Erinnerung

Vertragskündigung: Online-Vormerkung nur selten empfehlenswert

Nutzer können sich bei einigen Anbietern für eine Vertragskündigung vormerken lassen. Doch die Funktion zahlt sich in den wenigsten Fällen aus.
Von Daniel Rottinger / dpa

Online-Vormerkungen lohnen sich nur selten Online-Vormerkungen lohnen sich nur selten
Bild: pixabay - StartupStockPhoto/teltarif-Montage
Mit Hotlines stehen viele Verbraucher auf Kriegsfuß, weil sie schon einmal lange warten mussten, keine Hilfe bekommen oder etwas aufgeschwatzt bekommen haben. Ob es da eine gute Idee ist, seinen Handyvertrag telefonisch zu kündigen?

Online-Vormerkungen lohnen sich nur selten Online-Vormerkungen lohnen sich nur selten
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Manche Handyprovider bieten im Online-Kundenportal die Möglichkeit, eine Vertrags­kündigung vormerken zu lassen. Das klingt einfach und komfortabel, ist es aber nicht, warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Denn anschließend wird der Kunde aufgefordert, beim Provider anzurufen, um die vorangemeldete Kündigung telefonisch zu bestätigen. So sichert sich der Anbieter die Chance, doch noch die Verlängerung des bestehenden Vertrages oder zumindest das Bleiben des Kunden zu erreichen.

Ein Angebot das Nutzer nicht ablehnen können?

Wer nicht schon in der Warteschleife wieder auflege, lasse sich dann vielleicht im anschließenden Gespräch überreden, doch beim Anbieter zu bleiben, erklären die Verbraucherschützer. Denn der Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung präsentiere mit Sicherheit neue Angebote - für jeden, der schon zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sein Vertrag zu teuer und ein anderer Anbieter für ihn attraktiver ist, erschwere das die Kündigung unnötig.

Schriftliche Kündigung ist empfehlenswert

Deshalb raten die Experten, einfach klassisch schriftlich zu kündigen, auch weil man nur so sichergehen kann, dass die Kündigung wirksam und beim Provider eingegangen ist. Die Zustelladresse des Anbieters ist in der Regel in den Vertragsunterlagen zu finden. Ansonsten muss die Anschrift den Angaben zufolge zumindest im Impressum der Internetseite des Providers angegeben sein. Wer die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt, könne im Zweifel auch nachweisen, dass seine Kündigung auch wirklich angekommen ist.

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