Themenspezial: Verbraucher & Service Vertrags-Zwang

Trotz Routerfreiheit: Diese Provider zwingen Kunden einen Router auf

Obwohl niemand mehr zur Nutzung eines Provider-Routers gezwungen werden darf, versenden die Anbieter fleißig zwangsweise mit dem Vertrag gekoppelte Geräte, kassieren Versandkosten und fordern den Router zurück. Doch es gibt auch Anbieter ohne Gängelung.
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Tele Columbus und Unitymedia

Tele Columbus hat eine separate Informations­seite zur End­geräte­frei­heit eingerichtet. Auf dieser Seite wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, einen eigenen Router zu nutzen. Trotzdem sendet der Kabelnetzbetreiber dem Kunden einen Leihrouter zu und schreibt ihm genau vor, wann er diesen zurücksenden darf beziehungsweise soll. Tele Columbus stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages bei allen Tarifen ab 60 MBit/s im Downstream eine WLAN-Kabelbox ohne Aufpreis zur Verfügung, bei kleineren Tarifen werden 2,99 Euro Aufpreis monatlich für den Router fällig. Der Anbieter schreibt auf der Seite:

Zu jedem Internet- oder Telefonvertrag stellt Tele Columbus Ihnen ein Leihgerät zur Verfügung. Bitte senden Sie uns dieses Leihgerät bei der Verwendung eines eigenen Endgerätes nicht unaufgefordert zurück. Im Störungsfall werden wir dieses Gerät ggf. benötigen, da mit Ihrem eigenen Endgerät keine umfängliche Entstörung durchgeführt werden kann. Das vorhandene Leihgerät werden wir von Ihnen z.B. im Fall einer Kündigung zurückfordern. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir von Ihnen eine Gebühr verlangen.

Unitymedia hat seine im vergangenen Jahr eingerichtete Informationsseite zur Routerfreiheit mittlerweile wieder gelöscht. Über die interne Suchfunktion wird die damalige URL zwar noch gefunden, diese leitet mittlerweile aber auf die Homepage um. Bestellt man einen Internet-Tarif bei Unitymedia, ist stets ein Modem von Unitymedia dabei, für dessen Versand der Provider Versandkosten berechnet. Unitymedia schrieb vergangenes Jahr im Blog:

Bei der Bereitstellung eines Routers oder Modems von Unitymedia handelt es sich nicht um eine Miete. Stattdessen stellen wir die Hardware im Rahmen des Servicevertrags zur Verfügung - und das ohne Aufpreis. Denn die monatlichen Kosten fallen nur für den Service an (zum Beispiel Internet und Telefonie). Daher könnt ihr keinen Hardware-Mietvertrag kündigen - es gibt nämlich keinen. Das Gerät ist Eigentum von Unitymedia und darf nicht verkauft oder entsorgt werden. Nach Vertragsende müsst ihr den Router oder das Modem zurücksenden.

Vodafone Kabel

Besonders schwierig ist die Situation bei Kabel-Routern Besonders schwierig ist die Situation bei Kabel-Routern
Bild: AVM
Den für den Kabelanschluss von Vodafone erforderlichen Kabelrouter erhalten Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos. Zu jedem Vertrag wird ein Leih-Gerät geliefert. Zum Ende des Vertrages muss es an Vodafone zurückgesendet werden. Wenn der Kunde es nicht zurücksendet, erhebt der Kabelnetzbetreiber eine Gebühr. Außerdem wird das Leih-Gerät im Störungsfall benötigt, da mit dem eigenen Gerät keine Entstörung durchgeführt werden kann. Das Leih-Gerät ist bei Vodafone im System hinterlegt. Sobald es angeschlossen wird, aktiviert es sich automatisch.

Alternativ zum Kabelrouter gibt es einen WLAN-Kabelrouter oder eine FRITZ!Box gegen ein monatliches Entgelt zur Nutzung. Im Rahmen einer Aktion berechnet Vodafone momentan in den ersten beiden Jahren der Laufzeit keine separate Grundgebühr für WLAN-Kabelrouter oder FRITZ!Box. Die WLAN- und Homebox-Optionen, die mit diesen beiden Geräten verknüpft sind, sind jederzeit in Textform kündbar mit einer 4-Wochen-Frist. Für den "Gerätewechsel" wird allerdings eine Gebühr berechnet. Zudem fallen dann auch Komfort-Optionen wie eine zweite Telefon-Leitung oder die Teilnahme am Homespot-Service weg. Die Option Homebox kann zwar auch mit dem eigenen Router genutzt werden, der Preis ist aber derselbe, wie wenn man das Leihgerät von Vodafone nutzen würde. Der Kunde hat durch die Verwendung eines eigenen Geräts also keinen Preisvorteil.

Eigene Kabelrouter müssen bei Vodafone über ein Aktivierungsportal aktiviert werden. Dieses Portal war für einige Kunden in den vergangenen Wochen nur schwer erreichbar. Vodafone schrieb dazu am 20. Februar an teltarif.de:

Vodafone liegen seit letzter Woche eine überschaubare Anzahl an Kundenmeldungen zu Problemen bei der Aktivierung von Kunden-eigenen Kabel-Routern im Aktivierungsportal vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um temporäre Beeinträchtigungen. Ein kompletter Ausfall des Portals besteht nicht, da auch weiterhin täglich Kunden-eigene Router aktiviert werden. Vodafone arbeitet mit Hochdruck an der Behebung Störung. Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass ab Mitte der Woche die Aktivierung wieder uneingeschränkt möglich ist. Wir bitten betroffene Kunden, den Aktivierungsprozess gegen Mitte/Ende der Woche erneut zu starten. Eine Anleitung finden Sie unter kabel.vodafone.de. Kurzfristig haben betroffene Kunden die Möglichkeit, vorübergehend das von Vodafone mitgelieferte Gerät zu verwenden, damit sie ihren Anschluss nutzen können. Vodafone bedauert entstandene Unannehmlichkeiten und bittet um Entschuldigung.

Während dieser technischen Einschränkungen konnten die Kunden also keine eigenen Router nutzen und aktivieren. Betroffene fragten bei teltarif.de, ob Vodafone die Routerfreiheit dadurch bewusst sabotieren wolle. Am darauffolgenden Tag meldete Vodafone aber schließlich:

Die temporär bestehende Beeinträchtigung ist seit heute Nacht vollständig behoben. Die Aktivierung von Kunden-eigenen Routern im Aktivierungsportal funktioniert wieder uneingeschränkt.

Sonderfall: Kabelanschluss der Telekom

Die Telekom schreibt auf ihrer Seite für die Wohnungswirtschaft, dass für die TV-Kabelanschlüsse die gesetzlichen Vorgaben zur Endgerätefreiheit umgesetzt wurden. Laut der "Leistungsbeschreibung Zuhause Kabel Surfen und Telefonieren und Zuhause Kabel Surfen 2" ist die Überlassung eines Kabel-Modems nicht Gegenstand des Vertrags.

Bei den im vergangenen Jahr buchbaren Kabel-Internet-Tarifen der Telekom, die nur in Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften an wenigen Stellen Deutschlands buchbar sind, war allerdings ein Kabelmodem ohne Aufpreis im Tarif enthalten, eine FRITZ!Box konnte gegen Aufpreis dazugebucht werden. Letztendlich ist das konkrete Angebot, das der Endkunde nach der Verfügbarkeitsabfrage sieht, abhängig davon, was die Wohnungsgesellschaft mit der Telekom ausgehandelt hat. Wer überhaupt für einen der wenigen Kabel-Internet-Anschlüsse der Telekom in Frage kommt, erfährt dies im Mietershop der Telekom.

Fazit: Routerzwang wurde nur technisch abgeschafft

Unser kurzer Überblick, der nicht alle am Markt aktiven Anbieter einschließt, sondern nur eine Auswahl, zeigt: Die Netzbetreiber und Provider haben zwar die gesetzlichen Vorgaben für eine Routerfreiheit in technischer Hinsicht umgesetzt - keiner zwingt mehr die Kunden dazu, den Router des Anbieters zu verwenden. In vertraglicher Hinsicht scheren sich einige Provider aber kaum um den Geist dieses Gesetzes, auch wenn sie es dem Buchstaben nach befolgen. Kunden werden zwar nicht mehr durch gebrandete Geräte und verspätete Firmware-Updates gegängelt, in vielen Fällen hat der Kunde durch den Verzicht auf den Router des Providers allerdings keine finanzielle Ersparnis. Oft ist der Router im Bestellprozess nicht einmal abwählbar.

Nach dem Ende der technischen Gängelung haben sich einige Provider nun also offenbar darauf spezialisiert, die Kunden stattdessen vertraglich zu gängeln. Dazu gehört beispielsweise die Praxis, dem Kunden, der einen eigenen Router nutzt, trotzdem zwingend ein Leihgerät gegen Berechnung von Versandkosten zuzusenden, das er bei Vertragsbeendigung zurückzuschicken hat, andernfalls werden Strafzahlungen vom Konto abgebucht. Die Kabel-Internet-Anbieter pochen sogar darauf, dass eine Entstörung des Anschlusses nur mit dem Leihgerät und nicht mit dem eigenen Router möglich ist.

Es gibt allerdings auch Beispiele von DSL-Providern wie Telekom, easybell oder congstar, die den Kunden lediglich darauf hinweisen, dass er einen kompatiblen Router benötigt. Möchte der Kunde einen Router von seinem Provider, muss er ihn aber selbst aktiv in den Warenkorb legen. Tut er das nicht, bekommt er auch keinen Zwangsrouter mit vielleicht angeschlossener Gängelung.

Die ungewöhnliche Ausgestaltung der Hardware-Option bei DSL-Tarifen von 1&1 hat zur Folge, dass es für die Router gegebenenfalls keine Hersteller-Garantie gibt. Mehr dazu lesen Sie in einem separaten Artikel.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf unserer Ratgeberseite zur Routerfreiheit.

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