Bundesnetzagentur

300 000 Euro Bußgeld bei unerlaubter Telefonwerbung

Auch automatische Anrufmaschinen sind verboten
Von Thorsten Neuhetzki

Telefonwerbung: Bußgeld bis zu 300 000 Euro Telefonwerbung: Bußgeld bis zu 300 000 Euro
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Unerlaubte Telefonwerbung kann künftig für die An­rufer noch teurer werden als bislang schon. Nach Angaben der Bundes­netzagen­tur sind ab morgen Buß­gelder von bis zu 300 000 Euro möglich. Außer­dem können künftig auch Werbe­anrufe von Anruf­maschinen als Ord­nungs­widrigkeit geahndet werden. Möglich macht das eine Änder­ung des Gesetzes gegen den un­lauteren Wett­bewerb (UWG), die am 9. Oktober in Kraft tritt.

"Ich freue mich, dass der Gesetz­geber den Bußgeld­rahmen deutlich erhöht hat. Auch wir haben uns im Rahmen des Gesetz­gebungs­verfahrens dafür eingesetzt. Unseriösen Werbe­treibenden droht damit eine angemessene Geldbuße", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundes­netzagentur. Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, stellt eine Ordnungs­widrigkeit dar. Bisher von der Bundesnetzagentur festgestellte Verstöße waren meist auf die Verwendung von nicht rechtskonformen General­einwilligungen zurückzuführen, die angeblich über Gewinn­spielteil­nahmen im Internet abgegeben wurden. Die betroffenen Unternehmen kauften solche Einwilligungen häufig zusammen mit den für die Anrufe verwendeten Adressdaten bei Datenhändlern.

Bundesnetzagentur ruft Verbraucher zur Meldung von Werbeanrufen auf

Telefonwerbung: Bußgeld bis zu 300 000 Euro Telefonwerbung: Bußgeld bis zu 300 000 Euro
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Die Bundes­netzagentur ist in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich gegen derartige Anrufe vorgegangen, indem sie die Abschaltung von hierfür genutzten Rufnummern angeordnet und Rech­nungs­legungs- und In­kassierungs­verbote aus­gesprochen hat. Diese verwaltung­srechtlichen Maßnahmen haben zu einem deutlichen Rückgang der Be­schwerde­zahlen geführt. Die Möglichkeit, in solchen Fällen auch Bußgelder zu verhängen, erweitert die bisherigen Befugnisse.

Allerdings braucht die Bundes­netzagentur für die Ahndung der Vorfälle die Mithilfe der betroffenen Verbraucher. Sie sollen aus ihrer Sicht unerlaubte Werbeanrufe melden. Dabei sind verschiedene Daten notwendig. So benötigt der Regulierer das Datum des Anrufs, die auf dem Telefon­display des Angerufenen angezeigte Rufnummer, das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstl­eistung sowie den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist. Die Daten können über die Webseite der Bundesnetzagentur über ein Online-Formular [Link entfernt] oder ein PDF eingereicht werden.

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