Breko: Umlagefähigkeit für Glasfaser statt für TV-Kabel
Breko-Forderungen zur TKG-Novelle
Logo: Breko, Foto/Montage: teltarif.de
Das neue Telekommunikationsgesetz wurde zwar im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet, seinen Weg durch die Institutionen bis zur Inkraftsetzung hat es aber noch lange nicht abgeschlossen. Widerstand kommt dabei nicht nur von Branchenverbänden. Auch in den Ländern formierte sich der Widerstand, der dazu führte, dass der Bundesrat das Nebenkostenprivileg für TV-Kabelanschlüsse nicht abschaffen will.
Seither gibt es zahlreiche Bestrebungen, die Reform doch noch durchzubringen, beispielsweise hat Vodafone einen Kompromissvorschlag gemacht. Heute findet nun eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz statt.
Umlagefähigkeit für Glasfaser?
Breko-Forderungen zur TKG-Novelle
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Vertreter des Branchenverbands Breko sind zu dieser Anhörung offenbar als Sachverständige geladen, was dazu führt, dass der Verband seine zum Teil bereits früher geäußerten Forderungen und Vorschläge nochmals kompakt zusammengefasst hat. Bereits im Oktober hat der Breko die Idee einer Umlagefähigkeit 2.0 vorgestellt.
Die Umlagefähigkeit auf die Mietnebenkosten soll laut den Vorstellungen des Verbands zukünftig für den Glasfaserausbau bis in die Mehrfamilienhäuser und Wohnungen statt für TV-Kabelanschlüsse genutzt werden. Das sei besser als eine ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit. Die Umlagemöglichkeit soll laut dem Kompromissvorschlag zukünftig für einen Zeitraum von sieben Jahren für neu errichtete Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen bestehen und dies auch nur dann, wenn ein Open-Access gewährt wird, der es anderen Anbietern ermöglicht, den Kunden über das neue Glasfasernetz eigene Dienste anzubieten. Einen Bestandsschutz dürfe es hingegen ausschließlich für Glasfasernetze geben, die die oben genannten Kriterien erfüllen. Das würde nicht nur den Kunden mehr Wahlfreiheit bei der Anbieterauswahl geben, sondern nebenher zu einer "Aufwertung der Immobilien" führen.
Grundsätzlich ist dem Breko und seinen Mitgliedern wichtig, dass das neue Telekommunikationsgesetz mit einem "zukunftsweisenden Regulierungskonzept" Anreize für Investitionen in den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau setzt. Dabei müssten vor allem faire Open-Access-Konzepte regulatorisch priorisiert werden. Wenig verständlich ist allerdings diese Aussage des Breko: "Dies sollte nicht nur für die vom europäischen TK-Kodex vorgegebenen sogenannten Ko-Investitionsmodelle gelten, sondern auch für Telekommunikationsunternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, die kein Ko-Investitionsangebot machen möchten oder keinen Ko-Investitionspartner finden." Denn falls der Breko in Deutschland damit die Deutsche Telekom meinen sollte, wäre die Aussage unzutreffend, da in den letzten Wochen insbesondere die Deutsche Telekom durch zahlreiche Kooperationsverträge mit anderen Breitband-Anbietern für einen gegenseitigen Netzzugang aufgefallen ist.
"Recht auf schnelles Internet": Breko noch unzufrieden
"Bei einigen Punkten müssen wir das Ruder noch herumreißen, wenn wir in den kommenden Jahren auf digitaler Ebene wettbewerbsfähig bleiben wollen", macht Breko-Geschäftsführer Stephan Albers im Hinblick auf den Gesetzentwurf deutlich. Damit meint er beispielsweise die Umsetzung des Universaldienstes, in den auch der "Rechtsanspruch auf schnelles Internet" integriert werden soll, was der Breko in dieser Form nach wie vor kritisch sieht.
In seiner aktuell im Gesetz vorgesehenen Form könne "das umständliche Konstrukt eines Universaldienstes" aus rechtlichen Gründen "nur eine Mindestversorgung der Bürgerinnen und Bürger" garantieren. Das würde Deutschland auf dem Weg zu einem flächendeckenden Glasfasernetz nicht weiter bringen, sondern den Ausbau der "dringend benötigten leistungsfähigen Infrastruktur" verzögern. Aus diesen Gründen sehe die dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende EU-Richtlinie ("TK-Kodex") den Universaldienst nur als letztes Mittel vor, und als solches solle das Thema nach Auffassung des Verbandes auch behandelt werden.
Offenbar fürchten sich die Breko-Mitgliedsunternehmen weiter vor einer konkreten Ausbauverpflichtung und propagieren wie zuvor stattdessen den eigenwirtschaftlichen Ausbau, "flankiert von einer umsichtigen Anreiz- und Förderpolitik".
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Recht zufrieden zeigt sich der Breko mit den vorgesehenen Regelungen zur Beschleunigung der oft langwierigen Genehmigungsverfahren. Der Verband begrüßt die Erleichterung beim Einsatz alternativer Verlegemethoden und wünscht sich zu diesem Thema "mehr Akzeptanz vor Ort", was Negativ-Beispiele wie die Blockade in Stolpe auf Usedom beweisen.
Außerdem wünscht sich der Breko die Einrichtung eines "One-Stop-Shops" als "koordinierende Stelle auf Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte im Sinne eines 'Anwalts für den Glasfaserausbau'". Diese Stelle könnte nach Auffassung des Verbands als Mittler zwischen den in den Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Behörden und Unternehmen dazu beitragen, Hindernisse möglichst schnell aus dem Weg zu räumen. Das hätte nach Meinung des Breko "positive Effekte" für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus.
Die vorgesehene Einführung einer allgemeinen Drei-Monats-Frist für alle erforderlichen Genehmigungen begrüßt der Branchenverband, denn durch die bessere Planbarkeit für die Unternehmen würde dies "zu einer effizienteren Auslastung der knappen Tiefbauressourcen führen".
Telekom-Chef Höttges stellte anlässlich der Verkündung der Quartalszahlen seine Pläne für den Festnetz- und Mobilfunkausbau vor. Bis Ende 2030 sollen alle Haushalte in Deutschland per Glasfaser erreichbar sein.