Datenschutz

Verstöße gegen den Datenschutz: EU will einheitliche Regelungen

Nach Abschluss einer Konsultation sollen EU-weit gleiche Standards gelten
Von Marc Kessler

Datenschutz in der EU Die EU will einheitliche Regelungen
im Falle von Datenschutzverstößen
Montage: teltarif.de
Die EU-Kommission hat heute eine Konsultation zu Datenschutzverstößen innerhalb der EU eingeleitet. Seit 25. Mai dieses Jahres gilt im Rahmen der Digitalen Agenda EU-weit eine neue Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Mit der Konsultation, im Rahmen derer Telekommunikations­anbieter, Mitgliedsstaaten, Datenschutzbehörden und Verbraucherorganisationen zur Stellungnahme aufgerufen sind, will die EU-Kommission in punkto Datenschutzverstöße gleiche Regeln und Standards in allen EU-Staaten einführen.

EU will einheitliches Procerede in Fällen von Datenschutzverletzungen

Datenschutz in der EU Die EU will einheitliche Regelungen
im Falle von Datenschutzverstößen
Montage: teltarif.de
"Die Pflicht, Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften zu melden, ist ein wichtiger Bestandteil der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften. Dies muss innerhalb der EU jedoch einheitlich erfolgen, damit sich die Unternehmen nicht mit unterschiedlichen, komplizierten nationalen Regelungen auseinandersetzen müssen. Ich möchte gleiche Voraussetzungen schaffen, die den Verbrauchern Sicherheit geben und praktische Lösungen für Unternehmen bieten", sagte die zuständige EU-Kommissarin und Kommissions-Vizepräsidentin Neelie Kroes.

Kunden müssen aktiv über Datenklau informiert werden

Durch die neue EU-Datenschutzrichtlinie müssen Internet-Anbieter im Falle von Datenschutzverstößen ("Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten") unverzüglich die nationalen Behörden - normalerweise also die zuständige Datenschutzbehörde sowie die zuständige Regulierungsbehörde - sowie den/die betroffenen Kunden informieren. Das betrifft etwa Fälle wie den Diebstahl von oder den unbefugten Zugriff auf Kundenadressen, Bankdaten der Kunden, Rechnungen, Einzelverbindungsnachweise etc. Nach Abschluss der Konsultation kann die EU-Kommission "technische Durchführungsmaßnahmen" erlassen, um "eine einheitliche Umsetzung der Vorschriften zu Datenschutzverstößen in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten".

Spam-Mail-Versand solle eingedämmt werden

Ebenfalls von der neuen Datenschutzrichtlinie umfasst ist das Thema Spam-Mails. Kommerzielle Werbemails für Webseiten stellen ohne vollständige Informationen zum Unternehmen ab sofort einen Rechtsverstoß dar. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der verschiedenen Ländern verbessert werden, um Spamversender im Ausland effektiver zu bekämpfen. Zuletzt geben die neuen Vorschriften den Internet-Service-Providern das Recht, gegen Spamversender juristisch vorzugehen, um ihr eigenes Geschäft sowie ihre Kunden zu schützen.

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