TKG-Reform soll Netzneutralität sichern
Das Bundeskabinett hat die TKG-Reform zur Netzneutralität verabschiedet.
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Mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
will die Bundesregierung EU-Vorgaben zur Netzneutralität umsetzen.
Das Kabinett verabschiedete heute einen entsprechenden
Gesetzentwurf. Er soll unter anderem neue Bußgeldvorschriften
einführen, wenn es Verstöße gegen die EU-Regeln für einen
diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gibt.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte dazu: "Mit den
heute beschlossenen Ergänzungen des TKG stellen wir sicher, dass die
EU-weit geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden."
Bußgelder bis zu einer halben Million Euro möglich
Das Bundeskabinett hat die TKG-Reform zur Netzneutralität verabschiedet.
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Die EU-Verordnung 2015/2120 regelt nach Angaben des Ministeriums,
dass Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zum
offenen Internet gewährleisten müssen. Zudem müssen die Anbieter die
Endnutzer über die Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf den Zugang
zum offenen Internet informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung
der Bestimmung obliegt den nationalen Regulierungsbehörden, in
Deutschland also der Bundesnetzagentur.
Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, können Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Bußgelder bis zu 100 000 Euro werden fällig, wenn Internetanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß informieren.