Rechtsstreit

Facebook: Zuckerberg-Kläger hat Vertrag gefälscht

Ehemaliger Geschäftspartner beansprucht Hälfte von Facebook
Von Susanne Kirchhoff mit Material von dpa

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Facebook-Gründer Mark Zuckerberg
Foto: dpa
Im Streit mit einem ehemaligen Geschäftspartner von Mark Zuckerberg, der die Hälfte an Facebook für sich beansprucht, geht das weltgrößte Online-Netzwerk zum Gegenangriff über. Facebook beantragte am Montag, dass die Klage des Mannes abgewiesen wird. Gleichzeitig legte das Unternehmen seine bisher ausführlichsten Beweise vor, warum die von Paul Ceglia vorgelegten E-Mails und ein Vertrag Fälschungen seien.

Kläger beansprucht Hälfte von Facebook

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Facebook-Gründer Mark Zuckerberg
Foto: dpa
Ceglia hatte Facebook bereits im Jahr 2010 verklagt. Er behauptete, mit Zuckerberg schon im Jahr 2003 einen Online-Dienst mit dem Namen thefacebook.com oder "Face Book" geplant zu haben. Zuckerberg habe Ceglia jedoch schließlich ausgebootet und Facebook allein auf die Beine gestellt. Allerdings habe der Vertrag Ceglia das Anrecht auf mindestens die Hälfte an dem geplanten Online-Netzwerk gegeben. Zunächst wollte er als Wiedergutmachung für Zuckerbergs angebliche Verzögerungen sogar gut 80 Prozent haben, senkte seine Forderung später aber auf 50 Prozent.

Facebook behauptete hingegen, Ceglia habe Zuckerberg damals als Programmierer für seine geplante Firma StreetFax engagiert. StreetFax sollte eine Website mit Fotos von Straßenkreuzungen für Versicherungen werden. Laut Facebook sei es nie um etwas anderes gegangen.

Streitparteien bezichtigen sich gegenseitig der Urkundenfälschung

Facebooks will Ceglia als Lügner überführen. Ein Vertrag für die StreetFax-Arbeiten mit Zuckerberg sei Facebook zufolge die Vorlage, auf deren Grundlage er den gefälschten Vertrag fabriziert habe, in dem auch Facebook erwähnt werde. Der Kläger hingegen behauptete in Interviews, die Datei sei auf seinen Rechner im Auftrag von Facebook eingeschleust worden. Facebook glaubt jetzt jedoch, belegen zu können, dass der StreetFax-Vertrag bereits seit 2004 auf den Computern von Ceglias damaligem Rechtsberater gespeichert war. Zudem zeige eine Analyse des Sicherheitsunternehmens Stroz Friedberg, dass die Dateien schon damals auf Ceglias PC eingescannt worden seien.

Facebook: E-Mails gefälscht

Stroz Friedberg kam auch zu dem Schluss, dass Ceglia die Uhr seines Computers zurückgesetzt habe, um E-Mails aus den Jahren 2003 und 2004 zu fälschen. Dabei habe er jedoch zum Teil den Wechsel von Sommer- und Winterzeit vergessen und Zuckerberg auch zu früh zum Start von Facebook gratuliert: Die allererste Version der Webseite sei erst am Nachmittag des 4. Februar 2004 online gegangen, Ceglias E-Mail sei bereits auf den Vormittag datiert.

Außerdem konnte Facebook E-Mails auf den Servern von Zuckerbergs Uni Harvard finden, die ein ganz anderes Bild der Zusammenarbeit zeichnen. Demnach soll Zuckerberg von Ceglia nur die Hälfte der vereinbarten 18 000 Dollar für die Arbeit an StreetFax bekommen haben. Ein weiterer von Facebook herangezogener Experte erklärte, die Tinte der angeblichen Zuckerberg-Unterschrift auf dem von Ceglia präsentierten Vertrag sei höchstens zwei Jahre alt.

Facebook setzt alles daran, die Klage vor dem für Frühsommer erwarteten Mega-Börsengang aus der Welt zu schaffen. Wenn Ceglia mit seinen Behauptungen durchkäme, hätte er mit einem Einsatz von wenigen tausend Dollar zum Multimilliardär werden können: Der Marktwert von Facebook wird auf bis zu 100 Milliarden Dollar geschätzt.

Mehrere Klagen laufen gegen Zuckerberg

Ceglia ist nicht der einzige, der ein Stück von Facebook haben will. So gehen die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss seit Jahren gegen Zuckerberg vor. Die einstigen Kommilitonen behaupten, er habe ihnen die Idee für Facebook geklaut. Einen Vergleich mit dem Online-Netzwerk wollen sie aufkündigen, weil Facebook sie dabei angeblich über den Tisch gezogen habe. Sie geben trotz mehrerer Niederlagen vor Gericht nicht auf.

Mehr zum Thema Mark Zuckerberg

Mehr zum Thema Social Media