch größere Preisanpassungen vor. Das ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Vodafones Argumentation, die Rechnung, bzw. zumindest deren Übersendung, sei eine solche unerhebliche Nebenleistung, ist aber anzuzweifeln. Dazu kommt das Wort "Rechnung" einfach zu oft in den AGB vor. Und der Bundesgerichtshof stuft das Erstellen der Rechnung regelmäßig als Nebenpflicht an, nicht als Nebensache oder Nebenleistung. Zwar mag es für Vodafone nebensächlich sein, ob der Kunde die Rechnung tatsächlich erhält, so lange er trotzdem die Abbuchung des Rechnungsbetrages zulässt. Aber aus Kundensicht, und auf die kommt es hier an, ist die Rechnung samt deren Übermittlung auf dem vereinbarten Weg ganz klar ein wesentlicher Teil der Leistung, die neben der eigentlichen Leistung (Telekommunikation) zu erbringen ist.

Was tun?

Als Kunde stellt sich die Frage: Was tun? Letztendlich geht es um 1,50 Euro im Monat, 18,00 Euro im Jahr. Dafür viel Zeit zu investieren oder gar das Risiko von Gerichtsverfahren einzugehen, lohnt nicht. Für diejenigen Kunden, denen es egal ist, auf welchem Weg sie die Rechnung erhalten, ist die Umstellung auf Online-Rechnung sicher der beste Weg, zusätzlichen Kosten und/oder Ärger aus dem Weg zu gehen.

Am Ende verdient Vodafone aber mit beiden Kundengruppen: Bei denen, die umstellen, an gesparten Kosten, bei den anderen an der Rechnungsgebühr. Der Volksmund sagt zu Recht dazu: "Auch Kleinvieh macht Mist." Sind geschätzte 5 Millionen Altkunden betroffen, die die Rechnung bisher ohne Zusatzkosten erhielten, macht die Einführung des Rechnungsentgelts jährlich netto 40 bis 75 Millionen Euro an gesparten Kosten bzw. zusätzlichen Einnahmen aus.

In der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (kurz TKV) gab es anfangs in §28 die Regelung, dass Kunden nach Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Dieser Paragraph wurde jedoch bereits Mitte 2002 aufgehoben, und er wurde auch nicht wieder ergänzt, als 2007 die TKV in das Telekommunikationsgesetz (kurz TKG) eingegliedert wurde. Gäbe es die Sonderkündigungs-Regelung noch, könnte man betroffenen Kunden einfach raten, den Vertrag zu kündigen, insbesondere, wenn dieser noch eine lange Restlaufzeit ausweist und man zu einer günstigeren Alternative wechseln kann.

Immer möglich ist hingegen eine normale Kündigung zum nächsten Kündigungstermin. Je stärker nach einer Preiserhöhung oder Service-Einschränkung die Kündigungswelle rollt, desto eher wird es sich der Anbieter künftig zwei Mal überlegen, ob er wegen zusätzlicher Einnahmen bzw. gesparter Kosten gerade langfristige Kundenbeziehungen aufs Spiel setzt.

Weiterhin können Verbraucher ihrem Anbieter schreiben und der Rechnungslegungsgebühr widersprechen. Es gibt gewisse Chancen, dass Vodafone sich einem solchen Widerspruch fügt und doch auf das Porto verzichtet. In so ein Widerspruchsschreiben nimmt man sinnvollerweise auch den Satz auf, dass man künftige Rechnungen nur "unter Vorbehalt zahlen" werde, sollte Vodafone doch die 1,50 Euro für die Papierrechnung verlangen. Dann muss man nämlich nicht jede Rechnung einzeln korrigieren und den um 1,50 Euro verringerten Rechnungsbetrag überweisen, sondern kann die Korrektur zum Beispiel einmal jährlich oder bei der Schlussrechnung für alle bis dahin aufgelaufenen Rechnungen durchführen. Zu lange darf man aber mit der Rückforderung nicht warten, denn die Zahlung unter Vorbehalt unterbricht nicht die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Schließlich bleibt Verbrauchern, die von einer solchen einseitigen Preiserhöhung betroffen sind, die Lobbyarbeit gegen ihren Anbieter. Sie können Freunden und Bekannten von Verträgen mit dem vertragsuntreuen Anbieter abraten. Oder sie informieren die zuständige Verbraucherzentrale über das Verhalten Vodafones. Denn die Verbraucherzentralen können mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen viel wirkungsvoller gegen das Fehlverhalten eines Anbieters vorgehen als der einzelne Kunde.

Die Probleme mit der letzten Rechnung

Bei der Gelegenheit soll auch gleich auf einen weiteren Missstand bei Online-Rechnungen hingewiesen werden, den wir schon bei mehreren Anbietern beobachtet haben: Die betroffenen Unternehmen schalten zeitgleich mit dem Auslaufen eines Vertrages auch den Zugang zum elektronischen Kundencenter ab, wenn nicht gar der Zugang zum Kundencenter sowieso nur über den geschalteten Anschluss möglich ist. Denn dann landet die Abschlussrechnung im elektronischen Nirwana, und der Kunde muss über die - oft kostenpflichtige - Hotline eine Kopie der Abschlussrechnung anfordern. Das könnte vermieden werden, wenn die Anbieter den Zugang zum Kundencenter auch nach der Kündigung noch lange genug offen halten. Oder die Rechnungslegung mit Abschaltung des Downloadbereichs automatisch auf "kostenlosen Briefversand" umstellen. Vodafone schaltet übrigens ebenfalls zeitnah ab, versendet die Abschlussrechnung aber immerhin in Schriftform - in diesem Falle sogar kostenlos.

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