E-Mails von mobilcom-debitel: Vertrags-Mail oder Werbung?
Bei Kündigung am besten gleich Werbeeinwilligung mit widerrufen
Bild: mobilcom-debitel
Eine Vertragskündigung setzt bei Handy-Providern meist einen zuvor definierten Prozess in Gang: Die Rückgewinnung des Kunden. Hierbei ist es allerdings entscheidend, ob der Kunde seine Einwilligung für Werbung gegeben hat oder ob er diese meist bei Vertragsabschluss gegebenen Werbeeinwilligung inzwischen bereits widerrufen hat.
Über wirklich wichtige Vertragsangelegenheiten wie die Portierung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter oder ausstehende Rechnungsbeträge darf und muss der Provider natürlich unabhängig von der Werbeeinwilligung weiterhin kommunizieren. Doch da stellt sich manchmal die berechtigte Frage: Was ist eine wichtige Vertragsangelegenheit und was ist Werbung?
Mails von mobilcom-debitel intransparent formuliert
Bei Kündigung am besten gleich Werbeeinwilligung mit widerrufen
Bild: mobilcom-debitel
Mitte September meldete sich ein Leser bei unserer Redaktion und schrieb:
mobilcom-debitel schickt mir (Bestandskunde) zu meinem in 4-5 Monaten ablaufenden Vertrag wiederholt E-Mails, in denen sie die Angst schüren, ich könnte meine Handynummer verlieren, wenn ich den Vertrag bei MD nicht aktiv verlängere. Ist das nicht unlauter? Ich empfinde das als ziemliche Vera... Wenn ich es nicht besser wüsste - man könnte glatt drauf reinfallen.Wir baten den Leser, uns die betreffenden Mails weiterzuleiten, um den Wortlaut zu prüfen. Im Fuß aller dieser Mails steht: "Sie erhalten unsere Informationen zu wichtigen Vertragsangelegenheiten an folgende E-Mail-Adresse: [Mailadresse des Kunden]." Wir gingen also zunächst davon aus, dass mobilcom-debitel diese Mails als Bestandteil der Vertragsbeziehung sieht und nicht als Werbe-E-Mails. In den Mails fanden sich dann aber folgende Texte:
- "Verlieren Sie nicht Ihre Rufnummer!"
- "möchten Sie weiterhin unter Ihrer gewohnten Rufnummer für Freunde und Familie erreichbar sein? Verlängern Sie einfach Ihren Vertrag und behalten Sie auch in Zukunft Ihre Rufnummer."
Diese Formulierungen klangen nach unserer Auffassung aber ganz klar nach Werbung für eine Vertragsverlängerung. Außerdem war das unserer Meinung nach eine irreführende Aussage, denn der Kunde verliert die Rufnummer bei einer Portierung zu einem anderen Anbieter ja gar nicht. Der Text sugerriert aber, dass die Vertragsverlängerung die einzige Möglichkeit ist, die bisherige Rufnummer zu behalten.
mobilcom-debitel gelobt Besserung
Wir wandten uns also an mobilcom-debitel und fragten dort nach, ob es nicht dem Kunden gegenüber transparenter wäre, hier korrekt zu informieren und die Portierungsmöglichkeit zu erwähnen, bzw. diese unzulässige Vermischung von Vertragsangelegenheiten und Werbung am besten ganz zu unterlassen. Daraufhin schrieb uns ein Sprecher von mobilcom-debitel:
Wir können Ihnen mitteilen, dass E-Mails mit dem von Ihnen genannten Inhalt an einzelne Kunden verschickt werden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Bestandteil der Vertragsbedingungen, als vielmehr um eine werbliche Ansprache mit einer entsprechenden Vorteilsargumentation für den Kunden, ohne einen für uns erkennbaren Verweis darauf, dass eine Vertragsverlängerung die einzige Möglichkeit ist, die Rufnummer zu behalten. Aus dem genannten Grund wird diese E-Mail ausschließlich an Kunden versendet, die ausdrücklich ihre Einverständniserklärung zum Erhalt von Werbematerial bei uns hinterlegt haben, nicht aber an alle Vertragskunden. Wir bedauern, dass die Formulierung nicht bei allen auf ein einheitliches Verständnis stößt, und haben Ihre E-Mail zum Anlass genommen, die Kollegen aus dem Bestandskundenmanagement zu bitten, die entsprechende Passage zu überprüfen und ggf. anzupassen. Vielen Dank auch für Ihre zusätzlichen Hinweise zur Transparenz, die wir ebenfalls gern weitergeleitet haben.Wer also nach einer Kündigung keine Werbe-E-Mails mehr bekommen möchte, sollte spätestens mit Absenden der Kündigung auch die bei Vertragsabschluss erteilte Werbeeinwilligung widerrufen. Zwischen Kündigung und Auslaufen des Vertrags sollte der Kunde vom Provider dann tatsächlich nur noch wichtige Vertragsinformationen erhalten.
Beim Handykauf und beim Abschluss von Festnetz-, Mobilfunk- oder DSL-Verträgen gibt es allerhand zu beachten. In Meldungen und Ratgebern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hintergrund-Infos, um als Verbraucher gut informiert zu sein.