Streit

Weiterhin Streit um Kosten für Fremdnetz-Gespräche

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Forderung der Bundesnetzagentur
Von dpa / Anja Zimmermann

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit heute früh ob die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen darf. Die vier deutschen Anbieter T-Mobile, E-Plus, Vodafone und o2 wehren sich gegen eine staatlich verordnete Absenkung der Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze (Terminierungsentgelte). Die Bundesnetzagentur hatte diese Gebühren im November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt. Zugleich ordnete die Behörde an, dass die Entgelte künftig im Vorfeld genehmigt werden müssen. Sie berief sich dabei auf EU-Recht.

Durch das Eingreifen der Bundesnetzagentur in Bonn ist mobiles Telefonieren deutlich günstiger geworden. So dürfen T-Mobile und Vodafone für die sogenannte Terminierung nur noch 8,78 Cent statt 11 Cent pro Minute und o2 sowie E-Plus 9,94 Cent statt 12,4 Cent verlangen. Unabhängig von dem laufenden Rechtsstreit gelten diese Tarife bereits. Da es sich um ein lukratives Geschäft mit Milliarden-Erlösen handelt, kämpfen die Mobilfunkbetreiber bis zur letzten Instanz. Aus ihrer Sicht ist die Bundesnetzagentur mit ihren Vorgaben über das Ansinnen der EU-Kommission hinausausgegangen.

Nach Überzeugung der Bundesnetzagentur korrigieren ihre Vorgaben jedoch eine Schieflage im Wettbewerb zwischen dem Mobilfunk und dem Festnetz. Bei der Festlegung habe sie sich an vergleichbaren europäischen Mobilfunkunternehmen orientiert, argumentiert die Regulierungsbehörde. Damit solle gewährleistet werden, dass deutsche Festnetzkunden nicht mehr zahlen müssten als in günstigen Ländern der EU. Nach dem Willen von Behördenchef Matthias Kurth sollen die verordneten Entgelte noch niedriger werden.

Handy-Telefonieren soll spürbar günstiger werden

Die Europäische Kommission hat mehrfach eine Absenkung beziehungsweise ein Einschreiten der nationalen Regulierer angemahnt. Nach ihrem Willen soll Handy-Telefonieren in Europa nochmals spürbar günstiger werden. Die Terminierungsentgelte müssten von derzeit durchschnittlich 9,67 Cent pro Minute langfristig auf ein bis 1,5 Cent sinken, forderte Telekom-Kommissarin Viviane Reding im März. Nach Erkenntnissen der Kommission ist die Höhe der Terminierungsentgelte sehr unterschiedlich. In Zypern liegen sie bei 1,9 Cent pro Minute, in Großbritannien bei 8,8 Cent und in Estland bei bis zu 22,4 Cent.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Eilverfahren die Preisvorgaben der Bundesnetzagentur bestätigt. Mit einem Urteil werde heute Abend oder morgen früh gerechnet. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt seit heute früh in Leipzig über einen grundlegenden Streit zwischen den großen deutschen Mobilfunkanbietern und der Bundesnetzagentur. Die Unternehmen T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 klagen gegen die seit November 2006 geltende Bestimmung, sich ihre Überleitungsgebühren bei Gesprächen aus Fremdnetzen von der Regulierungsbehörde genehmigen zu lassen.

Der 6. Senat des Gerichts verhandelte zunächst über das EU-Wettbewerbsrechts und dessen Auswirkungen auf den Mobilfunkmarkt. Im Mittelpunkt der sehr komplexen Vorgaben der EU-Kommission stand die Frage, wie sehr nationale Regulierungsbehörden, wie in diesem Fall die Bundesnetzagentur, das Wettbewerbsrecht auslegen dürfen und so eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen daraus ableiten könnten.

Die Bundesnetzagentur hat unter anderem aufgrund dieser von ihr festgelegten marktbeherrschenden Stellung der vier Mobilfunkunternehmen angeordnet, dass diese sich ihre Terminierungsentgelte genehmigen lassen müssten. Damit habe man den Vorgaben der EU-Kommission entsprochen, sagte ein Sprecher der Netzagentur. Die Mobilfunkbetreiber wehren sich nun gegen die Genehmigungspflicht.

Bei den Fremdnetzgebühren geht es laut Netzagentur um ein Volumen von bis zu 60 Milliarden Gesprächsminuten pro Jahr, dabei laufen Gebühren von mehreren Milliarden Euro auf. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird für heute Abend oder morgen früh erwartet.

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