Entscheidung

Kabel: Bundesrat will Neben­kosten­pri­vi­leg nicht abschaffen

Wie bereits ange­kün­digt wollen die Länder am Neben­kos­ten­pri­vileg im TV-Kabel fest­halten. Im Bundesrat fand die Abschaf­fung keine Mehr­heit. Wie geht es jetzt weiter?
Von dpa /

Bundesrat zunächst gegen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs Bundesrat zunächst gegen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Im Ringen um die Strei­chung von TV-Kosten aus der Neben­kos­ten­abrech­nung von Mietern bekommt die Bundes­regie­rung wie bereits ange­kün­digt Gegen­wind aus den Ländern. Der Bundesrat sprach sich heute dagegen aus, die bishe­rige Rege­lung ersatzlos zu strei­chen. Statt­dessen soll geprüft werden, wie sie geän­dert werden kann und dadurch "größt­mög­liche Inves­titi­ons­anreize" für den Ausbau schneller Inter­net­lei­tungen gesetzt werden.

Es geht um die soge­nannte Umla­gefä­hig­keit, auch Neben­kos­ten­pri­vileg genannt. Bisher können Vermieter die TV-Kosten auf alle Mieter umlegen. Dadurch bekommen die Kabel­netz­betreiber - allen voran Voda­fone - sehr große Verträge mit Wohnungs­bau­gesell­schaften, die geringe Verwal­tungs­kosten haben und daher pro Mieter relativ günstig sind. Nach­teil an dem System: Die Mieter müssen zahlen - selbst wenn sie TV über Satellit, DVB-T2 oder Internet bevor­zugen oder gar kein Fern­sehen gucken.

Regie­rung wollte mehr Wett­bewerb

Bundesrat zunächst gegen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs Bundesrat zunächst gegen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Diese Rege­lung will die Bundes­regie­rung kippen, um mehr Wett­bewerb zu erzeugen. Dadurch hätte zum Beispiel die Deut­sche Telekom bessere Karten in diesem Markt. Voda­fone drohten hingegen Umsatz­ein­bußen.

Ein mögli­cher Haken an der Reform: Die Kosten pro Mieter könnten steigen - schließ­lich müssten die Mieter Einzel­ver­träge abschließen, bei denen der Verwal­tungs­auf­wand für die Anbieter höher wäre. Derzeit zahlen Mieter über die Neben­kosten etwa acht bis zehn Euro pro Monat, Einzel­ver­träge kosten grob gesagt das Doppelte. Auf diese Diffe­renz machen nicht nur Kabel­netz­betreiber und somit die Profi­teure der jetzigen Rege­lung aufmerksam, sondern auch der Mieter­bund und Vertreter der Wohnungs­wirt­schaft. Das Bundes­wirt­schafts­minis­terium sieht es anders - die Behörde rechnet durch den stär­keren Wett­bewerb damit, dass es "viel­fäl­tigere, güns­tige Ange­bote" geben werde.

Ein Voda­fone-Spre­cher wertete das Votum des Bundes­rats als "Rücken­wind für alle, die sich für eine Beibe­hal­tung der Umla­gefä­hig­keit einsetzen". Nach der Wort­mel­dung der Länder­kammer ist die Bundes­regie­rung am Zug, danach kommt das Gesetz­gebungs­vor­haben in den Bundestag. Eine Vertre­terin der Bundes­regie­rung signa­lisierte am Freitag in der Länder­kammer Kompro­miss­bereit­schaft.

Auch der Gesetzent­wurf für höhere Hürden für den staat­lichen Zugriff auf persön­liche Daten von Handy- und Inter­net­nut­zern ist heute im Bundesrat durch­gefallen. Jetzt muss er wohl in den Vermitt­lungs­aus­schuss.

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