Zwangsgebühr

Kabel-TV: Länder wollen Nebenkostenprivileg teils behalten

Das Neben­kos­ten­pri­vileg soll abge­schafft werden, nun muss das neue Gesetz der Bundes­regie­rung durch den Bundesrat. In den Ländern formiert sich Wider­stand gegen die Abschaf­fung.
Von dpa /

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs muss durch den Bundesrat Abschaffung des Nebenkostenprivilegs muss durch den Bundesrat
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Die Kosten für den Zugang zum Kabel­fern­sehen oder einer anderen Technik fürs Breit­band­fern­sehen können bisher auf mehrere Mieter eines Hauses umge­legt werden. Die Bundes­regie­rung hat beschlossen, diese "Umla­gefä­hig­keit" abzu­schaffen. Vor einer Abstim­mung am Freitag im Bundesrat spricht sich die rhein­land-pfäl­zische Medien-Staats­sekre­tärin Heike Raab (SPD) für die Beibe­hal­tung der Rege­lung aus. In Rhein­land-Pfalz sind nach einer Bran­chen­schät­zung 460.000 Haus­halte von der geplanten Neure­gelung betroffen.

"Ein Wegfall der Umla­gefä­hig­keit hätte nega­tive Folgen", sagte Raab der Deut­schen Presse-Agentur. Sie verweist sowohl auf soziale als auch auf medi­enpo­liti­sche Auswir­kungen. Wenn das Tele­kom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz in der Fassung des Bundes­wirt­schafts­minis­teriums beschlossen würde, wären die dann erfor­der­lichen Einzel­ver­träge mit höheren Kosten verbunden als die bishe­rigen Sammel­anschlüsse in einem Miets­haus. Ganz beson­ders würde dies die Bezieher einer Grund­siche­rung belasten. Deren Kosten für den Kabel­anschluss werden bisher als Unter­kunfts­kosten voll über­nommen werden, was dann wegfallen würde.

Verlieren die TV-Sender an Reich­weite?

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Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Kabel­netze seien zudem "nach wie vor einer der wich­tigsten Verbrei­tungs­wege insbe­son­dere für Fern­seh­inhalte", sagte Raab. Öffent­lich-recht­liche wie private Sender könnten bei einer Strei­chung der Umla­gefä­hig­keit von Kabel­netzen "signi­fikant an Reich­weite verlieren, wenn die beträcht­liche Anzahl an Nutzern von Kabel­anschlüssen gänz­lich auf diese verzichten oder zu Online-Ange­boten abwan­dern". Dies würde eine erheb­liche Schwä­chung dieses Netzes zum Über­tragen von Fern­seh­inhalten bedeuten. "In Zeiten von Verbrei­tung von Desin­for­mation ist gerade eine Stär­kung von Plura­lismus und Medi­enviel­falt uner­läss­lich und daher im Wege einer ausge­wogenen Bericht­erstat­tung sicher­zustellen", sagte Raab.

Das Wirt­schafts­minis­terium begrün­dete die Geset­zes­ände­rung damit, dass alle Mieter die Chance haben sollten, ihren TV-Zugang selbst zu bestimmen. "Das bishe­rige System hemmt die Wahl­frei­heit der Verbrau­cher und den Wett­bewerb im Tele­kom­muni­kati­ons­sektor." Vorge­sehen ist eine Über­gangs­zeit von zwei Jahren. Nur in Gebäuden, in denen erst nach Inkraft­treten des Gesetzes eine neue Haus­ver­teil­anlage - also Technik samt Kabel - in Betrieb genommen wird, soll es keine Über­gangs­zeit geben.

Die auch als Neben­kos­ten­pri­vileg bezeich­nete Rege­lung stammt aus den 1980er Jahren, als der Ausbau des Kabel­netzes beschleu­nigt werden sollte. Nutz­nießer sind Kabel­netz­betreiber wie Voda­fone. Kippt die Umla­gefä­hig­keit, drohen ihnen Umsatz­ein­bußen - schließ­lich könnten die Mieter sich dann für andere TV-Zugänge entscheiden, ob Satellit, DVB-T2, TV-Optionen anderer Internet-Provider oder Live-TV-Dienste im Internet. Für die Anbieter wie die Telekom wäre die Geset­zes­ände­rung Rücken­wind, um mit MagentaTV im Fern­seh­markt endlich richtig Fuß zu fassen.

Lesen Sie zu dieser Thematik auch unseren Diskus­sions­bei­trag Privileg für Vermieter und Kabel­netz­betreiber?

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