Breitbandausbau: Verband warnt vor Trenching
Beim Trenching werden die Glasfaserleitungen in einer Tiefe zwischen 20 und 40 Zentimeter ins Erdreich gelegt. Zum Vergleich: Die Gas- oder Stromleitung befindet sich in der Regel 60 bis 80 Zentimeter unterhalb der Oberfläche. Daraus ergibt sich ein Problem: Wenn Arbeiten an den tiefer liegenden Infrastrukturen vorgenommen werden müssen, besteht die Gefahr, dass die darüber liegende Glasfaserleitung beschädigt wird.
In den ersten fünf Jahren, nachdem das Glasfasernetz gebaut wurde, greift zwar die Gewährleistung des Netzbetreibers, aber nach dem Ende der Frist laufen die Kommunen Gefahr, mit "beachtlichen Folgekosten für ihre Haushalte konfrontiert zu werden", sagt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. Diese könnten je nach Anlagengröße mittel- bis langfristig durchaus in die Millionen gehen.
Beim Trenching liegen die Glasfaserkabel im Erdreich über anderen Infrastrukturen. Müssen diese bearbeitet werden, könnten die Glasfasern beschädigt werden.
Foto: MH Media
"Finanzielles russisches Roulettespiel mit sechs Patronen"
Der FRK führte zu dieser Thematik einen Workshop für seine Mitglieder durch. Viele mittelständische Netzbetreiber hätten in der Veranstaltung die Skepsis der Bauwirtschaft geteilt, die Folgekosten für Kommunen „dieser von einigen Breitbandberatern und Anbietern verharmlosend als alternative Methode zur Glasfaserverlegung propagierten Bauverfahren“ zu unterschätzen.
In dem Workshop wurden Beispielrechnungen erläutert, wonach die Haftung für Schäden an den per Trenching verlegten Glasfaserleitungen voll zulasten der Kommunen gehen. Deshalb betrachtet Labonte den Einsatz von Trenching ohne ausreichende Garantien durch den Netzbetreiber als „ein finanzielles russisches Roulettespiel mit sechs Patronen in der Trommel", bei dem die Kommunen immer häufiger die Verlierer seien, weil sich die mit Trenching ausbauenden Unternehmen nach Ablauf der Gewährleistung aus der Verantwortung schlichen.
"Nicht einschüchtern lassen"
Beim Trenching liegen die Glasfaserkabel im Erdreich über anderen Infrastrukturen. Müssen diese bearbeitet werden, könnten die Glasfasern beschädigt werden.
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Der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte warnt Kommunen vor unerwarteten Folgekosten, wenn neue Glasfasernetze per Trenching verlegt werden
Foto: FRK
Der FRK-Vorsitzende weist zudem auf Unternehmen im Markt hin, die nur dann Glasfasernetze errichten, wenn Trenching von den Kommunen genehmigt werde. Damit würden die Unternehmen ihre Investoren mit Verweis auf eine hohe Zahl an anschließbaren Haushalten (Homes Passed) in weitere Investments treiben. Laut Labonte fehle allerdings häufig der Hinweis, dass die Investitionen für die kostenintensive Erschließung der Gebäude mit Hausanschlüssen inklusive des Abschlusses einer Grundstückseigentümererklärung (GEE) sowie Anschlussverträge der Einzelhaushalte noch zu erfolgen hätten.
Labonte rät den Kommunen daher, sich nicht einschüchtern zu lassen. Es gäbe ausreichend, teils neue Unternehmen, die als privatwirtschaftlicher Partner der Kommunen auf den herkömmlichen Tiefbau setzten. "Für unsere traditionell mittelständischen, meist lokal oder regional verwurzelten FRK-Mitglieder gilt die übliche Faustformel: 60 Zentimeter unter dem Bürgersteig, 80 Zentimeter unter der Straße und 120 Zentimeter unter Kreis-, Landes- und Bundesstraßen! Diese Tiefen, gepaart mit einer hervorragenden Dokumentation der verlegten Leitungen, bieten seit vielen Jahrzehnten die Gewähr für ein reibungsloses Zusammenspiel beim Bau und Unterhaltung der Infrastrukturen, wenn früher oder später wieder notwendige Arbeiten anfallen“, erklärt Labonte.
Aufwändige Genehmigungen für Grabungen und hohe Kosten schrecken Unternehmen vom Glasfaser-Ausbau ab. Ein Ausweg sind alternative Verlegetechniken - wir zeigen einige Beispiele aus der Praxis.