Entscheidung

Gericht zur Netzneutralität: Anbieter müssen Inhalte gleich behandeln

Die Vorschriften der Telekom-Aufsicht FCC zur Netzneutralität in den USA müssen beachtet werden - die Breitbandanbieter erlitten heute vor einem Berufungsgericht eine Schlappe.
Von dpa /

Anbieter müssen Inhalte gleich behandeln Anbieter müssen Inhalte gleich behandeln
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US-Anbieter von Breitband-Internetzugängen sind auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, die strikten Regeln zur Netzneutralität zu kippen (teltarif.de berichtete). Ein Berufungsgericht in Washington lehnte heute ihren Antrag ab. Die Richter betonten, dass die Anbieter als neutrale Übermittlungs-Plattformen agierten und deswegen alle Inhalte in ihren Netzen gleich behandeln müssten. Es ist ein Erfolg für Internet-Firmen wie Google oder Netflix - der Streit könnte aber bis vor das Oberste Gericht der USA gehen.

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Die im vergangenen Jahr von der Telekom-Aufsicht FCC beschlossenen Regeln sehen vor, dass es grundsätzlich keine kostenpflichtigen Überholspuren für einzelne Inhalte und Anbieter geben darf. Nach dem Gebot der Netzneutralität müssen alle Daten gleich behandelt werden. Die Telekom-Branche kritisierte, dass damit Geschäftsmodelle abgewürgt würden, die Geld für nötige Investitionen bringen sollen, und zog dagegen vor Gericht.

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