15-Kilometer-Regel: Politiker will Handy-Daten auswerten
Politiker will Überwachung per Handy
Foto: teltarif.de
Ab sofort gelten die verschärften Regeln im Corona-Lockdown. Das bedeutet unter anderem für Einwohner in Landkreisen mit besonders hohen Infektionszahlen, dass sie sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort aufhalten dürfen - sofern die Landkreise die Regelung umsetzen. Allerdings ist es allenfalls stichpunktartig möglich, die Einhaltung zu überprüfen.
Nun fordert Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, einem Bericht des Bayerischen Rundfunks [Link entfernt] zufolge, Bewegungsprofile aus Handys auszulesen. "Ich kann die Intention nachvollziehen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, wie man das Ganze auch vernünftig kontrollieren möchte", so Brandl. Er glaube, dass jede Regelung nur so gut sei, wie sie "exekutiert und überwacht" werden könne.
Der CSU-Politiker forderte dem Bericht zufolge in einem Interview im Hörfunkprogramm Bayern 2 den Bruch eines bisherigen Tabus: "Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten. Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz."
"Lösung" wäre nicht nur datenschutztechnisch problematisch
Politiker will Überwachung per Handy
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Unabhängig davon, dass eine derartige Lösung aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich gar nicht möglich sein dürfte, birgt die Handyortung auch Fehler-Risiken. So ist nicht zwingend gesagt, dass derjenige, auf den die im Handy eingelegte SIM-Karte registriert ist, den Mobilfunkanschluss auch selbst betreibt.
Wer seine SIM-Karte im Freundes- oder Bekanntenkreis oder auch nur innerhalb der eigenen Familie weitergegeben hat, weiß möglicherweise nicht einmal, wo sich das jeweilige Handy gerade befindet. Mobilfunknutzer, die gleich zwei Handys betreiben, könnten zur "gespaltenen Persönlichkeit" werden, indem Smartphone 1 zuhause liegt, während Handy 2 zum Einkaufen mitgenommen wird.
Fein raus wären Besitzer nicht registrierter SIM-Karten, etwa aus Ländern, in denen es noch keine Anmeldepflicht für Prepaidkarten gibt. Diese ließen sich zwar ebenfalls orten. Dem Handy wäre aber der Besitzer nicht zuzuordnen. Nicht zuletzt besteht natürlich auch die Möglichkeit, das Mobiltelefon zuhause zu lassen, um der Ortung zu entgehen.
In einer weiteren Meldung haben wir bereits darüber berichtet, dass die Corona-Krise unter anderem dafür sorgt, dass die Bundesbürger wieder mehr und länger telefonieren Ferner haben Datenschützer und Oppositionspolitiker mittlerweile auf die Forderungen Brandls reagiert.