TKG-Novelle

Breko: Umlagefähigkeit für Glasfaser statt für TV-Kabel

Anläss­lich der heutigen Anhö­rung zur umstrit­tenen TKG-Novelle im Bundestag formu­liert der Breko noch­mals seine Vorschläge. Die Umla­gefä­hig­keit soll nicht abge­schafft, sondern auf Glas­faser bis ins Haus ange­wandt werden.
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Breko-Forderungen zur TKG-Novelle Breko-Forderungen zur TKG-Novelle
Logo: Breko, Foto/Montage: teltarif.de
Das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz wurde zwar im Dezember vom Bundes­kabi­nett verab­schiedet, seinen Weg durch die Insti­tutionen bis zur Inkraft­set­zung hat es aber noch lange nicht abge­schlossen. Wider­stand kommt dabei nicht nur von Bran­chen­ver­bänden. Auch in den Ländern formierte sich der Wider­stand, der dazu führte, dass der Bundesrat das Neben­kos­ten­pri­vileg für TV-Kabel­anschlüsse nicht abschaffen will.

Seither gibt es zahl­reiche Bestre­bungen, die Reform doch noch durch­zubringen, beispiels­weise hat Voda­fone einen Kompro­miss­vor­schlag gemacht. Heute findet nun eine öffent­liche Anhö­rung des Ausschusses für Wirt­schaft und Energie im Deut­schen Bundestag zum Tele­kom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz statt.

Umla­gefä­hig­keit für Glas­faser?

Breko-Forderungen zur TKG-Novelle Breko-Forderungen zur TKG-Novelle
Logo: Breko, Foto/Montage: teltarif.de
Vertreter des Bran­chen­ver­bands Breko sind zu dieser Anhö­rung offenbar als Sach­ver­stän­dige geladen, was dazu führt, dass der Verband seine zum Teil bereits früher geäu­ßerten Forde­rungen und Vorschläge noch­mals kompakt zusam­men­gefasst hat. Bereits im Oktober hat der Breko die Idee einer Umla­gefä­hig­keit 2.0 vorge­stellt.

Die Umla­gefä­hig­keit auf die Miet­neben­kosten soll laut den Vorstel­lungen des Verbands zukünftig für den Glas­faser­ausbau bis in die Mehr­fami­lien­häuser und Wohnungen statt für TV-Kabel­anschlüsse genutzt werden. Das sei besser als eine ersatz­lose Strei­chung der Umla­gefä­hig­keit. Die Umla­gemög­lich­keit soll laut dem Kompro­miss­vor­schlag zukünftig für einen Zeit­raum von sieben Jahren für neu errich­tete Glas­faser­netze bis in die Gebäude und Wohnungen bestehen und dies auch nur dann, wenn ein Open-Access gewährt wird, der es anderen Anbie­tern ermög­licht, den Kunden über das neue Glas­faser­netz eigene Dienste anzu­bieten. Einen Bestands­schutz dürfe es hingegen ausschließ­lich für Glas­faser­netze geben, die die oben genannten Krite­rien erfüllen. Das würde nicht nur den Kunden mehr Wahl­frei­heit bei der Anbie­ter­aus­wahl geben, sondern nebenher zu einer "Aufwer­tung der Immo­bilien" führen.

Grund­sätz­lich ist dem Breko und seinen Mitglie­dern wichtig, dass das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz mit einem "zukunfts­wei­senden Regu­lie­rungs­kon­zept" Anreize für Inves­titionen in den eigen­wirt­schaft­lichen Glas­faser­ausbau setzt. Dabei müssten vor allem faire Open-Access-Konzepte regu­lato­risch prio­risiert werden. Wenig verständ­lich ist aller­dings diese Aussage des Breko: "Dies sollte nicht nur für die vom euro­päi­schen TK-Kodex vorge­gebenen soge­nannten Ko-Inves­titi­ons­modelle gelten, sondern auch für Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen mit beträcht­licher Markt­macht, die kein Ko-Inves­titi­ons­angebot machen möchten oder keinen Ko-Inves­titi­ons­partner finden." Denn falls der Breko in Deutsch­land damit die Deut­sche Telekom meinen sollte, wäre die Aussage unzu­tref­fend, da in den letzten Wochen insbe­son­dere die Deut­sche Telekom durch zahl­reiche Koope­rati­ons­ver­träge mit anderen Breit­band-Anbie­tern für einen gegen­sei­tigen Netz­zugang aufge­fallen ist.

"Recht auf schnelles Internet": Breko noch unzu­frieden

"Bei einigen Punkten müssen wir das Ruder noch herum­reißen, wenn wir in den kommenden Jahren auf digi­taler Ebene wett­bewerbs­fähig bleiben wollen", macht Breko-Geschäfts­führer Stephan Albers im Hinblick auf den Gesetz­ent­wurf deut­lich. Damit meint er beispiels­weise die Umset­zung des Univer­sal­dienstes, in den auch der "Rechts­anspruch auf schnelles Internet" inte­griert werden soll, was der Breko in dieser Form nach wie vor kritisch sieht.

In seiner aktuell im Gesetz vorge­sehenen Form könne "das umständ­liche Konstrukt eines Univer­sal­dienstes" aus recht­lichen Gründen "nur eine Mindest­ver­sor­gung der Bürge­rinnen und Bürger" garan­tieren. Das würde Deutsch­land auf dem Weg zu einem flächen­deckenden Glas­faser­netz nicht weiter bringen, sondern den Ausbau der "drin­gend benö­tigten leis­tungs­fähigen Infra­struktur" verzö­gern. Aus diesen Gründen sehe die dem Gesetz­ent­wurf zu Grunde liegende EU-Richt­linie ("TK-Kodex") den Univer­sal­dienst nur als letztes Mittel vor, und als solches solle das Thema nach Auffas­sung des Verbandes auch behan­delt werden.

Offenbar fürchten sich die Breko-Mitglieds­unter­nehmen weiter vor einer konkreten Ausbau­ver­pflich­tung und propa­gieren wie zuvor statt­dessen den eigen­wirt­schaft­lichen Ausbau, "flan­kiert von einer umsich­tigen Anreiz- und Förder­politik".

Beschleu­nigung von Geneh­migungs­ver­fahren

Recht zufrieden zeigt sich der Breko mit den vorge­sehenen Rege­lungen zur Beschleu­nigung der oft lang­wie­rigen Geneh­migungs­ver­fahren. Der Verband begrüßt die Erleich­terung beim Einsatz alter­nativer Verle­geme­thoden und wünscht sich zu diesem Thema "mehr Akzep­tanz vor Ort", was Negativ-Beispiele wie die Blockade in Stolpe auf Usedom beweisen.

Außerdem wünscht sich der Breko die Einrich­tung eines "One-Stop-Shops" als "koor­dinie­rende Stelle auf Ebene der Kreise bzw. kreis­freien Städte im Sinne eines 'Anwalts für den Glas­faser­ausbau'". Diese Stelle könnte nach Auffas­sung des Verbands als Mittler zwischen den in den Geneh­migungs­ver­fahren zu betei­ligenden Behörden und Unter­nehmen dazu beitragen, Hinder­nisse möglichst schnell aus dem Weg zu räumen. Das hätte nach Meinung des Breko "posi­tive Effekte" für die Beschleu­nigung des Glas­faser­aus­baus.

Die vorge­sehene Einfüh­rung einer allge­meinen Drei-Monats-Frist für alle erfor­der­lichen Geneh­migungen begrüßt der Bran­chen­ver­band, denn durch die bessere Plan­bar­keit für die Unter­nehmen würde dies "zu einer effi­zien­teren Auslas­tung der knappen Tief­bau­res­sourcen führen".

Telekom-Chef Höttges stellte anläss­lich der Verkün­dung der Quar­tals­zahlen seine Pläne für den Fest­netz- und Mobil­funk­ausbau vor. Bis Ende 2030 sollen alle Haus­halte in Deutsch­land per Glas­faser erreichbar sein.

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