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Festnetz-Interconnect endgültig festgelegt

Zusammenschaltungsentgelt gilt bis November 2012
Von Thorsten Neuhetzki

Zusammenschaltungsentgelte im Festnetz sind festgelegt Zusammenschaltungsentgelte im Festnetz sind festgelegt
Foto: Vodafone
Die seit Juli gelten­den Zusammen­schaltungs­entgelte (Interconnect) im Festnetz sind nun endgültig fest­gelegt. Vor­gelegt wurden die Preise zwar schon zum 1. Juli, allerdings handelte es sich dabei nur um einen Vorschlag ein nationales Konsultations- und ein EU-weiteres Konsolidierungsverfahren durchlaufen musste. Nun aber sind die Preise - rückwirkend zum 1. Juli - amtlich. Veränderungen gegenüber den Vorschlägen gibt es offenbar nicht - zumindest, wenn es um die wichtigsten Zusammenschaltungsentgelte geht.

Zusammenschaltungsentgelte im Festnetz sind festgelegt Zusammenschaltungsentgelte im Festnetz sind festgelegt
Foto: Vodafone
Wie hoch die Kosten für die Zusammenschaltung sind, richtet sich nach den Tarifzonen, die das Gespräch bis zur Zusammenschaltung durchläuft, sowie nach der Uhrzeit. Ausschlaggebend für die Tarifzonen ist als, wie gut der Netzbetreiber sein Netz ausgebaut hat und wie viele Zusammenschaltungspunkte es gibt. Montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr berechnet die Telekom für ein Gespräch, das ein Call-by-Call-Kunde führt, dem jeweiligen Netzbetreiber 0,45, 0,69 oder 1,03 Cent pro Minute netto. In der übrigen Zeit betragen die Kosten 0,32, 0,46 und 0,68 Cent pro Minute netto. Hinzu kommen dann noch Kosten für die Zustellung des Gespräches aus dem Netz des Interconnection-Partners zum Anschluss des Kunden, sofern dieser bei der Telekom geschaltet ist. Diese liegen, je nach Uhrzeit, bei 0,45 bzw. 0,32 Cent pro Minute.

Die Anbieter berechnen sich diese Minutenpreise untereinander. Allerdings sind die Preise ausschlaggebend dafür, wie hoch die Endkundenpreise sind. Die neuen Entgelte sind bis zum 30. November 2012 genehmigt und verbindlich. Gleichzeitig traten auch noch zahlreiche andere Interconnection-Leistungen in Kraft, deren praktische Bedeutung aber unter den genannten liegt. Dabei handelt es sich unter anderem um die Zuführung zu Sonderrufnummern und Auskunftsdiensten.

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