EU

Kommt die Lizenz für den Gutschein-Handel?

Künftig könnten die Geschäfte mit elektronischen Karten stärker überwacht werden. Diese Motive hat die EU bei den Plänen.
Von Daniel Rottinger

Diese Änderungen kommen auf die Gutscheinkarten-Branche zu Diese Änderungen kommen auf die Gutscheinkarten-Branche zu
Bild: teltarif/Yann Poirier - Fotolia.com
Die Zahlungsdienste-Regulierung wird aktualisiert, wie aus einem EU-Beschluss vom Januar hervorgeht. Die Vorschriften der neuen PSDII-Regelung, die bis zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden muss, zielen dabei neben Online-Banking und weiteren Finanzmarkt-Aspekten auch auf elektronische Bezahldienste.

Welche Auswirkungen PSDII auf den Handel mit Guthabenkarten haben könnte, beschäftigt sich ein aktueller Artikel im Handelsblatt, der auf eine mögliche Verschärfung der Regulierung von elektronischen Karten eingeht.

Durch die Änderung der Vorschriften möchte die EU unter anderem die Verbraucherrechte weiter stärken. Soll sollen Nutzer bei einer Insolvenz des Unternehmens etwa besser geschützt werden. Durch eine stärkere Regulierung von elektronischen Guthabenkarten soll auch eine andere Schieflage beseitigt werden: Aktuell würden andere Marktteilnehmer dadurch gestraft, da ihre Dienstleistungen meist höheren regulatorischen Anforderungen genügen müssen als die der Guthaben­karten-Branche: "beaufsichtigten Akteuren am Markt [entstehen] eindeutige Nachteile".

Betroffene Händler werden nicht eindeutig adressiert

Diese Änderungen kommen auf die Gutscheinkarten-Branche zu Diese Änderungen kommen auf die Gutscheinkarten-Branche zu
Bild: teltarif/Yann Poirier - Fotolia.com
Die EU-Vorschriften für Zahlungsdienste sind dabei jedoch alles andere als glasklar formuliert und nicht auf jede angebotene Guthabenkarten gleich anwendbar. So soll die stärkere Regulierung, welche vermutlich auch in einem höheren finanziellen Aufwand der Anbieter von Guthabenkarten mündet, nicht für alle angebotenen elektronischen Guthabenkarten gelten. So lässt sich etwa aus der PSDII-Regelung herauslesen, dass Karten "für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen bei einem bestimmten Einzelhändler oder einer bestimmten Einzelhandelskette" nicht von einer stärkeren Überwachung betroffen seien. Weiterhin wird in der EU-Vorschrift angeführt, dass Kundenkarten, Tankkarten, Mitgliedskarten, Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs, Parktickets, Essensgutscheine oder Gutscheine für bestimmte Dienstleistungen grundsätzlich keiner bestimmten Aufsicht unterliegen müssten.

Da allerdings nach EU-Ansicht zahlreiche Guthabenkarten in der Regel für ein stetig wachsendes Netz von Dienstleistern gedacht seien, müssten auch hier stärkere Regulierungen angewendet werden. Als Beispiel werden etwa Karten genannt, "die für Einkäufe in den Geschäften der teilnehmenden Händler verwendet werden können". Als mögliche Folge wird in dem Handelsblatt-Artikel dabei etwa die Einholung einer Bafin-Genehmigung genannt, wenn Karten auch bei externen Dritten als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Auswirkungen für Verbraucher

Da die Regelung erst in knapp zwei Jahren von den Nationalstaaten umgesetzt werden muss, ist noch unklar, wie sich die Änderungen für die Verbraucher direkt auswirken. Auch die zusätzliche Sicherheit bei einer Insolvenz des Kartenhändlers ist mit einem Fragezeichen zu versehen. Schließlich ist es eher unwahrscheinlich, dass nach einer Insolvenz tausende Kleinst-Gläubiger mit geringen Eurobeträgen über­haupt noch etwas abbekommen. Es bleibt also spannend zu sehen, wie Deutschland die neuen Regelungen auf nationaler Ebene umsetzen wird.

EU plant Überwachung von virtuellen Geldflüssen

Neben der aktualisierten Regulierung der Guthabenkarten plant die EU künftig auch die Zahlungsaktivitäten im Bereich der virtuellen Währungen stärker zu überwachen. So soll das Anti-Geldwäschekomitee etwa Geldtransfers von Terrororganisationen auf die Schliche zu kommen.

Mehr zum Thema Regulierung