Todesfall

Digitales Erbe: Liste mit Passwörtern erleichtert Erben die Arbeit

Den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten, bedeutet oft viel Arbeit. Das gilt heutzutage auch für den digitalen Nachlass. Doch man kann schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass es die Erben dabei etwas leichter haben.
Von dpa /

Liste mit Passwörtern erleichtert Erben die Arbeit Digitales Erbe: Liste mit Passwörtern erleichtert Erben die Arbeit
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Wenn ein Mensch stirbt, lebt seine digitale Identität weiter. Kümmern sich die Angehörigen nicht, bleiben Facebook-Account, Mail-Adresse oder Online-Abos aktiv. Doch die Zugänge zu kündigen, ist oft gar nicht so einfach. Das ist zum Teil mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, vor allem bei ausländischen Anbietern.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat vor kurzem eine große Online-Kampagne unter dem Titel "#machtsgut" gestartet. Dort kann man unter anderem erfahren, dass alle drei Minuten in Deutschland ein Facebook-Nutzer stirbt, ohne dass geregelt ist, was mit geposteten Inhalten, Likes und Fotos passiert. Dabei wird das Problem in Zukunft noch größer. "Die Generation, die das ausführlich nutzt, kommt ja erst", sagt Sabine Petri, Referentin für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ohne Vertragskündigung: Abos laufen weiter

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Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich jemand den verschiedenen Accounts eines Verstorbenen annimmt. "Ich muss mich auf jeden Fall kümmern", sagt Petri. Das ist insbesondere bei kostenpflichtigen Diensten wichtig. "Die Kosten laufen unverändert weiter." Und für diese Gebühren muss nach dem Tod der Erbe aufkommen, solange der Vertrag nicht gekündigt wird.

Aber auch bei kostenlosen Diensten wie Facebook, Google oder Twitter sollte man sich darum kümmern, dass der Zugang gelöscht oder das Online-Profil weiter gepflegt wird. "Die Accounts leben nicht nur von meinem eigenen Input", sagt Datenschutz-Expertin Petri. Auf einem Facebook-Profil beispielsweise können auch Freunde einen Post hinterlassen.

Empfehlenswert: Liste mit sämtlichen Zugangsdaten

Experten empfehlen, für die Erben eine Liste mit sämtlichen Zugangsdaten zu hinterlassen. "Das ist für die Erben der einfachste Weg, die Accounts zu löschen", sagt Verbraucherschützerin Petri. "Diese Liste sollte man am besten da abheften, wo man seine anderen Dinge ablegt", sagt Verbraucherschützerin Petri.

Einen "klassischen Zielkonflikt" gibt es dabei nach Ansicht von Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München: "Auf der einen Seite sollen wir aus Gründen der Sicherheit ständig unsere Passwörter ändern. Auf der anderen Seite bekommt der Erbe ohne diese Passwörter keinen Zugang zu den Accounts."

Ausmisten bei Accounts noch zu Lebzeiten sinnvoll

Erbrechtsanwalt Steiner empfiehlt, die Benutzerdaten auf einem USB-Stick zu speichern. Dieser Stick sollte dabei natürlich ebenfalls passwortgeschützt sein, damit Unbefugte diese nicht nutzen können. "Die Passwörter müssen dann natürlich ständig aktualisiert werden", erklärt Steiner.

Eine weitere Möglichkeit, um es den Hinterbliebenen möglichst leicht zu machen, ist das "digitale Ausmisten", wie es Petri nennt. "Brauche ich meine 30 Accounts bei irgendwelchen Online-Händlern noch?"

Bei Google gibt es in Form des sogenannten Kontoinaktivität-Managers die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten den Zugriff von Angehörigen nach dem Tod zu regeln. Hat man sich eine bestimmte Zeit lang nicht mehr eingeloggt, werden zuvor festgelegte Menschen informiert, das Konto automatisch gelöscht oder den Angehörigen die Möglichkeit geboten, die gespeicherten Daten herunterzuladen. Was genau Google nach dem Tod machen soll, muss man dabei vorher einstellen.

Ohne Nutzerdaten wird es mühsam

Verfügt man als Angehöriger nicht über die Benutzerdaten, gestaltet sich die Kündigung nach Erfahrung von Fachanwalt Steiner schwierig. "Man muss sich meist durch die Websites kämpfen, bis man die Informationen findet, wie der Account gelöscht werden kann."

Besonders schwierig sei es bei ausländischen Diensten, insbesondere aus den USA, erklärt Erbrechtsexperte Steiner: "Die wollen mit dem deutschen Recht nichts zu tun haben. Da wird dann auch schon mal ein Gerichtsbeschluss eines amerikanischen Gerichts verlangt."

Jeder Anbieter handhabt den Umgang mit den Daten Verstorbener anders. Einen Überblick über die wichtigsten Dienste bietet der vzbv im Internet: So gibt es den Angaben zufolge etwa bei Facebook die Möglichkeit, das Profil des Verstorbenen in den "Gedenkzustand" zu versetzen. Der Account ist dadurch weiter abrufbar, man kann dort aber keine neuen Informationen mehr posten. Voraussetzung dafür ist, dass man als Angehöriger die Geburts- und Sterbeurkunde vorlegt.

Bei den deutschen Mail-Anbietern GMX und Web.de kann man laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband bei Vorlage des Erbscheins Zugriff auf die Postfächer bekommen und diese auch löschen. Bei dem amerikanischen Anbieter Yahoo erhält man demnach als Erbe zwar keinen Zugriff auf das Mail-Konto, kann aber bei Vorlage der Sterbeurkunde den Account löschen lassen.

Inzwischen gibt es auch spezielle Dienstleiter, die sich im Auftrag der Angehörigen um den digitalen Nachlass kümmern. "Das wird auch gern von Bestattungsunternehmen angeboten", weiß Verbraucherschützerin Petri. Doch Experten raten von den Angeboten dieser Firmen eher ab. "Diese können meist nur den ersten Schritt machen und bei verschiedenen Diensten anfragen, ob ein Account des Verstorbenen vorliegt. Das können die Angehörigen aber auch selbst machen", erklärt Erbrechtsanwalt Steiner.

Facebook vereinfacht bald Pflege von Profilen verstorbener Nutzer

Facebook allerdings will Angehörigen die Pflege von Profilen nach dem Tod von Nutzern des weltgrößten Online-Netzwerks demnächst erleichtern. Zunächst nur in den USA können Mitglieder künftig eine Art digitalen Nachlassverwalter benennen. Diese Freunde oder Verwandten werden das Profil weiterführen können, erklärte Facebook.

Bisher wurden die Accounts beim Tod eines Nutzers eingefroren. Das führte auch zu Kritik von Angehörigen, die stattdessen gern so etwas wie eine Gedenkstätte im Netz einrichten wollten. Alternativ kann man das Profil auch komplett löschen lassen.

Die Vertrauenspersonen werden Einträge in den Facebook-Profilen Verstorbener schreiben, Fotos hochladen sowie mit vorheriger Erlaubnis auch frühere Bilder und Einträge herunterladen können. Die privaten Nachrichten könnten dabei nicht eingesehen werden, betonte Facebook.

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