Vorleistung

Auch Festnetz-Interconnect soll nach oben

Telekom-Antrag sieht Erhöhungen für wichtige Tarifzonen vor
Von Thorsten Neuhetzki

Die Telekom will teilweise höheres Festnetz-Terminierungsentgelt Die Telekom will teilweise höheres Festnetz-Terminierungsentgelt
Foto: teltarif.de
Ende November laufen nicht nur die genehmigten Entgelte für die Zustellung von Gesprächen zu den deutschen Mobilfunknetzen aus, sondern auch die Interconnection-Entgelte für Gespräche innerhalb des deutschen Festnetzes. Diese beiden Vorleistungen dürfen zusammen mit der Teilnehmeranschlussleitung mit Recht als die Mutter aller Vorleistungen und als Basis des freien Wettbewerbs in diesem Markt bezeichnet werden. Ohne die Interconnection zwischen der Telekom und anderen Netzbetreibern wäre weder Call by Call noch eine Gesprächsübergabe zwischen der Telekom und alternativen Anbietern oder Mobilfunkern möglich. Einen Teil dieser Vorleistungskosten möchte die Telekom gerne erhöht wissen.

Die Telekom will teilweise höheres Festnetz-Terminierungsentgelt Die Telekom will teilweise höheres Festnetz-Terminierungsentgelt
Foto: teltarif.de
Die Interconnection-Preise sind sehr komplex. Der Antrag der Telekom füllt 14 DIN-A4-Seiten. Dabei geht es auch um Vorleistungen für Nummern wie 0800, Notrufnummern oder VPN-Netzen. Der Antrag enthält jedoch auch die wichtigen Vorleistungen mit den Bezeichnungen Telekom-B.1 und Telekom-B.2. Diese decken die ganz normalen Gespräche ab. Wird ein Gespräch von einem Fremdanbieter - egal ob Call by Call oder Alternativanschluss - zu einem Anschluss geführt, der bei der Deutschen Telekom geschaltet ist, so erhält die Telekom dafür aktuell werktags von 9 bis 18 Uhr (Hauptzeit) 0,45 Cent pro Minute (netto) und in der Nebenzeit 0,32 Cent pro Minute (netto). Dem Antrag der Telekom nach sollen diese Minutenpreise auf 0,53 bzw 0,37 Cent (netto) angehoben werden.

Tarifzonen II und III sollen billiger werden

Hinter der Vorleistung Telekom-B2 verbirgt sich die Vorleistung für Anbieter von Call by Call und Pre-Selection, das Gespräch des Nutzers aus dem Netz der Telekom in das eigene Netz zu bekommen. Dabei wird die Terminierung in drei Tarifzonen unterteilt, die sich nach dem Ausbaustand der Zusammenschaltung richtet. Anbieter, die ein engmaschiges Übergabenetz haben und so vergleichsweise wenig Telekom-Infrastruktur in Anspruch nehmen, zahlen in Tarifzone I weniger als Anbieter mit wenig Übergabepunkten in Tarifzone III.

Aktuell sieht die Genehmigung vor, dass die Anbieter in Tarifzone 1 0,45 bzw. 0,32 Cent pro Minute (netto) zahlen müssen. Dem Telekom-Antrag nach sollen auch hier die Kosten auf 0,53 bzw. 0,37 Cent pro Minute (netto) steigen. Billiger werden soll es in den weniger genutzten Tarifzonen II und III. Hier sollen die Kosten von aktuell 0,69 bzw 0,46 Cent pro Minute (netto) in Tarifzone II und 1,03 bzw. 0,68 Cent pro Minute (netto) in Tarifzone III auf jeweils 0,61 bzw 0,43 Cent pro Minute netto sinken.

Unterscheidung zwischen ISDN und NGN

Neu ist eine Unterscheidung der Terminierungsentgelte zwischen dem klassischen Telefonnetz der Telekom und dem NGN-Netz. Hierfür hat die Telekom die Leistungen Telekom-N-B.1 und Telekom-N-B.2 beantragt. Diese liegen auf dem Niveau der oben genannten jeweils höheren Interconnection-Kosten. Für Verbindungen mit Ursprung im ISDN-Netz der Telekom sollen teurere 0,76 bzw. 0,58 Cent pro Minute berechnet werden. Teurer werden soll nach dem Willen der Telekom auch die Vorleistung für Internet-by-Call-Anbieter. Hier werden aktuell 0,38 Cent pro Minute (netto) berechnet. Der Antrag sieht eine Steigung auf 0,46 Cent pro Minute (netto) vor.

Die Bundesnetzagentur muss in den nächsten Wochen über die Interconnection-Gebühren entscheiden. Eine Entscheidung ist jedoch erfahrungsgemäß nicht vor Ende November zu erwarten.

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