Langlebigere Mobilgeräte

EU: 5 Jahre Updates & Reparierbarkeit für Handys

Die EU-Kommis­sion will der durch die Hersteller begüns­tigten Wegwerf­gesell­schaft mit neuen Regeln entge­gen­wirken. Diese beziehen sich unter anderem auf Updates, Repa­rier­bar­keit und Schutz von Smart­phones, Fest­netz­tele­fonen und Tablets.
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Nach­hal­tig­keit ist auch in der Welt der Mobil­geräte ein großes Thema und endlich nimmt die EU-Kommis­sion die Hersteller in die Pflicht, sich diesem zu widmen, unter anderem durch Sicher­heits­updates und Ersatz­teile für fünf Jahre. Das Staats­organ plant gesetz­liche Umwelt­regeln und ein Ener­gie­label für Smart­phones, Feature-Phones, Tablets und schnur­lose Fest­netz­tele­fone. In zwei Jahren sollen die Mindest­anfor­derungen für die Halt­bar­keit und Repa­rier­bar­keit im Rahmen der Ökode­sign-Richt­linie starten. Konsu­menten sollen dann von lang­lebi­geren und robus­teren Produkten profi­tieren.

Mobil­geräte: Anpas­sungen für Umwelt und Verbrau­cher

Entwurf des Energielabels für Mobilgeräte Entwurf des Energielabels für Mobilgeräte
Europäische Kommission
Die EU-Kommis­sion macht Ernst, in naher Zukunft können Unter­nehmen keine Tele­fone und Flach­rechner mehr mit minderer Qualität und mangel­haftem Support heraus­bringen. In den EU-Mitglieds­staaten sollen ab 2023 neue Umwelt­regeln und ein Ener­gie­label für Trans­parenz vor dem Kauf sorgen. Das Compu­ter­magazin c’t hat alle wich­tigen Infor­mationen zu diesem Schritt erfahren. Bei den verpflich­tenden Ökode­sign-Richt­linien müssen Hersteller demnächst folgende Aspekte berück­sich­tigen:

  • Smart­phones und Tablets müssen 5 Jahre lang Sicher­heits­updates und 3 Jahre lang Funk­tions­updates erhalten
  • Akkus von Smart­phones und Tablets müssen entweder nach 500 Lade­zyklen eine Kapa­zität von 80 Prozent halten und austauschbar sein, oder bei fest verbautem Strom­spei­cher nach 1000 Lade­zyklen 80 Prozent gewähren
  • Smart­phone-Hersteller verpflichten sich, 5 Jahre lang Ersatz­teile wie Akkus, Kameras und Falt­mecha­nismen an Repa­ratur­betriebe zu liefern und Ersatz-Displays auch Endkunden bereit­zustellen
  • Ersatz­teile für Tablets sollen aufgrund ihrer längeren Nutzungs­dauer 6 Jahre lang zur Verfü­gung stehen
  • Eine trans­parente Preis­gestal­tung der Ersatz­teile, deren Kosten nicht erhöht werden dürfen, sowie Repa­ratur­anlei­tungen müssen reali­siert werden
  • Smart­phones müssen robust genug sein, um im stan­dar­disierten Test IEC 60068-2-31 100 Stürze aus 1 m Höhe zu über­stehen und benö­tigen einen Spritz­was­ser­schutz
  • Außerdem sind diverse Trans­parenz­pflichten ange­dacht, etwa eine Mengen­angabe von kriti­schen Rohstoffen

Ener­gie­label für Mobil­geräte kommt

Damit der Konsu­ment vor dem Erwerb einen Über­blick über die Umwelt­aspekte des Produkts erhält, wird die EU-Kommis­sion ein dedi­ziertes Ener­gie­label einführen. Ähnlich wie bei Fern­sehern und Kühl­schränken können Verbrau­cher auf einer Skala von A (sehr geringer Ener­gie­ver­brauch) bis G (sehr hoher Ener­gie­ver­brauch) den Strom­hunger ablesen. Ferner müssen die typi­sche Akku­lauf­zeit in Stunden, die Anzahl der Lade­zyklen bis zur Marke von 80 Prozent Kapa­zität, die IP-Schutzart, ein Robust­heits­wert und womög­lich ein Punkt­wert für die Repa­rier­bar­keit enthalten sein.

Aktuell führt die EU-Kommis­sion eine Umfrage zu Mobil­geräten im Rahmen der Ökode­sign-Richt­linie durch.

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