Urteil

"Kein Telekom-Anschluss mehr nötig": Irreführende Werbung

Kein vollwertiger Anschluss, sofern kein Call by Call oder Preselection möglich ist
Von Marie-Anne Winter

Richterspruch zu Telekom Anschluss Urteil: "Kein Telekom-Anschluss mehr nötig" ist irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
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Die Werbeaussage "Kein Telekom-Anschluss mehr nötig", mit der ein Kabelnetzanbieter seine Produkte bewarb, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs irreführend, wenn der Kunde nicht die Möglichkeit hat, Call-by-Call-Telefonate zu führen oder eine Preselection-Voreinstellung vorzunehmen. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 20. Januar (Az.: I ZR 28/09) entschieden die Richter zugunsten der Telekom, die gegen den Kabelanbieter geklagt hatte.

Richterspruch zu Telekom Anschluss Urteil: "Kein Telekom-Anschluss mehr nötig" ist irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
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Die Telekom ging gegen ihren Wettbewerber vor, nachdem dieser für sein Flatrate-Angebot mit dem Slogan "Kein Telekom-Anschluss mehr nötig" geworben hatte. Nach Ansicht der Telekom war diese Aussage irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil dem Kunden damit suggeriert werde, dass er alle Telefonoptionen nutzen könne, die es auch bei der Telekom gebe, nur eben ohne einen Telekom-Anschluss. Tatsächlich sei das aber nicht der Fall, weil keine Call-by-Call-Telefonate geführt werden können und auch keine Preselection-Voreinstellungen möglich seien. Daher begehrte die Telekom Unterlassung, wie es juristisch so schön heißt.

Der Bundesgerichtshof gab der Telekom recht. In der Begründung führten die Richter aus, dass die Reklame bei dem angesprochenen Kundenkreis eine unzutreffende, aber für die Nachfrageentscheidung relevante Vorstellung für die Verwendungsmöglichkeit der von ihr angebotenen Dienstleistung hervorrufe. Weil der Beklagte in seiner Werbung behaupte, dass die Kunden über sein Kabelnetz einen vollwertigen Telefonanschluss erhalten, würden die Kunden davon ausgehen, dass tatsächlich sämtliche Funktionen genutzt werden könnten, wie sie das von einem Telekom-Anschluss her kennen. Das sei jedoch tatsächlich falsch, weil der beklagte Anbieter in seiner Werbung verschweige, dass mit seinem Anschluss weder Call-by-Call-Telefonate noch eine Preselection genutzt werden können. Dies sei jedoch gerade für Auslandsgespräche die preisgünstigste Variante, die der Beklagte über seine Flatrate eben nicht anbieten könne. Insofern handle es sich gerade nicht um einen gleichwertigen und vollwertigen Anschluss, wie die Telekom ihn ihren Kunden anbiete.

Die Telekom liebt die Call-by-Call-Pflicht nicht

Allerdings versucht auch die Telekom immer wieder, sich aus der ihr als Ex-Monopolistin auferlegten Verpflichtung zur freien Betreiberwahl über ihre Anschlüsse hinaus zu schleichen. Noch immer besitzt die Telekom eine erhebliche Marktmacht im Festnetz, auch wenn die Wettbewerber langsam aufholen - aber genau das war mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ja auch beabsichtigt. Deshalb sind die alternativen Anbieter auch nicht verpflichtet worden, Call-by-Call- oder Preselection-Gespräche über ihre Anschlüsse zu ermöglichen.

Diesen Umstand wollte die Telekom bei ihrer Tochter congstar nutzen, die bereits vor einiger Zeit ein Komplett-Paket eingeführt hat der auf Basis von so genannten All-IP-Anschlüssen über die DSL-Leitung abgewickelt wird. Bei diesem All-IP-Angebot von congstar werden Call by Call und Preselection technisch unterdrückt. Zwar hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass die Telekom den congstar-Kunden den netzseitigen Zugang zu Call-by-Call- und Preselection-Verbindungen einrichten muss, der Marktführer wehrt sich aber noch immer dagegen und beharrt darauf, lediglich eine routerseitige Implementierung anzubieten.

Damit umgeht der Bonner Konzern eine entsprechende Regulierungsverfügung, in der er eindeutig darauf verpflichtet wurde, von allen All-IP-Anschlüssen eine freie Betreiberwahl anbieten zu müssen. Denn mit der Konfiguration eines entsprechend ausgestatteten Routers dürften technisch weniger versierte Kunden überfordert sein. Das sehen auch die Richter am Verwaltungsgericht Köln so. Dennoch hat sich hier noch immer nichts getan - trotz einer letzten Frist zu Umsetzung, die seit Monaten verstrichen ist. Die Bundesnetzagentur verweist auf Nachfrage auf "laufende Verhandlungen" und will derzeit keine Stellung zu diesem Fall nehmen.

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