Yahoo darf Dokumente zu Weitergabe von Daten veröffentlichen
Yahoo hat die Freigabe von Dokumenten erstritten.
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Im Überwachungsskandal um
US-Geheimdienste hat Yahoo die Veröffentlichung
von Gerichtsdokumenten erzwungen. Das für die Überwachung des
Auslandsgeheimdienstes zuständige Gericht in Washington ordnete
an, dass eine Entscheidung von 2008 öffentlich
gemacht werden muss. Yahoo hatte damals dagegen geklagt, Nutzerdaten
an die US-Regierung übergeben zu müssen.
Das Gericht urteilte jedoch gegen Yahoo. Die Entscheidung gilt als wegweisend, weil damit ein Internetkonzern bei dem Versuch unterlag, sich gegen die Herausgabe von Nutzerdaten nach dem Auslandsspionage-Gesetz FISA zu wehren. Der Fall soll außerdem einige Konzerne des Silicon Valley dazu gebracht haben, mit der US-Regierung im Bezug auf Weitergabe von Nutzerdaten zu kooperieren.
FISA-Verfahren streng geheim
Yahoo hat die Freigabe von Dokumenten erstritten.
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Die FISA-Gerichtsverfahren sind streng geheim. Lange Zeit war
nicht einmal bekannt, dass Yahoo die betroffene Firma in dem Fall
war. Das enthüllte die New York Times erst vor wenigen Wochen. Nun
klagte Yahoo darauf, den Gerichtsbeschluss und die Argumente beider
Seiten zu veröffentlichen - mit Erfolg.
Vor der Veröffentlichung darf die US-Regierung allerdings prüfen, ob Teile der Dokumente geheim bleiben müssen. Sie hat bis zum 29. Juli Zeit, einen Zeitplan dafür mitzuteilen, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht.
Yahoo "erfreut" über Entscheidung
Für Yahoo ist es ein wichtiger Erfolg. Denn das Unternehmen wehrt sich seit den ersten Enthüllungen über die Spähprogramme der US-Geheimdienste gegen den Eindruck, Nutzerdaten massenhaft weitergegeben zu haben. So drang Yahoo ebenso wie Google und Facebook darauf, Zahlen zu den Anfragen veröffentlichen zu dürfen.
Yahoo sei "sehr erfreut" über die Gerichtsentscheidung, zitiert die Zeitung "San Jose Mercury News" das Unternehmen. Das Unternehmen glaube, die Dokumente würden konstruktiv zu der anhaltenden Debatte beitragen. Yahoo in Deutschland gab zunächst keine Stellungnahme ab.