Urteil

Gericht hebt Mobilfunk-Regulierung in Deutschland auf

Regulierungsverfügung bleibt vorerst in Kraft
Von ddp / Marie-Anne Winter

Die seit dem vergangenem Jahr geltende erstmalige Regulierung des deutschen Mobilfunkmarktes ist per Gerichtsbeschluss aufgehoben worden. Die Bundesnetzagentur teilte mit, das Verwaltungsgericht Köln habe ein entsprechendes Urteil gefällt. Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen August angeordnet, dass sich T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 die Preise für die Zustellung von Gesprächen anderer Telefonunternehmen in ihre Netze genehmigen lassen müssen. Dagegen hatten die vier Mobilfunkbetreiber geklagt.

Die Behörde will nun gegen das Urteil in Revision gehen und das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Einstweilen bleibe die Regulierungsverfügung in Kraft, betonte die Netzagentur. Ihr Präsident Matthias Kurth erklärte, man sei von der Entscheidung des Kölner Gerichts überrascht. Bei ihrer Anordnung zu den so genannten Terminierungsentgelten habe sich seine Behörde strikt an die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes gehalten. Auch habe man den europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen und sei den Forderungen der Europäischen Kommission nach einer effektiven Preiskontrolle gefolgt.

Die so genannten Terminierungsentgelte verlangen Mobilfunkbetreiber, wenn sie Anrufe aus dem Festnetz oder von anderen Mobilfunkanbietern in ihr eigenes Netz weiterleiten. Sie machen einen wesentlichen Bestandteil der Erlöse bei den Mobilfunkanbietern aus und sind in den vergangenen Jahren und zuletzt Ende 2006 schrittweise gesenkt worden. Das hat bei T-Mobile, Vodafone, o2 und E-Plus zu Umsatzverlusten und teilweise auch Ertragsrückgängen geführt.

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