MVNO

Lycamobile beantragt höheres Interconnection-Entgelt

Virtueller Mobilfunker begründet höhere Gebühren mit anderen Kosten
Von Thorsten Neuhetzki

Lycamobile beantragt eigene Interconnection-Kosten Lycamobile beantragt eigene Interconnection-Kosten
Screenshot: teltarif.de
Wie bereits berichtet, haben die vier Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 für den Zeitraum ab 1. Dezember neue Interconnection-Entgelte bei der Bundesnetzagentur genehmigt bekommen. Statt der beantragten Beträge zwischen 4,47 und 10,65 Cent pro Minute (netto) hat der Regulierer ein Entgelt von niedrigen 1,85 Cent pro Minute (netto) festgelegt. Die Netzbetreiber zeigten sich damit in Stellungnahmen unzufrieden. Erstmals hat aber auch der virtuelle Netzbetreiber (MVNO) Lycamobile abweichende, eigene Terminierungsentgelte beantragt. Dieser Antrag erfolgte bereits lange im Vorfeld der Genehmigung, aber zu spät um schon entschieden worden zu sein. Die Anhörung bei der Bundesnetzagentur findet erst kommenden Donnerstag statt.

Lycamobile beantragt eigene Interconnection-Kosten Lycamobile beantragt eigene Interconnection-Kosten
Screenshot: teltarif.de
Das Besondere an diesem Verfahren: Bislang wurden MVNO bei den eingehenden Terminierungsentgelten so behandelt wie der Netzbetreiber, von dem er die Funkschnittstelle eingekauft hat. Im Fall von Lycamobile wäre das Vodafone und eine (für alle Netzbetreiber geltende) Interconnection von 1,85 Cent pro Minute (netto). Dieses Modell will Lycamobile nun durchbrechen und hat daher erstmals eigene Interconnection-Entgelte beantragt. Die Argumentation: Als MVNO habe Lycamobile andere Kosten als ein Netzbetreiber. Zudem sehe eine Terminierungsempfehlung der EU vor, dass Neueinsteiger in den Markt bis zu vier Jahr lang höhere Entgelte verlangen können, als die etablierten Anbieter.

Lycamobile: MVNO hat andere Kosten als ein Netzbetreiber

Die Kosten von Lycamobile würden sich nicht wie bei klassischen Mobilfunkern aus dem Aufbau eines Mobilfunknetzes und dem Betrieb des Netzes zusammensetzen. Vielmehr müsse Lycamobile sein eigenes Netz zur Vermittlung betreiben, die Funkschnittstelle aber einkaufen. Hier sei man von den Einkaufskonditionen des Mobilfunkanbieters abhängig - sowohl im eingehenden, als auch im abgehenden Verkehr. Dabei sei der Einkaufspreis vom Netzlieferanten nicht reguliert. Das WIK-Kostenmodell, nachdem die Bundesnetzagentur die Terminierungsentgelte festlegt, sehe ein solches Modell jedoch nicht vor. Aus Sicht des Rechtsbeistands des MVNO ist daher fraglich, ob dieses Kostenmodell überhaupt für einen MVNO gelten kann.

Der Anwalt - Dr. Marc Schütze von der Düsseldorfer Kanzlei JUCONOMY Rechtsanwälte - sieht das Verfahren auch deshalb als interessant an, weil die französische Regulierungsbehörde Arcep der französischen Lycamobile ein höheres Entgelt genehmigt hat. Die EU-Kommission hat dem zugestimmt - allerdings erst nach Nachverhandlungen und in einem Kompromiss, wie aus Unterlagen der EU-Kommission hervorgeht. Schütze erkennt hier dennoch einen Rückhalt der EU, die sich sonst für einheitliche Interconnection-Entgelte ausspricht.

In Deutschland hat Lycamobile einen Interconnection-Betrag von 5,346 Cent pro Minute netto beantragt, der nach Willem des Unternehmens für vier Jahre gelten soll. Zum Vergleich: In Frankreich liegt dieser Interconnect etwa 50 Prozent über dem normalen Interconnect und somit aktuell bei 1,6 Cent pro Minute. Zudem erfolgt hier eine halbjährliche Absenkung dieses Betrages.

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