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Handy-Telefonate: Mobilfunk-Terminierung bei 4 Cent festgelegt

Interconnection-Preise gelten rückwirkend zum 1. Dezember
Von Thorsten Neuhetzki

Schaubild: Mobilfunk-Terminierung Schaubild: Mobilfunk-Terminierung
Quelle: E-Plus
Die Mobilfunk-Terminierungsentgelte sind jetzt endgültig genehmigt - und zwar rückwirkend zum 1. Dezember. Die nun geltenden Minutenpreise sind dabei nur minimal höher als jene, die der Regulierer Ende November vergangenen Jahres vorgeschlagen hatte. Erstmals musste nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Schaubild: Mobilfunk-Terminierung Schaubild: Mobilfunk-Terminierung
Quelle: E-Plus
Die Terminierungskosten werden dann fällig, wenn ein Netzbetreiber Gespräche seiner Kunden an einen anderen Mobilfunknetzbetreiber weiterleitet, weil der angerufene Teilnehmer dieses Netz nutzt. Diese Vorleistungsentgelte werden also nur zwischen den Netzbetreibern verrechnet, haben aber auch Einfluss auf die Endkundenpreise. Sind die Vorleistungskosten niedriger, können die Endkundenpreise niedriger angesetzt werden.

Die nun genehmigten Netto-Preise sehen folgendermaßen aus: Telekom Deutschland darf anderen Anbietern 3,38 Cent pro Minute berechnen, Vodafone 3,36 Cent pro Minute, o2 3,39 Cent pro Minute und E-Plus ebenfalls 3,36 Cent pro Minute. Die für Endkunden relevanten Brutto-Preise liegen somit bei 3,998 bis 4,034 Cent pro Minute. Theoretisch müssten die Endkundenpreise also oberhalb dieser Grenze liegen. Allerdings gibt es zwischen den Einkaufs- und den meisten Endkundenpreisen noch einen Unterschied: Die Terminierungskosten werden im Sekundentakt abgerechnet, während die meisten Endkunden-Tarife im Minutentakt abgerechnet werden.

"Anrufzustellung ist ein natürliches Monopol"

Mit der Senkung werden die Terminierungskosten prozentual so deutlich abgesenkt, wie noch nie. Bis Ende November durften die Netzbetreiber noch netto 6,59 Cent pro Minute (Telekom, Vodafone) bzw. 7,14 Cent pro Minute (E-Plus und o2) berechnen. Die Bundesnetzagentur argumentiert bei der Absenkung damit, dass die Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen deutlich zugenommen haben, deren Gründe unter anderem in der erfolgreichen Smartphone-Vermarktung gesehen werden. "Dem Anstieg der Gesamtverkehrsmenge steht allerdings bislang eine stabile Kostensituation im Mobilfunkbereich gegenüber, d. h. die Kosten steigen nicht proportional zur Nutzung. Beide Effekte führen zu deutlich geringeren Minutenentgelten", so die Bundesnetzagentur in einer Presseerklärung. "Bei der Anrufzustellung in ein Netz handelt es sich um ein natürliches Monopol, deshalb werden die Mobilfunkterminierungsentgelte reguliert. Die abgesenkten Mobilfunkterminierungsentgelte beeinträchtigen auch nicht den mobilen Breitbandausbau. Hier gibt es keinen kausalen Zusammenhang", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die jetzt endgültig festgesetzten Entgelte gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 und ersetzten damit die vorläufig genehmigten Entgelte. Die Entgelte sind bis zum 30. November 2012 befristet.

Eine Einschätzung zu den neuen Terminierungsentgelten und der Bedeutung für den Wettbewerb haben wir Anfang Dezember in einem Editorial zusammengestellt.

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