Urteil

Gerichtsurteil: Auch Vodafone muss seine Stromrechnung zahlen

Rückwirkende Befreiung nicht möglich, halbe Million Euro wird fällig
Von Steffen Herget mit Material von dpa

Vodafone muss zahlen Vodafone muss zahlen
Bild: teltarif.de
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die rückwirkende Befreiung der großen Stromverbraucher von den Netzkosten für das Jahr 2011 gekippt. Die Unternehmen könnten sich erst ab 2012 befreien lassen, wie das Gericht heute entschied. Im Energiewirt­schaftsgesetz sei eine rückwirkende Befreiung nicht vorgesehen. Außerdem sei die bundesweite Umlage erst ab 2012 möglich. Gegen den Beschluss (Az.: VI-3 Kart 46/12 (V)) kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Zu den direkt Betroffenen zählt auch der Düsseldorfer Provider Vodafone.

Die rückwirkende Befreiung war von der Bundesnetzagentur gewährt worden. Für das Jahr 2011 war die Umlage auf die übrige Kundschaft des jeweiligen Stromnetz­betreibers vorgesehen. Dagegen hatten diese bereits geklagt, über ihre Verfahren soll im kommenden Jahr entschieden werden. Auch in ihrem Fall hatte das Gericht Bedenken angemeldet: Eine komplette Kostenbefreiung sei im Energiewirt­schaftsgesetz nicht vorgesehen.

Vodafone muss zahlen

Vodafone muss zahlen Vodafone muss zahlen
Bild: teltarif.de
Kurzen Prozess machten die Richter dagegen heute mit Vodafone. Das Mobilfunk­unternehmen hatte im Dezember 2011 beantragt, rückwirkend freigestellt zu werden. Es ging um über eine halbe Million Euro. Die Landesregulierungsbehörde NRW war der Auffassung, die Befreiung sei erst ab dem Stichtag der Antragstellung möglich. Das Gericht ging nun noch einen Schritt weiter: Erst für 2012 kann die Befreiung gelten, denn die Netzgebühren würden kalenderjährlich berechnet. Die sogenannte Stromnetzentgeltverordnung war am 4. August 2011 in Kraft getreten.

Die Netzkosten machen etwa ein Fünftel des Strompreises für private Haushalte aus. Auf Antrag können sich Unternehmen von den Kosten befreien lassen, wenn sie mehr als zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die für die Stromnetz­betreiber entstehenden Umsatzverluste werden ab 2012 durch eine bundesweite Umlage auf die übrigen Endkunden ausgeglichen.

Mehr zum Thema Urteil