Im Visier

Mehr Kontrolle bei Smart Home: Wer bunkert welche Daten?

Vom in der Armbanduhr inte­grierten Gesund­heits­über­wa­chungs­system bis zum Kühl­schrank, der auto­ma­tisch Lebens­mittel nach­be­stellt - die Entwick­lung verläuft rasend schnell. Nicht nur Sicher­heits­ex­perten sehen Risiken.
Von dpa /

Smart Home: Marktuntersuchung der EU Smart Home: Marktuntersuchung der EU
Bild: Google
Die Wett­be­werbs­hüter der EU-Kommis­sion sehen die Gefahr eines Miss­brauchs von Daten aus intel­li­genten Haus­halts­ge­räten und am Körper getra­genen Compu­ter­sys­temen und starten deswegen eine Markt­un­ter­su­chung.

"Wenn­gleich sich das Internet der Dinge für verbrau­cher­be­zo­gene Produkte und Dienst­leis­tungen noch in einem relativ frühen Entwick­lungs­sta­dium befindet, gibt es Anhalts­punkte dafür, dass bestimmte Unter­neh­mens­prak­tiken zu struk­tu­rellen Wett­be­werbs­ver­zer­rungen führen können", teilte die Brüs­seler Behörde mit. So gebe es beispiels­weise Hinweise darauf, dass Unter­nehmen den Zugang zu bestimmten Daten beschränkten oder eigene Unter­neh­mens­teile bevor­zugten.

Wett­be­werb darf nicht verfälscht werden

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Beschäf­tigen wird sich die Unter­su­chung zum Beispiel mit Uhren wie der Apple Watch, Fitness-Trackern und intel­li­genten Kühl­schränken, Wasch­ma­schinen, Fern­seh­ge­räten und Beleuch­tungs­sys­temen. Zudem sollen auch Infor­ma­tionen über Dienst­leis­tungen gesam­melt werden, die über intel­li­gente Geräte bereit­ge­stellt werden, so zum Beispiel über Musik- und Video-Strea­ming­dienste oder Sprachas­sis­tenten.

"Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen intel­li­genten Kühl­schrank, der Ihre Einkaufs­liste erstellt, und Sie könnten diese Liste einfach auf Ihr intel­li­gentes Gerät laden und die Produkte dann bei einem Geschäft bestellen, das die Lebens­mittel bis an Ihre Haustür liefern lässt, die sich auf Sprach­be­fehl auto­ma­tisch öffnet", kommen­tierte die zustän­dige Vize­prä­si­dentin Margrethe Vestager. Um dies zu ermög­li­chen, werde es den Zugang zu großen Mengen von Nutzer­daten brau­chen. "Deshalb müssen wir sicher­stellen, dass die Markt­teil­nehmer ihre Kontrolle über diese Daten nicht dazu miss­brau­chen, den Wett­be­werb zu verfäl­schen oder auf andere Weise Wett­be­werber vom Markt auszu­schließen", erklärte sie.

Sicher­heits­be­denken bei kriti­schen Geräten

Sicher­heits­fach­leute warnen unter­dessen schon lange vor anderen Risiken im Internet der Dinge. "Wir reden nicht mehr nur von tradi­tio­nellen Compu­tern, sondern von Alltags­ge­gen­ständen wie Autos, Spiel­zeugen, medi­zi­ni­schen Geräten oder Heizungs­steue­rungen", sagte der US-Experte Bruce Schneier im vergan­genen Jahr am Rande der Fach­kon­fe­renz "Cyber Secu­rity Nordic" in Helsinki. "Wenn meine Tabel­len­kal­ku­la­tion abstürzt, verliere ich viel­leicht meine Daten. Aber wenn mein Herz­fre­quenz-Mess­gerät crasht oder die Bremsen meines autonom fahrenden Autos versagen, kann ich viel­leicht dabei sterben."

Auch ein smarter Kühl­schrank könne sich inzwi­schen eine Schad­soft­ware einfangen und dadurch Teil eines soge­nannten Botnetz­werks werden, mit dem Angriffe in Internet gestartet werden können, sagte Schneier.

Zurück­drehen lassen wird sich die Entwick­lung aller­dings nicht mehr. Nach Angaben von Vestager wird es bis 2023 schät­zungs­weise mehr als 180 Millionen Smart-Home-Geräte in Europa geben. Bereits Ende vergan­genen Jahres seien es rund 110 Millionen gewesen. Der Markt werde in den kommenden vier Jahren vermut­lich auf 27 Milli­arden Euro wachsen, sagte die Dänin.

400 Unter­nehmen sollen unter­sucht werden

Für die Unter­su­chung wird die EU-Kommis­sion nun 400 Unter­nehmen, die im Bereich des Inter­nets der Dinge für verbrau­cher­be­zo­gene Produkte und Dienst­leis­tungen in der EU tätig sind, Auskunfts­er­su­chen über­mit­teln. Zu den Adres­saten können beispiels­weise Hersteller intel­li­genter Geräte, Soft­ware­ent­wickler oder Anbieter entspre­chender Dienst­leis­tungen gehören.

Die ersten Ergeb­nisse der jetzt gestar­teten Unter­su­chung sollen im Früh­jahr 2021 veröf­fent­licht werden, der Abschluss­be­richt dann im Sommer 2022. Sie könnten auch Grund­lage für Kartell­ver­fahren gegen Unter­nehmen werden. "Die Unter­su­chung wird uns nicht davon abhalten, auch andere Dinge zu tun", warnte Vestager.

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