Breitband-Ausbau

Gesetz: Glasfaser entlang von Autobahnen und Bundesstraßen

Das heute verabschiedete DigiNetzG sieht die Verpflichtung vor, bei Sanierung oder Neubau von Fernstraßen Glasfaser mitzuverlegen. Doch auch regionale Versorgungsbetriebe werden in die Pflicht genommen.
Von mit Material von dpa

Gesetz: Glasfaser entlang von Autobahnen und Bundesstraßen Gesetz: Glasfaser entlang von Autobahnen und Bundesstraßen
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Die Bundesregierung will beim Neubau oder der Sanierung von Auto­bahnen und Bundes­straßen in Zukunft Glas­faser­kabel für schnelles Internet mit­ver­legen lassen. Das Bundeskabinett hat heute einen entsprechenden Entwurf zu einem "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verabschiedet. Damit will die Regierung den Ausbau digitaler Hoch­ge­schwindig­keits­netze beschleunigen.

Gleiches gilt für die Erschließung von Neubaugebieten. Auch öffentliche Versorgungsnetzbetreiber müssen ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau öffnen. "Unzählige Straßen im Land müssen nicht mehr doppelt aufgerissen werden", sagte Dobrindt gestern der Süddeutschen Zeitung.

In vielen ländlichen Regionen klagen Bürger und Unternehmen über zu langsame Internetverbindungen. Dobrindt hatte im Vorjahr eine Milliarden-Förderung des Bundes für den Ausbau des schnellen Internets bis in dünn besiedelte Gebiete angekündigt. Ziel der Bundesregierung sind Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde flächendeckend bis 2018. Bundesweit waren solche schnellen Zugänge zuletzt für fast 70 Prozent der Haushalte möglich.

Gesetz soll Gemeinden und Versorgern Beine machen

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"Jede Baustelle bringt Bandbreite", sagte Dobrindt der Zeitung. Der Druck auch auf Gemeinden und Versorger soll durch das Gesetz steigen. "Wer Verkehrswege oder Neubaugebiete erschließt, muss Glasfaserkabel direkt mitverlegen. Gleichzeitig öffnen wir bestehende Infrastruktur für Datennetze", äußerte der Minister. Sollten beispielsweise Energie- und Abwassernetze an Straßen, Schienen und Wasserstraßen freie Kapazitäten haben, sollen die nach dem Willen der Regierung künftig für das Datennetz genutzt werden. "Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen", zitiert die Zeitung den Minister.

Mit dem DigiNetzG soll die im Mai 2014 vorgelegte "EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen" in deutsches Recht überführt werden. Der Branchenverband Breko befürwortet Maßnahmen, "die zur Senkung der Kosten des Breitbandausbaus beitragen". Hierzu zähle insbesondere die Verpflichtung zur Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten, "um notwendige (und teure) Tiefbauarbeiten nicht mehrfach ausführen zu müssen". In ländlichen und unterversorgten Regionen betragen die Tiefbaukosten nach Angaben des Verbandes bis zu 80 Prozent des gesamten Breitbandausbaus.

Die Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2017 alle Neubauten mit hochgeschwindigkeitsfähiger, gebäudeinterner Infrastruktur - zum Beispiel mit Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung - auszustatten, sollte nach Ansicht des Verbands ebenfalls bundeseinheitlich im DigiNetzG geregelt werden. Offenbar plant die Bundesregierung jedoch, dies von jedem Bundesland individuell umsetzen zu lassen.

Der Branchenverband Buglas warnt vor überzogenen Erwartungen hinsichtlich der angestrebten Einsparpotenziale insbesondere beim Tiefbau. Der Buglas begrüßt aber, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung einen Überbau bestehender Glasfasernetze ausschließt, sofern auf diesen ein offener und diskriminierungsfreier Zugang angeboten wird. Zusätzlich zu den heute beschlossenen Maßnahmen schlägt der Verband die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss in voller Höhe sowie auch einen Fördervorrang für FTTB/H vor.

Wie Versorgungsnetzbetreiber und Telekommunikationsanbieter sich laut DigiNetz-Gesetz untereinander verständigen müssen, um die Mitverlegungspflicht für Glasfaser umzusetzen, haben wir in einer separaten Meldung erläutert.

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