Interconnection

Regulierung senkt Festnetz-Zusammenschaltungskosten deutlich

Interconnectionkosten im Festnetz sinken um durchschnittlich 16 Prozent
Von Thorsten Neuhetzki

Festnetz-Interconnection-Kosten sinken Festnetz-Interconnection-Kosten sinken
Foto: Vodafone
Die Bundesnetzagentur hat die neuen, ab sofort geltenden Preise, für die Zusammenschaltung von verschiedenen Festnetzen bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um die als Terminierungspreise oder auch Interconnectionkosten bekannten Minutenpreise, die die Anbieter sich untereinander in Rechnung stellen. Diese Kosten haben unmittelbare Auswirkungen auf die Minutenpreise und somit die Kosten für den Endkunden - egal ob bei Call by Call oder einer Flatrate.

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Foto: Vodafone
Nachdem der Regulierer bei der letzten Entscheidung im Herbst 2008 die Kosten für diese Vorleistung leicht erhöht hatte, melden sich die Bonner nun mit einem regelrechten Paukenschlag in Richtung Absenkung zu Wort. In der wichtigsten Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) fallen demnach an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr netto 0,45 Cent pro Minute an. In der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen kann das Unternehmen 0,32 Cent pro Minute erheben. Bislang wurden hier 0,54 bzw. 0,38 Cent pro Minute netto berechnet.

In den Tarifzonen II und III sind nur noch die Durchleitungsentgelte für die insbesondere bei Call by Call und Preselection Gesprächen erforderliche Zuführung von Verbindungen aus dem Telekom Netz zu Wettbewerber Netzen genehmigungspflichtig. Falls solche Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden (Tarifzone II), sollen die Entgelte künftig im Haupt- und Nebentarif 0,69 Cent pro Minute bzw. 0,46 Cent pro Minute betragen. Bei einer Durchleitung auf der höchsten Netzebene (Tarifzone III) dürfen von der Telekom in Zukunft 1,04 Cent pro Minute im Haupttarif und 0,69 Cent pro Minute im Nebentarif berechnet werden.

Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung beinhaltet der Entwurf auch die daraus abgeleiteten Entgelte für "optionale und zusätzliche Leistungen". Diese umfassen u.a. Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung Internet-by-Call-Verkehr. Wie bei den bisherigen Enterscheidungen der Bundesnetzagentur handelt es sich bei den vorgelegten Preisen der Bundesnetzagentur aktuell um einen Vorschlag, der erst noch durch ein nationales Konsultations und ein EU-weiteres Konsolidierungsverfahren durchlaufen muss. Mit der entgültigen Entscheidung ist für Ende dieses Quartals zu rechnen.

Telekom und Wettbewerber einig: "Absenkung nicht nachvollziehbar"

Die Telekom aber auch ein Teil der alternativen Wettbewerber zeigen sich von der Entscheidung überrascht. Der Grund liegt in der Erhöhungsbegründung von 2008. Hier hatte die Behörde begründet, dass das Verkehrsvolumen im klassischen Sprachnetz abnimmt, aber dennoch ein flächendeckendes Netz aufrechterhalten werden muss. Wegen der konstanten Fixkosten stiegen die Kosten pro Minute. "Dass die Bundesnetzagentur die Interconnection-Entgelte plötzlich so drastisch absenkt, ist nicht nachvollziehbar und entspricht nicht der Kostenentwicklung. Die politischen Zielsetzungen, Telekommunikationspreise nicht immer weiter abzusenken und Anreize für Netzinvestitionen zu schaffen, werden damit konterkariert", heißt es in einer Stellungnahme der Telekom. Der Konzern werde prüfen, inwieweit "unsere Kostenunterlagen berücksichtigt wurden und ob wir gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Klage einreichen."

Auch der Buglas, der Bundesverband Glasfaser, wertet die Entscheidung als "fatales Signal". Hier sind alternative Anbieter vereint, die den Glasfasernetzausbau in Deutschland vorantreiben wollen. Zwar müsse sich nur die Deutsche Telekom ihre Preise für die Netzzusammenschaltung ex-ante von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen, aufgrund so genannter Reziprozitätsvereinbarungen haben diese aber den Charakter eines Entgelt-Masters, von dem die Wettbewerbsunternehmen nicht abweichen können.

"Die Mittel, die unseren Mitgliedsunternehmen aus den Terminierungsentgelten zufließen, tragen dazu bei, dass wir die nötigen Netzinvestitionen finanzieren können", erklärt Buglas-Präsident Dr. Hans Konle. Die Entscheidung sei nicht nur ein Ausfall von Investitionsmitteln, sondern sende darüber hinaus die negative Botschaft aus, dass sich Investitionen in TK-Infrastruktur nicht lohnen, weil die Netze nicht kostendeckend vermarktet werden können.

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