EU-Roaming

Einführung der EU-Roamingtarife abgeschlossen

Ab heute kein Antrag zum Wechsel in den EU-Tarif mehr nötig
Von Christian Horn

Mobilkunden sollten künftig im EU-Ausland trotz EU-Tarif das Handy weiterhin mit Bedacht verwenden. Das Telefonieren im Roaming im EU-Ausland ist durch die EU-Verordnung schon deutlich günstiger geworden, aber trotzdem können die Preise noch nicht mit denen im Inland mithalten. Daher ist es weiterhin wichtig, sich im Vorfeld der Reise entsprechend zu informieren. So sind die EU-Tarife nur für die EU-Länder gültig und bei Reisen in Nicht-EU-Länder wie Schweiz, Norwegen oder die Türkei greifen die EU-Tarife selbstverständlich nicht. Unbedachtes Telefonieren aus solchen Ländern kann dann zu bösen Überraschungen bei der nächsten Mobilfunk-Rechnung führen. Ebenso reguliert die EU-Verordnung nicht die Preise für SMS, MMS oder Daten im Ausland.

Als Beispiel sei hier T-Mobile mit T-Mobile Weltweit genannt: Auslandstelefonate in der Schweiz, Norwegen, der Türkei und in anderen Länder der Zone 2 wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Moldavien sowie Andorra und Lichtenstein und in Übersee die USA und Kanada schlagen hier mit teuren 1,49 Euro pro Minute für ausgehende Gespräche und 0,69 Euro pro Minute für eingehende Gespräche zu Buche.

Zudem sollten sich die Mobilfunk-Nutzer vor Reiseantritt überlegen, ob für ihr spezielles Reiseziel und für ihre individuellen Telefonie-Gewohnheiten die Buchung einer Reise-Option oder die Wahl eines anderen Roaming-Tarifes nicht günstiger ist als der EU-Tarif. Hier ist also der Preisvergleich zwischen EU-Tarif und Options-Tarifen angesagt, damit eventuelle Kostenfallen, die die neuen EU-Auslandstarife bergen können, vermieden werden können.

Auch der Einsatz spezieller Prepaid-Karten für günstigere Telefonate im Ausland sollte in Erwägung gezogen werden. Mit solchen Auslands-Prepaid-Karten können deutliche Kosteneinsparungen erzielt werden. Nachteil dieser Karten sind allerdings die teilweise schlechte Erreichbarkeit oder gelegentlich technische Probleme.

Weitere Informationen und Tipps zum Telefonieren im Ausland finden Sie in unserem Roaming-Ratgeber.

EU-Roamingverordung ist zunächst für drei Jahre gültig

Die am 30. Juni in Kraft getretene EU-Roamingverordung wird zunächst für drei Jahre gültig sein. Während dieser Zeit wollen die EU-Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden die Durchführung der Verordnung beobachten und nach 18 Monaten soll die Kommission die Verordnung erneut beurteilen und entscheiden, ob diese verlängert werden sollte.

Der EU-Verordnung zufolge soll im Jahr 2008 mit dem Stichtag zum 30. August der EU-Tarif auf 54,7 Cent pro Minute für abgehende Gespräche und auf 26,2 Cent pro Minute für eingehende Gespräche weiter gesenkt werden. Für das Jahr 2009 mit Stichtag ebenfalls zum 30. August ist eine weitere Absenkung auf 51,2 Cent pro Minute für abgehende Gespräche beziehungsweise auf 22,6 Cent pro Minute für eingehende Gespräche vorgesehen. Weitere Informationen zum EU-Tarif finden Sie bei uns auf einer Infoseite zum Thema.

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