Torsten J. Gerpott

Glasfaser-Subvention ist besserer Weg als Telekom-Vectoring-Genehmigung

Das Bundeskartellamt hat von der BNetzA Nachbesserungen am Vectoring-Entscheidungsentwurf gefordert. Torsten J. Gerpott kommentiert das Kartellamts-Papier. Gibt es einen besseren Weg zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Anschlussnetzen in Deutschland?
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Prof. Dr. Torsten J. Gerpott Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
Bild: Lehrstuhl für Unternehmens- und Technologieplanung, Universität Duisburg-Essen
Als die Bundesnetzagentur im November den Ent­scheidungs­ent­wurf zu Vectoring veröffentlicht hatte, kritisierten nicht nur die Wettbewerber der Telekom diesen Entwurf heftig - auch der Beirat der Bundesnetzagentur forderte Nachbesserungen. Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme als Alternative vorgeschlagen, den Netzausbau staatlich zu subventionieren.

teltarif.de hat einen Telekommunikations-Experten und Kenner der Vectoring-Thematik um eine Stellungnahme zur Einschätzung des Bundeskartellamts gebeten. Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehrstuhl für Unternehmens- und Technologieplanung an der Mercator School of Management Duisburg der Universität Duisburg-Essen. Außerdem ist er Gründungsgesellschafter der Dialog Consult GmbH in Duisburg.

Im Folgenden veröffentlichen wir die Analyse der Stellungnahme des Kartellamtes zum Vectoring-Konsultationsentwurf der BNetzA von Torsten J. Gerpott in voller Länge.

Ein besserer Weg zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Anschlussnetzen in Deutschland

Prof. Dr. Torsten J. Gerpott Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
Bild: Lehrstuhl für Unternehmens- und Technologieplanung, Universität Duisburg-Essen
In der zweiten Märzwoche 2016 veröffentlichte die Bundesnetzagentur auf ihren Webseiten die auf den 03.03.2016 datierte Stellungnahme, die das Bundeskartellamt gemäß § 123 I TKG zum Konsultationsentwurf der Beschlusskammer 3 vom 23.11.2015 zur Regulierung der von der Telekom Deutschland angestrebten exklusiven Einführung von Vectoring im Nahbereich um die Hauptverteiler (HVt) in ihrem Netz vorgelegt hat. Das knapp 13 Seiten lange Schreiben der Wettbewerbswächter enthält etliche ins Detail gehende Kritikpunkte am Entscheidungsentwurf der Kammer, die sich auf die Ausgestaltung des Abwehrrechts von Telekom-Wettbewerbern gegen eine Zugangsverweigerung am HVt für den Fall, dass sie selbst VDSL-Anschlüsse im Nahbereich um einen HVt betreiben möchten, und von Ersatzprodukten für den Zugang zu VDSL-Teilnehmeranschlussleitungen am HVt beziehen. Diese Kritikpunkte decken sich weitgehend mit Einwänden, die bereits von der Monopolkommission in Kapitel 4.1.2 ihres Sondergutachtens 73 sowie von mir in Heft 12/2015 der Zeitschrift NET im Dezember des vergangenen Jahres vorgetragen und die zum großen Teil in der Stellungnahme des Beirates der Bundesnetzagentur vom 25.01.2016 auch schon wiederholt wurden.

Obwohl diese vom Kartellamt ebenfalls fachlich überzeugend begründeten mehr "technischen" Einwände insoweit nicht als überraschend oder innovativ einzustufen sind, bereichert die siebte Beschlussabteilung des Bundeskartellamts mit ihrer Stellungnahme dennoch die Vectoring-Regulierungsdebatte in zweierlei Hinsicht. Erstens fordert das Amt stärker als frühere Kommentatoren einen deutlich umfassenderen und präziseren Vergleich der Ausbaueffekte im Hinblick auf zukunftssichere Anschlussnetze, die bei einem exklusiven Vectoring im HVt-Nahbereich durch die Telekom zu erwarten sind, mit den Wirkungen, die erzielt werden dürften, wenn allen Netzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt wird, Nahbereichs-Vectoring im Windhundrennen (Erschließung durch das Unternehmen, das sich als erstes verbindlich zu dem Ausbau verpflichtet) einzuführen. Dies bedeutet, dass die Bundesnetzagentur in ihrem Konsultationsentwurf die Vorteile der Vectoring-Ausbauzusagen der Telekom nach Meinung der Kartellbehörde (zu) einseitig einfließen lassen hat.

Zweitens macht das Bundeskartellamt darauf aufmerksam, dass sich das Ziel der lückenlosen und zeitnahen Bereitstellung von Anschlüssen mit 50 MBit/s-Empfangsgeschwindigkeit in Deutschland ebenso auf einem ordnungspolitisch besseren Weg erreichen lässt: Er besteht darin, die Breitbandanschlüsse von Haushalten, die ohne die Vectoring-Investitionsverpflichtung der Telekom wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit von keinem Anbieter realisiert würden, über "eine transparente und direkte staatliche Subventionierung" (S. 4) sicherzustellen. Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass er den dynamischen Investitionswettbewerb beim Ausbau von zukunftssicheren Anschlussnetzen in Deutschland nicht nachhaltig beeinträchtigt. Auch finanziell würde die Umsetzung dieses Ansatzes den deutschen Staat nicht in den Ruin treiben. Geht man davon aus, dass lediglich die in ländlichen Gebieten ansässigen 0,42 Millionen Haushalte, die mit Vectoring im Nahbereich erstmalig mit 50 MBit/s versorgt werden sollen, bei einer Ablehnung des Vectoring-Antrags der Telekom nicht im Wettbewerb von mindestens einem Netzbetreiber erschlossen werden und setzt für diese Kunden die Anschlussinvestitionen mit 2500 Euro pro Haushalt an, dann liegt der Subventionsbedarf bei rund einer Milliarde Euro. Der Bundeswirtschaftsminister hat gerade auf der CeBIT am 14.03.2016 die Schaffung eines "Zukunftsinvestitionsfonds für Gigabitnetze in ländlichen Räumen" mit einem Volumen "von rund 10 Milliarden Euro … bis 2025" in Aussicht gestellt. Der Subventionsbedarf von einer Milliarde Euro wäre durch diesen Fonds leicht zu decken.

Verbindet man die Idee des Wirtschaftsministers mit den Überlegungen des Bundeskartellamtes zur direkten Subventionierung von Breitbandanschlüssen, die über den Markt nicht allein errichtet werden, dann wird deutlich, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht sehr viel dafür spricht, der Telekom den exklusiven VDSL-Ausbau im HVt-Nahbereich zu verwehren. Vor dem Hintergrund der bisherigen Positionierung der Bundesnetzagentur gehe ich allerdings davon aus, dass die Behörde nicht auf einen ganz anderen Weg zur Förderung des Ausbaus von zukunftssicheren Anschlussnetzen in Deutschland umschwenken wird. Hierfür ist die rechtliche Komplexität der Vectoring-Entscheidungskonstellation zu hoch, und gleichzeitig ist das politische Gewicht des Bundeskartellamtes - leider - nicht groß genug.

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