Kabel-TV: Länder wollen Nebenkostenprivileg teils behalten
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs muss durch den Bundesrat
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Die Kosten für den Zugang zum Kabelfernsehen oder
einer anderen Technik fürs Breitbandfernsehen können bisher auf
mehrere Mieter eines Hauses umgelegt werden. Die Bundesregierung hat
beschlossen, diese "Umlagefähigkeit" abzuschaffen. Vor einer
Abstimmung am Freitag im Bundesrat spricht sich die
rheinland-pfälzische Medien-Staatssekretärin Heike Raab (SPD) für die
Beibehaltung der Regelung aus. In Rheinland-Pfalz sind nach einer
Branchenschätzung 460.000 Haushalte von der geplanten Neuregelung
betroffen.
"Ein Wegfall der Umlagefähigkeit hätte negative Folgen", sagte Raab der Deutschen Presse-Agentur. Sie verweist sowohl auf soziale als auch auf medienpolitische Auswirkungen. Wenn das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in der Fassung des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen würde, wären die dann erforderlichen Einzelverträge mit höheren Kosten verbunden als die bisherigen Sammelanschlüsse in einem Mietshaus. Ganz besonders würde dies die Bezieher einer Grundsicherung belasten. Deren Kosten für den Kabelanschluss werden bisher als Unterkunftskosten voll übernommen werden, was dann wegfallen würde.
Verlieren die TV-Sender an Reichweite?
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs muss durch den Bundesrat
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Kabelnetze seien zudem "nach wie vor einer der wichtigsten
Verbreitungswege insbesondere für Fernsehinhalte", sagte Raab.
Öffentlich-rechtliche wie private Sender könnten bei einer Streichung
der Umlagefähigkeit von Kabelnetzen "signifikant an Reichweite
verlieren, wenn die beträchtliche Anzahl an Nutzern von
Kabelanschlüssen gänzlich auf diese verzichten oder zu
Online-Angeboten abwandern". Dies würde eine erhebliche Schwächung
dieses Netzes zum Übertragen von Fernsehinhalten bedeuten. "In Zeiten
von Verbreitung von Desinformation ist gerade eine Stärkung von
Pluralismus und Medienvielfalt unerlässlich und daher im Wege einer
ausgewogenen Berichterstattung sicherzustellen", sagte Raab.
Das Wirtschaftsministerium begründete die Gesetzesänderung damit, dass alle Mieter die Chance haben sollten, ihren TV-Zugang selbst zu bestimmen. "Das bisherige System hemmt die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor." Vorgesehen ist eine Übergangszeit von zwei Jahren. Nur in Gebäuden, in denen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Hausverteilanlage - also Technik samt Kabel - in Betrieb genommen wird, soll es keine Übergangszeit geben.
Die auch als Nebenkostenprivileg bezeichnete Regelung stammt aus den 1980er Jahren, als der Ausbau des Kabelnetzes beschleunigt werden sollte. Nutznießer sind Kabelnetzbetreiber wie Vodafone. Kippt die Umlagefähigkeit, drohen ihnen Umsatzeinbußen - schließlich könnten die Mieter sich dann für andere TV-Zugänge entscheiden, ob Satellit, DVB-T2, TV-Optionen anderer Internet-Provider oder Live-TV-Dienste im Internet. Für die Anbieter wie die Telekom wäre die Gesetzesänderung Rückenwind, um mit MagentaTV im Fernsehmarkt endlich richtig Fuß zu fassen.
Lesen Sie zu dieser Thematik auch unseren Diskussionsbeitrag Privileg für Vermieter und Kabelnetzbetreiber?