Gesetzesänderung

Gegen Kostenfallen: Bundesrat stimmt Button-Lösung zu

Gesetzesänderung für mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet
Von Susanne Kirchhoff mit Material von dpa

Bundesrat Foto: dpa Verbraucher sollen künftig besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt werden. Der Bundesrat ließ heute eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches passieren, welche dazu beitragen soll, in Zukunft Täuschung oder Überrumpelung durch die unklare Gestaltung von Internetseiten zu verhindern. Der Bundestag hatte der Gesetzesänderung bereits Anfang März zugestimmt.

Button-Lösung soll vor Kostenfallen schützen

Bundesrat Foto: dpa Will ein Kunde zukünftig etwas im Internet kaufen, muss er ausdrücklich bestätigen, dass er sich bewusst ist, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. So muss er einem entgeltpflichtigen Vertrag per Knopfdruck zustimmen (Button-Lösung). Das Verfahren soll auch bei Käufen über Apps und soziale Netzwerke zum Einsatz kommen. Um unseriöse Praktiken einzudämmen, sollen auch neben dem Preis auch Lieferkosten und Vertragsmindestlaufzeiten angezeigt werden. Die Neuregelung soll im Sommer in Kraft treten.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zeigt sich überzeugt von der Button-Lösung: "Mit den neuen Regelungen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Netz deutlich besser geschützt. Wir sorgen vor allem für mehr Transparenz und Sicherheit bei den Internetangeboten".

Mehrere Millionen Internetnutzer in Abo-Fallen getappt

Auf Abo-Fallen im Internet sind schon Millionen Bürger in Deutschland hereingefallen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind bereits elf Prozent aller deutschen Internetnutzer einmal in eine Abo-Falle im Internet getappt. Seit Jahren warnen die Verbraucherschützer vor diesen Kostenfallen im Internet. Dabei werden Nutzer auf geschickt gestalteten Seiten aufgefordert, Name und Adresse einzugeben - und schließen damit unwissentlich ein Abo ab. Die Seiten sind so gestaltet, dass von den Preisinfos abgelenkt wird.

Auch vor Inkrafttreten des Gesetzes können sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren. Landet eine hohe Rechnung aufgrund eines unwissentlich im Netz abgeschlossenen Abo-Vertrags im Briefkasten, so sollten sie dieser widersprechen und keine Zahlung vornehmen.

Auf seiner Webseite [Link entfernt] zum Thema empfiehlt das Bundesministerium für Verbraucherschutz, innerhalb von vier Wochen schriftlich dem Vertragsschluss und der Zahlungspflicht zu widersprechen. Falls der Online-Anbieter auf seiner Forderung beharrt und gar einen Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen einschaltet, sollte der Verbraucher selbst Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt suchen.

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