Themenspezial: Verbraucher & Service Pyur

Tele Columbus wird wegen Pyur-Preiserhöhung verklagt

Über die AGB holen sich Provider mitunter die Erlaubnis ein, dass der Kunde eine maximal fünf­prozen­tige Preis­erhö­hung dulden muss - ohne Kündi­gungs­recht. Dagegen gehen Verbrau­cher­schützer bei Tele Columbus vor.
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Pyur: Neukunden werden mit Rabatten geworben - Bestandskunden werden die Preise erhöht Pyur: Neukunden werden mit Rabatten geworben - Bestandskunden werden die Preise erhöht
Bild: Pyur / Tele Columbus
"Alle Jahre wieder" kommt nicht nur die Weih­nachts­zeit, zu Beginn eines jeden Jahres flat­tern auch zahl­reichen Kabel-Internet-Kunden Briefe mit Preis­erhö­hungen ins Haus. Auch die Tele-Columbus-Marke Pyur versandte 2019 wieder derar­tige Briefe. Als Grund werden die immer­glei­chen Argu­mente genannt wie "Ausbau der Netze", "moderne und zukunfts­sichere Glas­faser­tech­nologie", oder "deut­liche Stei­gerung unserer Lohn- und Ener­giekosten".

Die Masche funk­tioniert so, dass die Kunden bereits beim Vertrags­abschluss den AGB zuge­stimmt haben, in denen fest­gehalten ist, dass der Provider den Preis um maximal 5 Prozent­punkte erhöhen kann, ohne dass ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht durch den Kunden besteht. Genau gegen diese Klausel geht die Verbrau­cher­zentrale Bran­denburg nun vor.

Preis­erhö­hungs­klausel in den AGB

Pyur: Neukunden werden mit Rabatten geworben - Bestandskunden werden die Preise erhöht Pyur: Neukunden werden mit Rabatten geworben - Bestandskunden werden die Preise erhöht
Bild: Pyur / Tele Columbus
Bislang galt in der Branche die Rechts­auffas­sung: Wer der Preis­erhö­hungs­klausel über die AGB zuge­stimmt hat, muss auch eine Preis­erhö­hung dulden, so lange diese die 5 Prozent­punkte nicht über­steigt. In keinem teltarif.de bekannten Fall hat ein Provider aber jemals konkret ausge­führt, ob die betref­fende Preis­stei­gerung nicht viel­leicht schon bei Vertrags­abschluss abzu­sehen war, was bei zuver­lässig arbei­tenden Betriebs­wirt­schaft­lern und einer Voraus­planung über mehrere Jahre eigent­lich der Fall sein sollte. Als BWL-Profi könnte man ja die Preis­stei­gerungen der vergan­genen Jahre plus einen gewissen Spiel­raum zugrun­delegen und auf dieser Basis die Preise für die kommenden Jahre kalku­lieren. Statt­dessen werden Neukunden aber mit satten Rabatten geworben.

Inter­essan­terweise bewegten sich die von Pyur 2019 ausge­spro­chenen Preis­erhö­hungen alle knapp unter der magi­schen 5-Prozent-Hürde. Dem will die Verbrau­cher­zentrale Bran­denburg nun nicht mehr tatenlos zusehen - mit einer inter­essanten Argu­menta­tion.

Klage einge­reicht: Die Masse machts

Die Verbrau­cher­schützer halten die zugrun­delie­gende Klausel in den Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen für unzu­lässig. Im Einzel­fall habe es sich zwar jeweils um kleine Beträge bei der indi­vidu­ellen Preis­erhö­hung gehan­delt. Aber in der Summe gehe es dennoch um viel Geld, äußert Michèle Scherer, Refe­rentin für Digi­tale Welt bei der Verbrau­cher­zentrale Bran­denburg.

Bei Beträgen von ein bis zwei Euro monat­lich lohne es sich für einzelne Verbrau­cher nicht, ihre Rechte gegen­über Tele Columbus durch­zufechten. Bereits im März hatte die Verbrau­cher­zentrale Bran­denburg die Tele Columbus AG daher abge­mahnt und aufge­fordert, auf die frag­liche Klausel zu verzichten. Da das Unter­nehmen diesem nicht nach­gekommen sei, hätten die Verbrau­cher­schützer nun Klage einge­reicht, um die Recht­mäßig­keit der Klausel gericht­lich prüfen zu lassen. Dies könne "einer Viel­zahl von Verbrau­chern zu Gute kommen".

Ein Brief kündigt die Preis­erhö­hung an: Der Internet- oder Handy-Anbieter will mehr Geld. Wir erläu­tern, wie Verbrau­cher sich wehren können.

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