Gericht zur Netzneutralität: Anbieter müssen Inhalte gleich behandeln
Anbieter müssen Inhalte gleich behandeln
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US-Anbieter von Breitband-Internetzugängen sind
auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, die strikten
Regeln zur Netzneutralität zu kippen (teltarif.de berichtete). Ein Berufungsgericht in
Washington lehnte heute ihren Antrag ab. Die Richter betonten,
dass die Anbieter als neutrale Übermittlungs-Plattformen agierten und
deswegen alle Inhalte in ihren Netzen gleich behandeln müssten. Es
ist ein Erfolg für Internet-Firmen wie Google oder Netflix - der
Streit könnte aber bis vor das Oberste Gericht der USA gehen.
Anbieter müssen Inhalte gleich behandeln
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Die im vergangenen Jahr von der Telekom-Aufsicht FCC beschlossenen
Regeln sehen vor, dass es grundsätzlich keine kostenpflichtigen
Überholspuren für einzelne Inhalte und Anbieter geben darf. Nach dem
Gebot der Netzneutralität müssen alle Daten gleich behandelt werden.
Die Telekom-Branche kritisierte, dass damit Geschäftsmodelle
abgewürgt würden, die Geld für nötige Investitionen bringen sollen,
und zog dagegen vor Gericht.