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Tiktok: Rückschlag für US-Regierung gegen Video-App

Ein Richter blockiert nun den zweiten Teil der Maßnahmen der US-Regie­rung gegen die Video­platt­form Tiktok. Ein schwerer Rück­schlag für Donald Trump und sein Vorgehen.
Von dpa /

Grundlage für das Vorgehen gegen Tiktok ist ein Gesetz von 1977 Grundlage für das Vorgehen gegen Tiktok ist ein Gesetz von 1977
Bild: TikTok
Die Regie­rung von Donald Trump hat einen schweren Rück­schlag bei ihrem Vorgehen gegen die popu­läre Video-App Tiktok erlitten. Ein Richter in Washington kam zu dem Schluss, dass ihr massiver Druck für einen Verkauf des US-Geschäfts von Tiktok recht­lich nicht gedeckt war. Deshalb blockierte er gestern auch den zweiten Teil der Maßnahmen, die Verkauf oder Schlie­ßung von Tiktok in den USA zur Folge haben sollten.

Vorwurf: Miss­brauch von Daten

Grundlage für das Vorgehen gegen Tiktok ist ein Gesetz von 1977 Grundlage für das Vorgehen gegen Tiktok ist ein Gesetz von 1977
Bild: TikTok
Präsi­dent Trump hatte im Sommer behauptet, dass die chine­sische Regie­rung über Tiktok an Daten von Ameri­kanern kommen und den Dienst für Propa­ganda miss­brau­chen könne. Deswegen verbot Handels­minister Wilbur Ross nach Trumps Erlass dem chine­sischen Tiktok-Eigen­tümer Byte­dance unter anderem, Infra­struktur und Daten für den Betrieb der App in den USA zu halten.

Die Idee war, dass der Verkauf des US-Geschäfts an ameri­kani­sche Partner der einzige Ausweg bleiben würde, um Tiktok in dem Land zu erhalten. Doch die chine­sische Regie­rung torpe­dierte Gespräche darüber mit einem Verbot, Soft­ware-Algo­rithmen ohne Erlaubnis ins Ausland zu verkaufen.

Grund­lage: Gesetz aus dem Jahr 1977

Die Trump-Regie­rung nutzte als Grund­lage für ihr Vorgehen ein Gesetz aus dem Jahr 1977, das dem US-Präsi­denten breite Notstands­voll­machten bei außer­ordent­lichen Gefahren aus dem Ausland gewährt. Aller­dings darf der Präsi­dent nach dieser Rege­lung ausdrück­lich weder die Ein- und Ausfuhr von Infor­mationen oder Infor­mati­ons­mate­rial oder persön­liche Kommu­nika­tion einschränken.

Tiktok falle eindeutig in diese Kate­gorie, betonte der Richter und gewährte deshalb die von Tiktok bean­tragte Einst­wei­lige Verfü­gung gegen das Betriebs­verbot. Im September hatte er bereits den Down­load-Stopp blockiert, der Tiktok aus den App Stores von Apple und Google verbannen sollte.

Die US-Regie­rung hatte gegen die bishe­rigen einst­wei­ligen Verfü­gungen vor mehreren Gerichten Wider­spruch einge­legt. Trump verlor aller­dings im Präsi­dent­schafts­wahl­kampf sicht­lich das Inter­esse an dem Thema, nachdem ein schneller Verkauf des US-Geschäfts der App an ameri­kani­sche Konzerne geschei­tert war.

Tiktok hat kürz­lich mehr Optionen zum Schutz vor Teen­agern vorge­stellt. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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