Schadensersatz

Urteil verpflichtet Arbeitnehmer zur täglichen Kontrolle des Spam-Ordners

Arbeitnehmer müssen künftig täglich einen Blick in den geschäftlichen Spam-Ordner werfen, um eventuell falsch gefilterte E-Mails herauszuholen. Wie ein Urteil zeigt, kann es sonst zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Ein Rechtsexperte gibt Ihnen Tipps, wie Sie das Problem umgehen können.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Urteil zum Spam-Ordner Urteil zum Spam-Ordner
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Zukünftig sollten Arbeitnehmer jeden Tag einen Blick in den geschäftlichen Spam-Ordner werfen, ansonsten kann das rechtliche Konsequenzen haben, wie ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Landgerichts Bonn zeigt. So wurde ein Anwalt von seiner ehemaligen Mandantin verklagt. Diese forderte Schadensersatz vom Beklagten, da er eine wichtige E-Mail nicht weitergeleitet habe. Die E-Mail wurde fälschlicherweise als Spam erkannt und im entsprechenden Ordner abgelegt. Darauf berief sich auch die Verteidigung und teilte mit, "dass die besagte Nachricht in seinem Spam-Ordner hängen geblieben sei und er diese daher erst zu spät entdeckt habe".

Der Klägerin wurde allerdings nun der Schadensersatz vom LG Bonn zugesprochen (Az.: 15 O 189/13). Als Begründung für das Urteil gibt das Gericht an, dass der Beklagte nicht sorgfältig genug mit dem Spam-Ordner umgegangen sei, da er diesen nicht täglich einer Kontrolle unterzogen habe. Immerhin führe er seine E-Mail-Adresse "auf seinem Briefkopf auf und stelle sie dadurch als Kontaktmöglichkeit ausdrücklich zur Verfügung".

Im konkreten Fall liegt der Verantwortungsbereich also beim Beklagten. Wer eine E-Mail-Adresse zum Empfang bereithält, der müsse auch dafür Sorge tragen, das E-Mails ihn erreichen. Demnach sind Inhaber einer geschäftlichen E-Mail-Adresse mit aktivem Spam-Filter nun dazu verpflichtet, mögliche aussortierte Nachrichten zurückzuholen, so das LG Bonn.

So kann das Problem umgangen werden

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Die tägliche Kontrolle des Spam-Ordners kann bei manchen Firmen viel Aufwand bedeuten. Das muss es aber nicht, sagt Rechtsanwalt Matthias Bergt, IT-Rechtler der Sozietät von BOETTICHER, und zeigt, wie man das Problem umgehen kann. Zunächst einmal geht er nochmals etwas näher auf die gesetzliche Lage von Spam-Filtern und den dazugehörigen Ordnern ein: "Spam-Ordner schaffen für den Nutzer ein großes Problem", sagt Bergt: "Der Empfänger muss sich mit ihrem Inhalt beschäftigen, was er mit der Einrichtung des Spam-Filters doch gerade vermeiden wollte. In der Praxis beachten die meisten Empfänger deshalb die Mails im Spam- Ordner überhaupt nicht. Rechtlich gesehen ist das eine Todsünde. Denn wenn der Mail-Server des Empfängers die Nachricht erst einmal mit dem Quittungscode ‚250 - OK’ angenommen hat, hat er die volle Verantwortung für sie übernommen. Sie ist damit im rechtlichen Sinne zugegangen."

Bergt schlägt als Lösung vor, alle als Spam oder Virus erkannten E-Mails gar nicht erst anzunehmen, sondern zu 'rejecten': "Wird eine Nachricht rejected, kommt sie nicht in den Machtbereich des Empfängers und geht damit rechtlich nicht zu. Der Absender wird informiert, dass seine Mail nicht angekommen ist. Er kann dann sofort reagieren und erfährt nicht erst bei einer Nachfrage ein paar Tage später, dass seine Mail als Spam behandelt und nicht angenommen wurde. Das ist für beide Seiten die beste Lösung."

Dem Rechtsexperten zufolge liegt aus rechtlicher Sicht auch keine Zugangsvereitelung vor, "wenn ein eigentlich ordnungsgemäßer Spam-Filter einzelne Mails fälschlich als Spam behandle. Bei einer Zugangsvereitelung - etwa wenn der Empfänger seinen Briefkasten abmontiert, damit er nicht mehr erreichbar ist - wird der Empfänger so behandelt als wenn die Nachricht ihn erreicht hätte."

Außerdem empfiehlt Bergt noch einen Mittelweg zur vorangegangenen Lösung: "Ein nur wenig scharf eingestellter Spam-Filter blockt bereits den allergrößten Teil des Werbemülls ab, ohne dass ein ernsthaftes Risiko für false positives besteht. Was dann noch an Spam durchkommt, kann man problemlos per Hand löschen." Gute E-Mail-Provider müssten aber eigentlich in der Lage sein, den angeboten Spam- Filter so zu konfigurieren, dass es praktisch keine false positives gebe.

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