Selbsthilfe

GSM-Repeater: Funkloch selbst stopfen - die Rechtslage

Lästige Funklöcher, daheim oder im Büro: Ist Selbsthilfe möglich?
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Da ein Repeater ein "dummes" Gerät ist, verstärkt er alles, was er vorfindet. Das bedeutet: Ein Käufer eines solchen Repeaters müsste bei beiden D-Netz­betreibern, sprich Telekom und Vodafone, anfragen, selbst wenn er nur bei einem Anbieter Kunde ist. Man sollte diese Auflage nicht als "lästig" oder "überflüssig" abtun, denn im Juli 2013 hatte das Verwaltungs­gericht Köln (Aktenzeichen 21 K 2589/12) die Klage eines Unternehmens abgewiesen, dem die Bundesnetzagentur den Vertrieb seiner Mobilfunk-Repeater verboten hatte. Grund: Die Geräte waren nicht mit einem Hinweis versehen, dass die Mobilfunk­netz­betreiber die exklusiven Nutzungs­rechte an den betreffenden Frequenzen haben und dem Betrieb der Geräte zustimmen müssen. Das beklagte Unternehmen war eine Fachfirma, die Repeater für Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen und Bürogebäude mit speziell beschichteten energie­sparenden Fenstern anbietet.

Antrag auf Genehmigung abgelehnt

Funkloch selbst stopfen - besser nicht! Die beiden Antennen im Blick
Bild: teltarif.de
Wir haben bei der Deutschen Telekom und Vodafone als Lizenzinhaber nachgefragt, ob und wie sie eine Genehmigung ausstellen würden und wie der "offizielle Dienstweg" für interessierte Kunden aussieht. Die Deutsche Telekom antwortete mit einem klaren "Nein":

"Der Betrieb von Funkanlagen darf nur durch lizensierte Netzbetreiber erfolgen. Daher können wir Ihnen und den Käufern solcher Produkte leider keine Genehmigung erteilen."
und weiter:
"Sie haben uns kürzlich mitgeteilt, dass Sie einen so genannten Signal­verstärker für GSM oder UMTS (auch bezeichnet als Booster oder Repeater) erworben haben, mit der Absicht, diesen in Ihren Räumlichkeiten zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Hierzu möchten wir Ihnen, unter anderem zur Vermeidung von absehbaren Bußgeld­verfahren, die rechtlichen Rahmen­bedingungen näher erläutern und empfehlen Ihnen, die Inbetrieb­nahme zu unterlassen.

Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen geplante Inbetrieb­nahme eines HF-Repeaters nicht zulässig ist. Die Nutzung ist auch dann nicht statthaft, falls die EU Richtlinien erfüllt sind, d.h. für den Repeater eine CE-Kenn­zeichnung vorliegt. [...] Als Betreiber einer Funkanlage bedarf es für die Inbetriebnahme eines Repeaters einer Lizenz zum Senden im GSM 900 bzw. DCS 1 800 Frequenzband und darf daher ausschließlich durch lizenzierte Netzbetreiber erfolgen (Zulassungs­vorschrift BAPT 222 ZV 15; Verfügung 260/1997). Gleiches gilt für das UMTS Frequenzband.

Die Inbetriebnahme auch eines Repeaters ohne Lizenz wird gemäß den Vorschriften des § 149 TKG in Verbindung mit § 55 Absatz 1 TKG mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10 000 Euro geahndet.

Weiterhin sind durch die Inbetriebnahme eines Repeaters Funk­störungen der Mobilfunknetze lizenzierter Mobil­funk­netzbetreiber zu befürchten. Sobald die BNetzA Kenntnis von einer Funkstörung erlangt hat, ermittelt diese selbst durch Messungen und geht gegen den Verursacher der Störung vor, mit der Folge einer Bußgeldahndung. Schließlich ist es theoretisch denkbar, dass im Falle auftretender Funkstörungen ggf. zusätzlich Schadensersatzforderungen der betroffenen Mobil­funk­netzbetreiber auf Sie zukommen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, die Inbetriebnahme des von Ihnen erworbenen Repeaters zu unterlassen."

Auch Vodafone wollte "nicht ausschließen, dass die Geräte Störungen in den Mobilfunknetzen hervorrufen. Um einen störungsfreien Betrieb unseres Netzes zu gewährleisten, stimmen wir der Nutzung solcher Repeater nicht zu." Der Netzbetreiber erlaubte uns jedoch - nach Rücksprache mit der Fachabteilung - einen kurzen Test. Wir haben getestet und festgestellt, daß die Wirkung des Repeaters entweder nicht feststellbar ist oder eine komplizierte Montage erfordert, womit selbst technisch interessierte Endverbraucher überfordert sind. Den möglichen Ärger inkl. denkbarer Bußgelder und den in den Sand gesetzten Kaufpreis kann man sich also getrost erparen.

Fazit: Nicht erlaubt und auch nicht hilfreich

Nicht, dass die Netzbetreiber ihren Kunden nicht helfen wollten, denn nur bei ausreichender Netzversorgung können sie ihre Kunden zufrieden­stellen und langfristig als Kunden behalten. Deswegen gab es seitens der Telekom den folgenden tröstenden Rat:

"Wenn Sie an einer verbesserten T-Mobile-Mobilfunk­versorgung in den von Ihnen gewünschten Bereichen/Räumlich­keiten interessiert sind, würden wir gerne mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene rechtliche und technisch einwandfreie Lösung entwickeln, die dann selbst­verständlich auch eine fachgerechte Wartung und Entstörung beinhalten würde. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall gerne an."

Im Klartext: Je mehr sich die Kunden über Funklöcher fundiert beschweren und vielleicht Standorte und Räumlich­keiten für einen "Füllsender" zur Verfügung stellen, desto höher ist die Chance, dass mittel­fristig diese nervenden Problemstellen gestopft werden.

Welche legalen technischen Möglichkeiten verbleiben, lesen Sie in unserem Test des Repeaters.

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