Mehr Mobilfunk-Netze auf 700-MHz-Frequenzen
Mehr Mobilfunknetze auf 700-MHz-Frequenzen
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Die EU-Staaten wollen zusätzliche Frequenzen für
schnelles Internet freimachen. Das 700-Megahertz-Band soll
bis 2020 in Europa für drahtlose Breitbanddienste freigegeben werden.
Darauf verständigten sich die für Telekommunikation zuständigen
Minister der EU-Staaten in Brüssel und folgten damit den Plänen der EU-Kommission.
Deutschland ist bei diesem Schritt Vorreiter und
hat die Frequenzen schon vor einem Jahr an die Mobilfunkanbieter versteigert.
Gleichzeitig haben die Minister aber auch beschlossen, dass Rundfunkdienste im Frequenzbereich unter 700 MHz mindestens bis 2030 Priorität haben sollen. Damit wären TV-Angebote per Antenne bis dahin gesichert. Bevor die neuen Regelungen wirksam werden, müssen sich die EU-Staaten aber noch mit dem Europaparlament einigen. Am Ende müssen beide zustimmen.
Deutschland hat Weichen für Frequenz-Räumung schon gestellt
Mehr Mobilfunknetze auf 700-MHz-Frequenzen
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Der Frequenzbereich zwischen 470 und 790 MHz wird derzeit in
erster Linie für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone genutzt,
etwa bei Theateraufführungen, Konzerten und Sportveranstaltungen.
In Deutschland werden durch die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2, die
in diesen Tagen durch den Start von DVB-T2 beginnt, die Frequenzen oberhalb von
700 MHz sukzessive geräumt. Danach können die Mobilfunkanbieter beginnen, ihre
Netze auf den Frequenzen zu betreiben und so mehr Bandbreite anzubieten.
Die meisten Kunden können die Netze dann jedoch noch nicht nutzen, weil nur wenige Endgeräte derzeit diese Frequenzen unterstützen. Durch die EU-weite Nutzung der Frequenzen ergeben sich für deutsche Nutzer zwei Vorteile: Zum einen wird es keine TV-Einstrahlung und Störungen aus dem Ausland in Grenzregionen geben und zum anderen wird es für Handyhersteller und Netzwerkausrüster attraktiver und günstiger, Hardware und Chips für den neuen Frequenzbereich zu entwickeln.
Wie der zeitliche Plan zur Umstellung in Deutschland ist, lesen Sie in einem Hintergrundartikel.