Bedenken

ANGA: Finanzielle Mehrbelastung für über 12 Mio. Haushalte

Der ANGA-Verband ist mit dem TKG-Entwurf unzu­frieden. Es solle mehr Wert auf schnellen Netz­ausbau bis in die Häuser, statt auf Über­regu­lie­rung gelegt werden, die Entbü­rokra­tisie­rung gehe nicht weit genug.
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ANGA-Präsident Thomas Braun äußert starke Bedenken zum TKG-Entwurf. ANGA-Präsident Thomas Braun äußert starke Bedenken zum TKG-Entwurf.
Foto: dpa / Picture Alliance
Das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz stellt wich­tige Weichen für die Branche. Verständ­lich, dass sich Orga­nisa­tionen und Verbände zu Wort melden, um ihre Vorstel­lungen im TKG wieder zu finden. Der Breit­band­ver­band ANGA ist als „Arbeits­gemein­schaft für Betrieb und Nutzung von Gemein­schafts­antennen- und -vertei­ler­anlagen“ bereits 1974 entstanden, damals standen Kabel-TV-Netze ganz oben auf der poli­tischen Agenda. Im aktu­ellen Diskus­sions­ent­wurf für ein „Tele­kom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz“ (TKMoG) vermisst die ANGA ein konse­quentes Bekenntnis zum eigen­wirt­schaft­lichen Gigabit-Ausbau. Viele Ände­rungen würden den Gigabit-Ausbau bremsen statt beschleu­nigen.

Angst vor Wegfall der Umla­gefä­hig­keit

ANGA-Präsident Thomas Braun äußert starke Bedenken zum TKG-Entwurf. ANGA-Präsident Thomas Braun äußert starke Bedenken zum TKG-Entwurf.
Foto: dpa / Picture Alliance
Für ANGA-Präsi­dent Thomas Braun habe Corona "deut­lich vor Augen geführt, wie wichtig leis­tungs­fähige Breit­band­netze bis in jede Wohnung für alle Lebens­bereiche sind". Beson­dere Bedenken hat ANGA an der miet­recht­lichen Umla­gefä­hig­keit der Betriebs­kosten von Inhouse-Breit­band­netzen. Wenn Mieter die Kosten­umlage gegen­über ihrem Vermieter kündigen können, würde den Netz­betrei­bern und Wohnungs­unter­nehmen eine extrem wich­tige Grund­lage für die Anbin­dung der Wohnungen an moderne Glas­faser- und Giga­bit­netze genommen.

ANGA befürchtet parallel eine finan­ziellen Mehr­belas­tung für über 12 Millionen Haus­halte führen, die ihre Fernseh- und Hörfunk­pro­gramme über rabat­tierte Mehr­nut­zer­ver­träge ihres Vermie­ters empfangen. Empfänger von Arbeits­losen­geld II oder von Grund­siche­rung wären betroffen, da sie künftig ihre Kosten selbst aus dem Regel­satz zahlen müssten.

Vertrags­lauf­zeit und Zugang zu Leer­rohren

Auch die Vertrags­lauf­zeit von nur noch 12 statt wie bisher maximal 24 Monate liegt den Kabel­anbie­tern schwer im Magen, Europa sehe 24 Monate Mindest­lauf­zeit vor. Thomas Braun fürchtet „neue Beschrän­kungen bei der Produkt- und Vertrags­gestal­tung" die den TK-Anbie­tern Diffe­ren­zie­rungs­mög­lich­keiten im Wett­bewerb nehmen.

Das EU-Recht verpflichtet markt­mäch­tige Unter­nehmen, ihren Wett­bewer­bern Zugang zu vorhan­denen Leer­rohren zu gewähren. Das sollte vorrangig vor anderen Zugangs­formen möglich sein, denn einge­sparte Tief­bau­arbeiten senken die Kosten des Ausbaus, im Entwurf habe das nicht die notwen­dige Prio­rität.

Ein Ansprech­partner bei Baumaß­nahmen

Positiv findet ANGA die Erleich­terungen bei der Bean­tra­gung und Geneh­migung von Baumaß­nahmen, Ziel wäre eine gemein­same Ansprech­stelle (One-Stop-Shop).

Der ANGA Breit­band­ver­band e.V. vertritt die Inter­essen von mehr als 200 Unter­nehmen der deut­schen Breit­band­branche. Zu den Mitglieds­unter­nehmen des Verbandes zählen u.a. Voda­fone, Tele Columbus (PŸUR), Telekom Deutsch­land, EWE TEL, NetCologne, M-net, wilhelm.tel, willy.tel und eine Viel­zahl von lokalen und regio­nalen Kabel- und Glas­faser­netz­betrei­bern, die mehr als 20 Millionen Kunden mit Fern­sehen und Breit­bandin­ternet versorgen. Ende 2019 hatten mehr als 25 Millionen Haus­halte Zugang zu Gigabit-Netzen der ANGA-Netz­betreiber.

Auch der Breit­band­ver­band BREKO und der VATM hatten sich zum neuen TKG geäu­ßert.

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