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Mobilfunkpreise: Bundesnetzagentur zwischen den Stühlen

Neue Festlegung der Terminierungsentgelte ungewiss
Von Marie-Anne Winter

Mobiles Telefonieren ist zwar schon deutlich günstiger geworden, aber noch immer liegt die Schmerzgrenze in Deutschland bei etwa 10 Cent pro Minute. Grund dafür sind die so genannten Terminierungsentgelte, die die Mobilfunker für Anrufe, die sie aus anderen Netzen zu Anschlüssen in ihrem Netz weiterleiten, erhalten. Diese Terminierungsentgelte stellen praktisch die Untergrenze für die durchschnittlichen Minutenpreise im Mobilfunk dar - denn wenn ein Anbieter weniger pro Minute bekommt, als er selbst für die Weiterleitung bezahlen muss, rechnet sich die ganze Sache nicht. Die aktuellen Preise für die Weiterleitung von Telefonaten zu Anschlüssen ins jeweilige Netz der anderen Mobilfunker liegen für T-Mobile und Vodafone bei Nettopreisen von 8,78 Cent pro Minute (10,2 Cent brutto), die beiden kleineren Anbieter E-Plus und o2 dürfen 9,94 Cent (11,5 Cent brutto) berechnen.

Nun muss die Bundesnetzagentur die Terminierungsentgelte für das nächste Jahr festlegen - obwohl schon die Festlegung für dieses Jahr die Gerichte beschäftigt hat: Das Verwaltungsgericht Köln hob die Regulierungsverfügung auf Betreiben der Mobilfunker auf. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das in der Revision angerufene Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte Eilanträge der Netzbetreiber auf sofortigen Vollzug des Kölner Urteils ab - ein Hinweis darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht zumindest ernsthaft darüber nachdenkt, das Kölner Urteil abzuändern. Das Endurteil könnte dennoch zugunsten der Netzbetreiber ausfallen. Das wird aber nicht vor März 2008 erfolgen - die Bundesnetzagentur muss nun also neue Terminierungsentgelte festlegen, obwohl die Entscheidung für die vergangene Festlegung vom Verwaltungsgericht Köln kassiert wurde und nicht klar ist, wie die Sache am Ende ausgehen wird.

Kostenmodell statt Vergleichsmodell

Wie die Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) heute berichtet, gibt es neues Ungemach: Bei der aktuellen Anhörung für die Festlegung der Terminierungsentgelte stellte sich heraus, dass die Behörde beim Vergleichsmodell als Grundlage für die Regulierung bleiben wolle. Das bedeutet, dass sich die Bundesnetzagentur an der Höhe der Terminierungsentgelte in anderen EU-Staaten orientiert. Genau das gefällt den Mobilfunkern aber nicht, die damit argumentieren, dass dieses Modell ungerecht sei, weil die Kosten in den verschiedenen Ländern eben nicht vergleichbar seien - die Marktstrukturen, genutzte Technik usw. unterschieden sich zu sehr. Sie fordern daher ein so genanntes Kostenmodell, das die tatsächlich entstehenden Kosten für die Weiterleitung der Gespräche berücksichtigt. Dem hatte auch BNetzA-Präsident Matthias Kurth vor einem Jahr prinzipiell zugestimmt. Auch die EU-Kommission forderte die BNetzA auf, ein Kostenmodell zur Berechnung der Entgelte zu entwickeln. Doch es scheint nicht so einfach zu sein, ein solches Kostenmodell zu erstellen, obwohl das eigentlich eine Kernkompetenz der Bundesnetzagentur sein sollte. War im vergangenen Jahr noch nachvollziehbar, dass ein solches Modell nicht in wenigen Wochen zusammengezimmert werden kann, argumentiere die Behörde nun, dass es aufgrund unklaren Rechtslage nicht möglich sei, ein Kostenmodell vorzulegen.

Das sorgt unter den Mobilfunkbetreibern für Unmut. Vermutlich wird die neue Regulierungsrunde auch unter den Verbrauchern für wenig Freude sorgen, denn angesichts dieser verfahrenen Situation wird die Bundesnetzagentur kaum einen signifikanten Schritt in die Richtung niedrigerer Terminierungsentgelte riskieren. Dass die Mobilfunker dagegen einen Schritt in die andere Richtung erwarten, haben sie erst vor wenigen Wochen deutlich gemacht.

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