PASSWORTREGELUNG

Digitales Erbe: Frühzeitig den digitalen Nachlass regeln

Der digitale Nachlass eines Verstorbenen ist für Erben mit allerlei Tücken verbunden. Denn häufig kennen sie weder alle seine Online-Konten, geschweige denn die nötigen Passwörter.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Was machen die Erben mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen? Was machen die Erben mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen?
Bild: dpa
Nach dem Tod eines Menschen hat dessen Erbe schon genug damit zu tun, sich durch den fassbaren Papierwust zu quälen. Und dann kommt noch der virtuelle Papierkram hinzu. Die meisten wissen gar nicht, was der digitale Nachlass eines Angehörigen alles umfasst. Häufig kennen Angehörige weder alle Online-Konten noch die Passwörter des Verstorbenen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einige Ratschläge, wie man Überblick über die digitale Existenz erhält, aufgelistet:

Computer analysieren lassen

Was machen die Erben mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen? Was machen die Erben mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen?
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Den PC oder das Notebook des Verstorbenen an Dritte weiterzugeben, davon raten die Experten des vzbv ab. Zwar gibt es spezialisierte Unternehmen, die den Computer des Verstorbenen unter die Lupe nehmen, vorhandene Daten analysieren und auf Wunsch Online-Konten löschen. Dadurch würden aber auch viele persönliche Daten an Dritte weitergegeben, warnen die Verbraucherschützer.

Online-Spurensuche

Google-Konto, Facebook-Account und wo war der Verstorbene noch angemeldet? Die Suche nach allen Accounts kann sich als sehr kompliziert und umfangreich herausstellen. Die Empfehlung des vzbv sind Unternehmen, die mit wenigen persönlichen Daten des Verstorbenen im Netz auf die Suche gehen. Meist reichen schon Name und Adresse aus, um bei den größeren deutschen Online-Diensten zu überprüfen, welche Konten und Verträge womöglich existieren.

Absprachen noch zu Lebzeiten

Damit nach dem Tod keine mühsame Spurensuche nötig ist, sollte man am besten ein Verzeichnis seiner E-Mail-Accounts, Shopping-Konten oder Social-Media-Profile und den zugehörigen Passwörtern anlegen. Zur Sicherheit kann dieses verschlüsselt etwa auf einem USB-Stick gespeichert werden. Diese Liste lässt sich gemeinsam mit einer Anweisung, was mit den Konten nach dem Tod geschehen soll, an einem sicheren Ort deponieren.

Besser keine Cloud-Dienste nutzen

Von Diensten, die anbieten, gegen eine Gebühr sämtliche Zugangsdaten online zu speichern und sie im Falle des Todes an die Erben auszuhändigen, rät der vzbv ab. Um sich vor Diebstahl zu schützen, sollten Passwörter nie an Dritte weitergegeben werden.

Gesetzliche Regelung

Die allgemeine rechtliche Regelung sieht so aus, dass der Erbe auch alle Online-Konten des Verstorbenen erbt. Zugriff bekommt er aber nur, solange der postmortale Persön­lichkeits­schutz des Verstorbenen nicht betroffen ist. Der Anspruch beschränkt sich somit auf vermögens­rechtliche Positionen. Bei E-Mail-Diensten spielt zusätzlich das Fernmelde­geheimnis eine Rolle, deshalb gewähren Anbieter keinen Zugriff auf die Konten. Allein schon deswegen ist es sinnvoll, zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen.

Was eine Erbengemeinschaft beachten muss, haben wir in einer gesonderten Meldung zusammengefasst.

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