Themenspezial: Verbraucher & Service Verboten

Kampf dem Telefon-Terror: Spanien verbietet Werbeanrufe zu bestimmten Zeiten

Werbeanrufe am Abend, in der Nacht und am Wochenende können störend sein - Spanien zieht jetzt die Reißleine und verbietet diese zu bestimmten Zeiten. Ein Modell für Deutschland?
Von mit Material von dpa

Kampf dem Telefon-Terror: Spanien verbietet Werbeanrufe zu bestimten Zeiten Kampf dem Telefon-Terror: Spanien verbietet Werbeanrufe zu bestimmten Zeiten
Bild: dpa
Spanien schränkt die Telefonreklame weiter ein. Werbeanrufe an Wochenenden, an Feiertagen und werktags in Nacht von 21.00 bis 9.00 Uhr werden für illegal erklärt. Dies sieht eine Reform des Ver­braucher­schutz­ge­setzes vor, die das Madrider Parlament in erster Lesung verabschiedet hat.

Kampf dem Telefon-Terror: Spanien verbietet Werbeanrufe zu bestimten Zeiten Kampf dem Telefon-Terror: Spanien verbietet Werbeanrufe zu bestimmten Zeiten
Bild: dpa
Die Reform soll die Verbraucher besser vor den als störend empfundenen Werbeanrufen schützen. Schon jetzt sind telefonische Offerten in Spanien ohne Zustimmung des Kunden nach dem Gesetz über unlautere Werbung nicht zugelassen. Allerdings wird gegen diese Regelung häufig verstoßen.

"Wenn die Unternehmen bisher gegen ein Gesetz verstoßen haben, werden sie künftig gegen zwei Gesetze verstoßen", kritisierte der Verbraucherverband Facua. Die Organisation verlangte nach einem Bericht der Zeitung "El País" eine drastische Verschärfung der Strafen für illegale Telefonwerbung.

Ein Modell für Deutschland? - Eher unwahrscheinlich...

In Deutschland ist die Gesetzgebung bezüglich Telefonwerbung schon relativ streng, eine Zeitbegrenzung gibt es allerdings bisher nicht. Seriöse Telefonmarketing-Firmen vermeiden es in der Regel auch tunlichst, Verbraucher am Abend und am Wochenende anzurufen. Denn die Toleranz bei den Verbrauchern ist diesbezüglich relativ gering und führt nach einem solchen Anruf in der Regel dazu, dass sich das Bild des Kunden von der Marke oder dem Produkt zum Negativen verändert. In anderen Ländern ist es allerdings gang und gäbe, diese "Cold Calls" vorzugsweise am Abend durchzuführen. Von daher besteht in Deutschland momentan wenig Veranlassung, ein solches Gesetz zu erlassen.

Grundsätzlich dürfen in Deutschland bestehende oder potenzielle Kunden nur angerufen werden, wenn der Kunde dazu explizit sein Einverständnis gegeben hat. Wer ohne Erlaubnis angerufen wird, kann über die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt Klage erheben. Auf jeden Fall sollte der Angerufene schleunigst dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass er seine Erlaubnis für Telefonwerbung zurückzieht - oder dass es nie eine solche Erlaubnis gegeben hat. Nervend können auch von Handy-Providern per SMS versandte Mitteilungen zu Ermäßigungen, Aktionen oder Optionen sein, die den Kunden zu nachtschlafender Zeit erreichen.

Doch auch in Deutschland gibt es schwarze Schafe, die sich weder an die gesetzlichen Vorschriften noch an gewisse Uhrzeiten halten. Um hiervon möglichst wenig belästigt zu werden, ist es sinnvoll, beim Verteilen der eigenen Telefonnummer(n) sorgsam zu sein und diese beispielsweise nicht bei allen möglichen Gewinnspielen anzugeben. Denn mit der Teilnahme an Gewinnspielen stimmt der Kunde oft der werblichen Nutzung der Telefonnummer zu - oder auch der Weitergabe der Nummer an andere Firmen.

Mehr zum Thema unerwünschte Werbeanrufe