Gerichtsurteil: Auch Vodafone muss seine Stromrechnung zahlen
Vodafone muss zahlen
Bild: teltarif.de
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die
rückwirkende Befreiung der großen Stromverbraucher von den
Netzkosten für das Jahr 2011 gekippt. Die Unternehmen könnten sich
erst ab 2012 befreien lassen, wie das Gericht heute entschied. Im
Energiewirtschaftsgesetz sei eine rückwirkende Befreiung nicht
vorgesehen. Außerdem sei die bundesweite Umlage erst ab 2012 möglich.
Gegen den Beschluss (Az.: VI-3 Kart 46/12 (V)) kann Beschwerde
beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Zu den direkt Betroffenen
zählt auch der Düsseldorfer Provider Vodafone.
Die rückwirkende Befreiung war von der Bundesnetzagentur gewährt worden. Für das Jahr 2011 war die Umlage auf die übrige Kundschaft des jeweiligen Stromnetzbetreibers vorgesehen. Dagegen hatten diese bereits geklagt, über ihre Verfahren soll im kommenden Jahr entschieden werden. Auch in ihrem Fall hatte das Gericht Bedenken angemeldet: Eine komplette Kostenbefreiung sei im Energiewirtschaftsgesetz nicht vorgesehen.
Vodafone muss zahlen
Vodafone muss zahlen
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Kurzen Prozess machten die Richter dagegen heute mit
Vodafone. Das Mobilfunkunternehmen hatte im Dezember 2011 beantragt,
rückwirkend freigestellt zu werden. Es ging um über eine halbe
Million Euro. Die Landesregulierungsbehörde NRW war der Auffassung,
die Befreiung sei erst ab dem Stichtag der Antragstellung möglich.
Das Gericht ging nun noch einen Schritt weiter: Erst für 2012
kann die Befreiung gelten, denn die Netzgebühren würden
kalenderjährlich berechnet. Die sogenannte Stromnetzentgeltverordnung
war am 4. August 2011 in Kraft getreten.
Die Netzkosten machen etwa ein Fünftel des Strompreises für private Haushalte aus. Auf Antrag können sich Unternehmen von den Kosten befreien lassen, wenn sie mehr als zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die für die Stromnetzbetreiber entstehenden Umsatzverluste werden ab 2012 durch eine bundesweite Umlage auf die übrigen Endkunden ausgeglichen.