Erwischt

Handy als Navi im Auto: Anfassen verboten

Der Verzicht auf Telefonieren und SMS schützt nicht vor Strafe
Von Steffen Herget

Vorsicht bei der Handy-Nutzung im Auto - auch als Navi! Vorsicht bei der Handy-Nutzung im Auto - auch als Navi!
Bild: Vodafone
Dass man im Auto nicht mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren oder gar eine SMS schreiben darf, dürften die meisten Verkehrs­teilnehmer inzwischen verinnerlicht haben. Nicht ganz so weitläufig bekannt ist aber die Tatsache, dass man als Fahrer während der Fahrt ein eingeschaltetes Mobiltelefon eigentlich noch nicht einmal überhaupt in der Hand halten oder für andere Zwecke nutzen darf. So erging es auch einem 29jährigen in Holzwickede, der sein Smartphone als Navi-Ersatz verwendet hatte und dazu in die Hand nahm. Eine Polizeistreife wurde auf das Fehlverhalten aufmerksam und verhängte ein Bußgeld. Der Beschuldigte protestierte vor Gericht, kam damit jedoch nicht durch: Die Strafe muss gezahlt werden.

Vorsicht bei der Handy-Nutzung im Auto - auch als Navi! Vorsicht bei der Handy-Nutzung im Auto - auch als Navi!
Bild: Vodafone
Die Argumentation des Mannes geht dabei allerdings an der aktuellen gesetzlichen Regelung vorbei. Diese sieht in jedem Fall eine Strafe vor, wenn während der Fahrt ein eingeschaltetes Mobiltelefon in die Hand genommen wird - zu welchem Zweck auch immer. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist dies eine verbotene "Benutzung". Eine solche liege laut Begründung des Gerichtes "in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten." Der Gesetzgeber sieht hier zu viel Gefahr der Ablenkung für den Autofahrer und damit ein erhöhtes Unfallrisiko. Der aktuell Betroffene in Holzwickede kommt demnach nicht um die Zahlung der Strafe herum, 40 Euro kostet in der Verstoß.

Gesetzesänderung in Sicht

Es könnte allerdings sein, dass sich an der gesetzlichen Situation demnächst etwas ändert. So gibt es wie berichtet Bestrebungen, die Bestrafung der Handy-Nutzung im Auto dahingehende zu ändern, dass die Nutzung von Smartphone-Apps unter gewissen Umständen - der Einsatz des Handys als Navigations­gerät würde darunter fallen - gestattet werden könnte. Zuspruch für eine Überarbeitung der entsprechenden Paragraphen kommt unter anderem vom Deutschen Verkehrsgerichtstag und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Da es hier allerdings noch viele Detailfragen zu klären gibt und außerdem die Mühlen in solchen Fällen häufig eher langsam zu mahlen pflegen, kann es mit einer neuen Regelung noch dauern. Bis dahin gilt also: Im Zweifel lieber die Hände weg vom Handy.

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