Start ohne Anbieter

Alternative Roaming-Provider kommen erst später - Preise sinken trotzdem

Die alternativen Roaming-Provider, die zum 1. Juli starten sollten, scheint es noch nicht zu geben. Die Preise sinken trotzdem innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Was den Reise-Fan in Zukunft erwartet, lesen Sie bei uns.
Von

Neu ab 1. Juli: Alternative Roaming-Anbieter - gibt es schon welche?

Der 1. Juli sollte etwas ganz Neues bringen: Die alternativen Roaming-Provider (aRP). Die Geschichte erinnert ein wenig an angemeldetes Call-by-Call im Festnetz, funktioniert aber doch ein wenig anders.

Durch die Einführung dieses Gesetzes müssen Roaming-Anbieter nicht mehr zwingend Netzwerkbetreiber sein. Sie benötigen nun lediglich einen laufenden Vertrag mit einem heimischen Netzbetreiber (z. B. bei Telekom, Vodafone, E-Plus oder Telefónica o2) oder mit einem Service-Provider (z. B. Drillisch oder mobilcom-debitel (Freenet AG). So könnten diese alternativen Roaming-Provider über entsprechende Verträge Sprach-, Nachrichten- und/oder Datendienste anbieten. Für Telefonate und Datenverbindungen in Netzen außerhalb der EU bleiben weiterhin ausschließlich die "Heim"-Anbieter zuständig.

Vor Ort kaufen oder lange vorher?

Die Mitgliedsstaaten der EU senken ihre Roaming-Gebühren Die Mitgliedsstaaten der EU senken ihre Roaming-Gebühren
Bild: dpa
Denkbar ist, dass der Kunde bereits vor der Reise für ein bestimmtes Land ein Minuten- und/oder Daten-Paket bucht. Eine weitere Möglichkeit ist, ein Angebot des lokalen Roaming-Anbieters vor Ort nach der Ankunft am Urlaubsort für eine gewisse Zeit zu kaufen. Hier kann es jedoch sein, dass der aRP vor Ort allerdings nur Datenroaming oder nur Sprachroaming anbietet. In einigen Ausnahmefällen ist auch das Zuschalten einer lokalen Rufnummer bei dem Mobilfunkanbieter vor Ort möglich.

Bei all den Möglichkeiten müssen die Netzbetreiber aus der Heimat des Kunden sicherstellen, dass alle Roaming-Aktivitäten über den vom Kunden ausgewählten alternativen Roaming-Anbieter bearbeitet und verrechnet werden können.

Schließt man einen Handy-Vertrag z. B. in Deutschland ab (auch eine Prepaid-Karte ohne Laufzeit ist juristisch ein Vertrag), entscheidet man sich für ein Netz und die Tarife des Anbieters. Gerät der Kunde an eine Stelle, wo das "eigene" Netz nicht vorhanden ist, kann man das Handy dort nicht nutzen oder muss die Karte eines anderen Anbieters einlegen oder ein Dual-SIM-Modell verwenden.

Deutsche SIM im Ausland nutzen

Fahren Urlauber mit ihrer deutschen SIM-Karte ins Ausland, stehen ihnen verschiedene lokale Netze zur Auswahl. Ein Telekom-D1-Kunde, der nach Österreich fährt, kann Mobilkom A1, T-Mobile Austria oder Drei (früher auch Orange.at) nutzen. Mit der Neuregelung könnte man einen Vertrag direkt mit Drei in Österreich oder einem völlig neuen Roaming-Anbieter abschließen, der wiederum über Großhandelsabkommen mit einem oder mehreren Roaming-Netzbetreibern verfügt.

Dadurch könnten theoretisch günstigere Preise als die von der EU regulierten möglich sein. Wiederum könnte die Telefonie oder der SMS-Versand auch punktuell teurer sein, wie es bei Call-by-Call im Festnetz heute schon der Fall ist. Zudem müssen die Preise nicht zwingend stabil bleiben, sondern können sich ändern und saisonal sogar schwanken - wie wir es von den Benzin-Tankstellen her kennen. Der preisbewusste Roaming-Kunde müsste sich dann informieren, welcher Anbieter zu welcher Zeit welchen Tarif anbietet und welcher nicht.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was die EU durch die Lockerung der Regelungen bezweckt.

Mehr zum Thema Roaming