Handy als Navi im Auto: Anfassen verboten
Vorsicht bei der Handy-Nutzung im Auto - auch als Navi!
Bild: Vodafone
Dass man im Auto nicht mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren
oder gar eine SMS schreiben darf, dürften die meisten Verkehrsteilnehmer
inzwischen verinnerlicht haben. Nicht ganz so weitläufig bekannt ist aber die
Tatsache, dass man als Fahrer während der Fahrt ein eingeschaltetes Mobiltelefon
eigentlich noch nicht einmal überhaupt in der Hand halten oder für andere
Zwecke nutzen darf. So erging es auch einem 29jährigen in Holzwickede, der sein
Smartphone als
Navi-Ersatz verwendet hatte und dazu in die Hand nahm.
Eine Polizeistreife wurde auf das Fehlverhalten aufmerksam und verhängte ein
Bußgeld. Der Beschuldigte protestierte vor Gericht, kam damit jedoch nicht
durch: Die Strafe muss gezahlt werden.
Vorsicht bei der Handy-Nutzung im Auto - auch als Navi!
Bild: Vodafone
Die Argumentation des Mannes geht dabei allerdings an der aktuellen
gesetzlichen Regelung vorbei. Diese sieht in jedem Fall eine Strafe vor, wenn
während der Fahrt ein eingeschaltetes Mobiltelefon in die Hand genommen wird -
zu welchem Zweck auch immer. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist dies eine
verbotene "Benutzung". Eine solche liege laut Begründung des Gerichtes "in
jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von
Navigationsdaten." Der Gesetzgeber sieht hier zu viel Gefahr der Ablenkung für
den Autofahrer und damit ein erhöhtes Unfallrisiko. Der aktuell Betroffene in
Holzwickede kommt demnach nicht um die Zahlung der Strafe herum, 40 Euro
kostet in der Verstoß.
Gesetzesänderung in Sicht
Es könnte allerdings sein, dass sich an der gesetzlichen Situation demnächst etwas ändert. So gibt es wie berichtet Bestrebungen, die Bestrafung der Handy-Nutzung im Auto dahingehende zu ändern, dass die Nutzung von Smartphone-Apps unter gewissen Umständen - der Einsatz des Handys als Navigationsgerät würde darunter fallen - gestattet werden könnte. Zuspruch für eine Überarbeitung der entsprechenden Paragraphen kommt unter anderem vom Deutschen Verkehrsgerichtstag und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Da es hier allerdings noch viele Detailfragen zu klären gibt und außerdem die Mühlen in solchen Fällen häufig eher langsam zu mahlen pflegen, kann es mit einer neuen Regelung noch dauern. Bis dahin gilt also: Im Zweifel lieber die Hände weg vom Handy.