Hass

Hass im Internet: Weitere Details zum geplanten Gesetz

Wer im Internet belei­digt oder verleumdet wird, muss heraus­finden, wer dahinter steckt. Ein neues Gesetz soll das verein­fachen.
Von / dpa

Wir hatten über die Pläne der Bundes­regie­rung berichtet, ein Gesetz gegen digi­tale Gewalt als Hebel gegen Pöbler und Verleumder vorzu­bereiten. Inzwi­schen gibt es weitere Details.

Bessere Rechte für Betrof­fene?

Betrof­fene von rechts­ver­let­zenden Äuße­rungen im digi­talen Raum sollen sich künftig leichter zur Wehr setzen können. Zu einem entspre­chenden Gesetz, das die Bundes­regie­rung noch in diesem Jahr auf den Weg bringen will, hat das Justiz­minis­terium ein Eckpunkte-Papier vorge­legt. Hass im Netz könnte durch eine KI ermittelt werden, mit dem Risiko grober Fehler. Hass im Netz könnte durch eine KI ermittelt werden, mit dem Risiko grober Fehler.
Foto: Picture Alliance/dpa
Bundes­jus­tiz­minister Marco Busch­mann (FDP) betonte, bei diesem Vorhaben gehe es nicht darum, die Meinungs­frei­heit einzu­schränken. „An den Spiel­regeln des demo­kra­tischen Diskurses wird das Gesetz nichts ändern. Was heute geäu­ßert werden darf, darf auch künftig geäu­ßert werden.“

Weniger Aufwand?

Verrin­gert werden solle aber der Aufwand für dieje­nigen, die im Internet bedroht, verleumdet oder belei­digt würden. „Betrof­fene haben es oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durch­zusetzen“, sagte Busch­mann. Oft schei­tere schon eine Iden­tifi­zie­rung der handelnden Person an fehlenden Infor­mationen oder am Faktor Zeit.

Projekt des Koali­tions­ver­trages

Zu dem geplanten „Gesetz gegen digi­tale Gewalt“ gibt es im Koali­tions­ver­trag von SPD, Grünen und FDP bereits eine relativ detail­lierte Verein­barung. Dort heißt es unter anderem: „Wir schaffen die recht­lichen Rahmen­bedin­gungen für elek­tro­nische Verfahren zur Anzei­gen­erstat­tung und für private Verfahren und ermög­lichen rich­ter­lich ange­ord­nete Account­sperren.“

Die Hürden sollen aller­dings relativ hoch sein für die vorüber­gehende Sper­rung eines Accounts, über den beispiels­weise noto­risch falsche Angaben zu einem Unter­nehmen oder belei­digende Äuße­rungen über eine bestimmte Nutzerin gepostet werden. Unter anderem soll die Sperre nur ange­ordnet werden können, „wenn der Diens­tean­bieter den betrof­fenen Account­inhaber zuvor auf ein anhän­giges Sperr­ersu­chen hinge­wiesen und ihm Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme gegeben hat“.

Das geplante Gesetz soll zudem klar­stellen, dass nicht nur Betreiber von Platt­formen, sondern in einem zwei­stu­figen Verfahren auch alle Anbieter von Messenger- und Inter­net­zugangs­diensten unter bestimmten Voraus­set­zungen zur Heraus­gabe von Daten durch ein Gericht verpflichtet werden können.

Bishe­rige Gesetze schwer umsetzbar

Schon bei der Umset­zung des Netz­werk­durch­set­zungs­gesetzes (NetzDG), das eine zügige Löschung rechts­wid­riger Inhalte verlangt, läuft manches nicht rund. Das Bundesamt für Justiz hatte im vergan­genen Herbst zwei Bußgelder in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro gegen den Messenger-Dienst "Tele­gram" verhängt. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhal­tung geset­zes­kon­former Melde­wege sowie gegen die Pflicht zur Benen­nung eines inlän­dischen Zustel­lungs­bevoll­mäch­tigten nach dem NetzDG. Unzu­frieden zeigte sich das Bundesamt kürz­lich auch mit dem Beschwer­dema­nage­ment des Kurz­nach­rich­ten­dienstes Twitter.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Eigent­lich ist es tief­traurig, dass solche Gesetze über­haupt notwendig sind. Es fehlt ein unaus­gespro­chener gesell­schaft­licher Grund­kon­sens, was geht und was nicht geht. Der ist welt­weit abhanden gekommen. Es ist ein Irrglaube, im Internet könne Mann/Frau "anonym" alles tun, was gerade so einfällt - und das völlig ohne Konse­quenzen.

Eigent­lich ist doch klar: Wenn jemand im Netz dazu auffor­dert, andere Menschen zu töten oder ihnen Gewalt anzutun, ist eine Grenze über­schritten.

Auch klar: Wenn es eine(r) wirk­lich drauf anlegt, wird das durch perma­nentes Neuan­legen von Accounts oder dem Posten aus vermeint­lich "sicheren" Netzen zum Hase-Igel-Spiel. Es kann am Ende eher dazu führen, dass eine anonyme Nutzung des Inter­nets weiter einge­schränkt wird.

Regel­mäßig beschäf­tigt sich teltarif.de mit recht­lichen Themen.

Mehr zum Thema Recht